Dies ist eine Diskussion zu Plagiat gekauft was tun innerhalb des Forums Markenrecht
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| Plagiat gekauft was tun Welche Möglichkeiten hätte A nun um sein Geld wieder zu bekommen? |
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| AW: Plagiat gekauft was tun Anzeige nach 263 § StGB Betrug, sodann muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Einfach eine andere Polizeidienststelle aufsuchen! Eventuell gibt es auch schon (je nach Bundesland) eine Anzeige Internet. Zumindest sollte man Kontakt zu Staatsanwaltschaft aufnehmen! Den Hersteller zu informieren ist zudem die weitere Aktion. Den VK selbst einen Mahnbescheid zustellen lassen (Zivilrecht). Lg. Ps. Protokollieren, was auf der Dienststelle der PI von wem gesagt wurde, dieses bei der vorgesetzen Stelle melden, anzeigen.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Plagiat gekauft was tun Zitat:
2. Funktioniert der Controller nicht? Dann könnte A wegen dieses Sachmangels "eigentlich" zunächst bloß Nacherfüllung verlangen; hier käme allerdings wohl ausnahmsweise ein sofortiger, fristloser Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. 3. Liegt ein Rechtsmangel vor, § 435 BGB? Etwa weil der Käufer seinen Controller nicht als Markencontroller öffentlich weiterverkaufen könnte, da der Markeninhaber bereits schon mit dem Erstvertrieb des ( gefälschten? ) Controllers nicht einverstanden gewesen war? Dann könnte der Käufer wegen dieses Rechtsmangels vom Kaufvertrag zurücktreten ( selbst wenn die Kaufsache selber ohne jeden Sachmangel sein sollte! ) 4. War A vor Abgabe seiner Kaufentscheidung vom Verkäufer arglistig getäuscht worden ( etwa über den Umstand, daß A keinen "echten" Markencontroller liefern würde ) ? Dann könnte A seine Kaufentscheidung wegen arglistiger Täuschung anfechten. In allen Fällen wäre jedenfalls die Konsequenz, daß A vom Verkäufer seine gesamten Zahlungen zurückverlangen könnte; vorteilhafterweise sollte A dem Verkäufer dies unter (schriftlicher) Fristsetzung mitteilen, und dem B in Aussicht stellen, daß A nicht zögern würde, seine Rückforderung nötigenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen zu wollen. Zitat:
Tatsächlich wird wegen des Verdachts auf eine strafbare Markenrechtsverletzung NUR auf Antrag des Markeninhabers strafrechtlich ermittelt/angeklagt. Zitat:
Zitat:
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