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Projektname geschützt?

Dies ist eine Diskussion zu Projektname geschützt? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 02:46
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Exclamation Projektname geschützt?

Hallo,

folgende Frage habe ich.

Nehmen wir an das mehrere Träger ein Projekt haben XY NRW, XY Düsseldorf, XY Köln usw. dies ist jedoch keine eigene Organisation sondern nur Projekte von verschiedenen Trägern. Diese bestehen teilweise schon seit mehreren Jahren. Nun möchte Person A jedoch den Namen nur für sein Projekt, er hat bereits geprüft ob ein Patent- oder Markenrecht besteht, dies ist jedoch negativ.

Kann nun Person A zum Patentamt gehen und diesen Namen schützen lassen, für sein Projekt?

Müssen die anderen Projekte dann geschlossen werden, wenn der Name geschützt ist?

Und muss für jeden Namen ein Patent- und Markenrecht bestehen, also für XY NRW, XY RLP, XY Düsseldorf, XY Mainz, XY Münster usw.?

Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 14:25
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AW: Projektname geschützt?

Hallo Juliansfelix,

Der Schutz für einen Namen, eine Marke kann auf dreierlei Weise geschehen:

"§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
1.
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3.
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke."
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html

So kann aber 1. durch 3. flach fallen, wenn 3. schon älter ist als 1.:
"(1) Von der Eintragung ausgeschlossen ist eine Marke, wenn sie mit einer im Inland im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft notorisch bekannten Marke mit älterem Zeitrang identisch oder dieser ähnlich ist und die weiteren Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 gegeben sind."
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__10.html

Hübsch auch der Kampf von Nr. 2 gegen Nr. 1:
"§ 12 Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang
Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer Marke im Sinne des § 4 Nr. 2 oder an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 erworben hat und diese ihn berechtigen, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen."
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__12.html

Und andere Einwände gegen eine spätere Eintragung finden sich hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__13.html

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2010, 03:42
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AW: Projektname geschützt?

Hallo Gerd,

mhm .... ich verstehe die Antwort nicht ganz - dieses Juristendeutsch ist nichts für mich kannst du mir evtl. die Fragen beantworten , ohne das Juristendeutsch ?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.04.2010, 20:19
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AW: Projektname geschützt?

Hallo,

wenn eine Marke (z. B. Coca Cola, Hertha BSC) recht bekannt ist, genießt sie Markenschutz, automatisch, auch wenn sie nicht beim Patentamt eingetragen ist.

Dann keiner kommen und sagen, "Ich trage die Marke jetzt ein, dann dürft ihr, die alten Benutzer der Marke, die nicht mehr verwenden!" Sowas geht meistens schief. Meistens.

Mit geschäftlichen Bezeichnungen geht es ähnlich, fast:
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__5.html
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__15.html

Gruß aus Berlin, Gerd
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