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Patentinhaber verlässt Gesellschaft

Dies ist eine Diskussion zu Patentinhaber verlässt Gesellschaft innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 08.02.2011, 18:41
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Patentinhaber verlässt Gesellschaft

Hallo zusammen,
mal angenommen man gründet mit 2 Gesellschaftern eine GmbH.

Einer beiden hat ein Patent dass er aber nicht mit in die GmbH einbringen möchte aus Angst es zu verlieren oder ähnliches. Er möchte es aber für die GmbH verwenden. Das Produkt der GmbH beruhe auf diesem Patent.

Hat dann der andere Gesellschafter irgendeine Handhabe oder kann der mit Patent irgendwann sagen, danke für deine Arbeit aber jetzt wo alles läuft mach ich ne eigene Gesellschaft und du darfst nicht weiter machen da es mein Patent ist.

Vielen Dank im Voraus
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Alt 09.02.2011, 05:24
V.I.P.
 
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AW: Patentinhaber verlässt Gesellschaft

Es gilt, was vertraglich vereinbart worden war, schriftlich, mündlich oder konkludent, und danach, was halt so üblich ist nach Treu und Glauben.

Eine Ausnahme davon kenne ich aus dem Urheberrecht, wonach ein Nutzungsrecht auch ohne konkrete Absprache und Willenserklärung entstehen, nämlich aus dem Zweck eines Vertrages:

Zitat:
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Ansonsten kann ich für meinen GmbH-Partner Mick Jagger wochenlang Klinkenputzen gehen für dessen neue CD, wenn ich keinen entsprechenden Vertragspassus habe, kann der wieder stiften gehen, wenn er will - soweit der keine Rechte aus der CD in die GmbH eingebracht hat.

Warum ich dann geschuppert habe, für unsere gemeinsame GmbH, obwohl das gar nicht Vertragsbestandteil war, das wird dann womöglich mein Problem bleiben.

Habe ich dafür zumindest ein Gehalt vereinbart, für diese firmenfremden Tätigkeiten? Oder war ich als Pfadfinder unterwegs, der täglich eine gute Tat tun soll?

Oder hat mich mein Partner betrogen mit falschen Versprechungen?
Zitat:
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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