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Patent privat? - wenn Firma vorhanden

Dies ist eine Diskussion zu Patent privat? - wenn Firma vorhanden innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 14:08
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Patent privat? - wenn Firma vorhanden

Guten Mittag,
Ich habe eine Frage.

Und zwar geht es um Patente:
Wenn Person A eine Firma besitzt und Patent anmelden will.
Kann er dieses Patent auch privat anmelden?

Mit freundlichen Grüßen
Laienrichter
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 15:09
V.I.P.
 
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AW: Patent privat? - wenn Firma vorhanden

Zitat:
§ 6
Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger. Haben mehrere gemeinsam eine Erfindung gemacht, so steht ihnen das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zu. Haben mehrere die Erfindung unabhängig voneinander gemacht, so steht das Recht dem zu, der die Erfindung zuerst beim Patentamt angemeldet hat.
Sagt das Patentgesetz. Und in den folgenden §§ steht auch, wie man eine Anmeldung rückgängig machen kann.

Ist die Firma Inhaberin des Patents, könnte sich damit der Wert der Firma erhöhen. Insofern könnten Teilhaber ein berechtigtes Interesse daran haben, "Diensterfindungen" auf die Firma zu übertragen, auch wenn der Diensterfinder Teilhaber ist. Vgl. zur Übertragung der Rechte auf den Arbeitgeber
Dr. Hartmut Schwahn, Wem gehören Firmenpatente?.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 09:07
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AW: Patent privat? - wenn Firma vorhanden

Also...
Genauere Erläuterung:

Es gibt eine "..."-GMBH und die hat 3 Inhaber.

P1, P2 und P3.

P1 und P2 haben PRIVAT eine Idee, welche sie anmelden wollen.

Geht es privat oder muss es über "..."-GMBH angemeldet werden.


(Stichwörter:
Wettbewerb, Patent, Lizenz, Inhaber, Gesellschaft)
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  #4 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 09:27
V.I.P.
 
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AW: Patent privat? - wenn Firma vorhanden

Das Patentgesetz ist hier die falsche Fährte. Diensterfindungen sind solche, die von Arbeitnehmern getätigt werden, aber das Arbeitnehmererfindungsgesetz greift hier mangels Arbeitnehmereigenschaft nicht. Für Erfindungen der Inhaber hat sich dagegen noch keine besondere Bezeichnung ("Geschäftserfindung" o.ä.) durchgesetzt.

Hat die Erfindung überhaupt mit der Tätigkeit der Firma etwas zu tun? Wenn nein, müsste weder C noch die Firma involviert werden.

Wenn ja, so dürfte sich eine Einbindung des C implizit oder explizit aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Würde die Erfindung der Firma vorenthalten und sogar anderweitig verwendet, dann wäre es eine Konkurrenztätigkeit von A und B, die C nicht dulden muss.

Patente sind nur solche Erfindungen, die sich auch gewerblich nutzen lassen können. Deswegen gibt es keine reinen "privaten" Patente, d.h. wenn A und B das Patent in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen anmelden, kann man von einer anderweitigen gewerblichen Nutzungsabsicht ausgehen, ansonsten ergibt ein Patent wegen der hohen Kosten keinen Sinn.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 19:00
V.I.P.
 
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AW: Patent privat? - wenn Firma vorhanden

Zitat:
Zitat von Akyra Beitrag anzeigen
Es gibt eine "..."-GMBH und die hat 3 Inhaber.
P1, P2 und P3.
Dachte ich mir doch. Sonst wäre es ja auch wurscht, wer das Patent anmeldet, bei nur einem Gesellschafter.

Zitat:
Zitat von Akyra Beitrag anzeigen
P1 und P2 haben PRIVAT eine Idee, welche sie anmelden wollen.
Geht es privat oder muss es über "..."-GMBH angemeldet werden.
Eine Idee kann nicht zum Patent angemeldet werden, sondern höchstens die technische Umsetzung einer Idee. Denn die reine Idee, dass man mit Strom Licht herstellen kann und mit der Kernspaltung Strom, ist nicht patentierbar.

Soweit ein Gesellschafter oder zwei technische Umsetzungen einer Idee (die sie auch privat im Keller ihres Häuschens ausgeheckt haben können) in der Firma erproben, ausfeilen, dokumentieren, gar finanzieren,

soweit handeln sie ja nicht als Privatleute, sondern als Mitarbeiter der Firma. Ob die beiden Gesellschafter sind oder gar noch nebenbei Geschäftsführer oder nicht, sollte nichts daran ändern,

dass hier mit Firmenmitteln Werte geschaffen wurden, die auch der Firma gehören - analog zu Arbeitnehmer-Erfindungen --- wobei auch Gesellschafter Arbeitnehmer sein können, als Ingenieure sowieso, manchmal sogar als Gesellschafter (aber das spielt eher arbeits- und sozialversicherungsrechtlich eine Rolle).

Falls nur Wissen aus der Firma verwendet wurde, das dann privat im Keller des eigenen Hauses (oder in der Firma in der Pause) zu einer Erfindung entwickelt wurde, wäre das meines Wissens kein Grund, die Firma bzw. hier den dritten Gesellschafter an diesem Patent zu beteiligen.

Außer in Fällen von Geschäftsgeheimnissen, was aber eine andere Schublade sein sollte.

Gruß aus Berlin, Gerd
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firma, gewerbe, patent, privat, recht

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