Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

Dies ist eine Diskussion zu post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2009, 00:47
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Unhappy post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

Hallo

Stellen sie sich bitte folgenden sachverhalt vor

In den letzten Wochen versuchte herr muster 15 Stck. Polos einer bekannten marke nach D zu importieren, am Zoll wurden diese einbehalten und festgestellt, dass es sich um Fälschungen handelt. er erklärte sich mit der Vernichtung einverstanden.

Heute bekam er Post vom Markenanwalt.

Hier ein angenommener Auszug aus dem brief:

„ … Schließlich sind dem Markeninhaber die Kosten der Einschaltung eines Anwalts zu erstatten. Üblicherweise setzen Gerichte in ... Fälschungssachen die Streitwerte sehr hoch fest. Dies deshalb, weil gerade der Unterlassungsanspruch für die zukunft gilt und weil das interesse maßgeblich ist den fälschungshandel auch für die zukunft zu unterbinden.


Da sie sich kooperativ gezeigt haben setze ich hier den Gegenstandswert auf 25.000 eur an.“

Es folgt eine ( hier nur angenommene) Erklärung die er Unterschreiben soll:

er muss versichern den Import von Fälschungen zu unterlassen und zudem bestätigen dass die 15 stck. gefälschten polos von ihm erworben wurden es folgt

„….. Ich verpflichte mich die Kosten der Abmahnung in höhe von EUR xyz …zu zahlen.“

MEINE FRAGE:

Sollte er unterschreiben und die geforderten Kosten der Abmahnung zahlen, würde er dann einem Gerichtsverfahren entgehen oder muss er in jedem fall vor gericht?
Und was würde passieren wenn er seine Unterschrift verweigern würde?


Danke für Ihre Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2009, 02:56
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AW: post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

Man könnte natürlich jetzt alle möglichen Infos beim
Ersteller des Threads abfragen, da es bein Abmahnungen
immer sehr auf die tatsächlichen Gegebenheiten ankommt
und generelle Aussagen immer schwierig sind bis auf diese
vielleicht:
Es ist immer geboten sich sehr zügig mit der Abmahnung zu
befassen da die Fristsetzung meist sehr kurzfristig ist.

Einen Überlick zum Thema bekäme man z.B. hier:
http://www.abmahnungs-faq.de

Und falls man in der Realität mal mit einer Abmahnung
konfrontiert wird und nicht selbst Fachanwalt ist -oder- die
Abmahnung offensichtlich _jedglicher_ Grundlage entbehrt, sollte
man immer einen FACH-Anwalt konsultieren, denn es kommt immer
auf die Feinheiten an ... und die können schnell teuer werden....
__________________
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Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2009, 05:15
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AW: post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

Polos? Auto? Shirt? Pferd? Schläger?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.08.2009, 14:23
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Unhappy AW: post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

erst mal danke

mit polos meinte ich die kleidung

leider entbehrt der angenommene fall nicht jeglicher grundlage, herr mustermann importierte unwissentlich leider angenommen doch fälschungen, jetzt möchte er einfach wissen ob er mit der zahlung der abmahnung von mehreren hundert euro ein gerichtsverfahren vermeidet

herr mustermann fühlt sich zudem ungerecht behandelt, da er offiziell originale kaufte und dies auch beweisen kann. hätte er damit chancen vor gericht?

danke
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  #5 (permalink)  
Alt 29.08.2009, 14:42
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AW: post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

Hmm..
Poloshirts als solche zu importieren ist ja nicht das Problem. Poloshirts unterliegen ja keinem besonderen Markenschutz. Schwierig wird es, wenn man Shits importiert, die als Marke "ABC-Whatever" gekennzeichnet sind. Wenn die aus unlauteren Quellen kommen, hat man natürlich verspielt. Als Unternehmer (Wer kauft sich so viele für den persönlichen Gebrauch?) muß man sich natürlich über seine Quellen und mögliche Handelsbeschränkungen informieren.
Es steht Herrn Mustermann natürlich frei, seinen Lieferanten im Ausland auf Schadensersatz zu verklagen.

mfg

Bang Olafson
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  #6 (permalink)  
Alt 30.08.2009, 22:32
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Unhappy AW: post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

danke

also sollte herr mustermann die abmahnung unterschreiben und die geforderten kosten zahlen, weil er in einem gerichtsverfahren kaum chancen hätte?
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  #7 (permalink)  
Alt 30.08.2009, 22:46
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AW: post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

... sofern die Behauptungen in der Abmahnung korrekt sind, macht das möglicherweise sinn. Allerdings sollte man jeden Punkt genau prüfen und sich auch den Streitwert anschauen.

Vielleicht sollte man auch noch mal Geld in einen eigenen Anwalt investieren. Wenn man sich so sicher ist, keinen Fehler gemacht zu haben, sollte es ein leichtes sein, die Kosten vom Lieferanten zurückzubekommen.


Mahlzeit


Bang Olafson
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  #8 (permalink)  
Alt 30.08.2009, 23:35
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AW: post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

das problem ist nur dass die lieferanten in den usa sitzen, herr mustermann hat dem anwalt gerade ein fax geschickt er möge den streitwert verringern und somit auch die abmahnungskosten.

auf jeden fall vielen dank
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  #9 (permalink)  
Alt 31.08.2009, 10:12
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AW: post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

Zitat:
herr mustermann hat dem anwalt gerade ein fax geschickt er möge den streitwert verringern und somit auch die abmahnungskosten.
Über so einen Gegner freut sich doch jeder Anwalt !
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  #10 (permalink)  
Alt 31.08.2009, 15:30
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AW: post vom markenanwalt BITTE LESEN UND HELFEN

Zitat:
Zitat von htmc
Üblicherweise setzen Gerichte in ... Fälschungssachen die Streitwerte sehr hoch fest. Dies deshalb, weil gerade der Unterlassungsanspruch für die zukunft gilt und weil das interesse maßgeblich ist den fälschungshandel auch für die zukunft zu unterbinden.
Weshalb als Streitwertbemessungsfaktor eines markenrechtichen Unterlassungsanspruchs eine von der -am Gegenstandswert bemessenen- Höhe der (als Rechtsverfolgungskosten zu ersetzenden) Anwaltsvergütung ausgehende ABSCHRECKUNGSWIRKUNG zu berücksichtigen sein soll, ist unerfindlich:

Wenn von einem Gericht beabsichtigt ist, ein (mit Strafe bedrohtes) Verhalten ( z.B. eine Markenrechtsverletzung) zukünftig zu unterbinden, dann sollte dies richtigerweise durch die Abschreckungswirkung eines Bußgelds erzielt werden. Auf die Höhe des Streitswerts in einem Unterlassungs-Rechtsstreit sollte dies keine Auswirkung haben dürfen.

Zitat:
Es folgt eine ( hier nur angenommene) Erklärung die er Unterschreiben soll:

er muss versichern den Import von Fälschungen zu unterlassen
Es dürfte ein entsprechender (einklagbarer) Unterlassungsanspruch bestehen.


Zitat:
und zudem bestätigen dass die 15 stck. gefälschten polos von ihm erworben wurden
EIne solche Bestätigung könnte nicht eingeklagt werden.

Zitat:
„….. Ich verpflichte mich die Kosten der Abmahnung in höhe von EUR xyz …zu zahlen.“
Man kann sich dazu verpflichten, wenn man will (und wäre dann ohne wenn und aber an seine Zusage gebunden)

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