Dies ist eine Diskussion zu Nutzung von Firmenlogos auf PKW innerhalb des Forums Markenrecht
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| Nutzung von Firmenlogos auf PKW wäre es verboten fremde Firmenlogos und/oder Firmennamen für nichtkommerzielle Zwecke auf einem privaten PKW aufzukleben, vergleichbar mit Beschriftungen auf Tourenwagen, Nascars usw. kind regards |
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| AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW Das kommt drauf an. Wo kein Richter, da kein Henker.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW Zitat:
Wenn man sein so dekoriertes Fahrzeug im Internet verlosen möchte an den Einsender des schönsten Aufsatzes zum Thema "Auswandern in die Karibik", bevor man sich dorthin auf den Weg macht und sein Hab' und Gut verschenkt ... dann könnte dies anders zu beurteilen sein als der Fall, bei dem man sein Auto im Privat-Garten hinter seinem Haus eingräbt http://www.macach.com/images/usa/rou...llacranch2.jpg und zum reinen Privatvergnügen bemalt. Wenn man mit dem Privat-Fahrzeug "normal" am Straßenverkehr teilnehmen möchte - dann könnte man vielleicht die Entscheidung des BGH zu Marken-Armband-Uhren heranziehen. Dort wurde entschieden, daß das private Auftreten nicht dem Markenrecht unterworfen sei; das Tragen einer mit dem Markenzeichen "Rolex" versehenen Armbanduhr könne deshalb von der ROLEX S.A. nicht verboten werden, auch wenn es sich nicht um eine Original-Rolex-Armbanduhr handele. Zitat:
Darüberhinaus käme in Betracht, daß die betreffenden Zeichen auch als (bürgerliche) "Namen" im Sinne von § 12 BGB gegen unbefugten Gebrauch geschützt sein könnten - wobei zu beachten wäre, daß das Namensrecht (anders als das Kennzeichenrecht) einen Schutz vor unbefugtem Gebrauch auch außerhalb des geschäftlichen Verkehrs gewährt. 11 |
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| AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW Vielen Dank schonmal für die Antwort. Um den fiktiven Fall zu konkretisieren kurze Ergänzungen. Ausgegangen wird von einem privat genutzten Fahrzeug, welches am normalen Straßenverkehr teilnimmt. Mit den Logos meinte ich Abbildungen wie folgende: http://www.multimediaservice-lehnen....rken_logos.gif Wenn ich das bisher richtig verstanden habe wäre der reine Firmenname mit 0815 Schriftbild also eher unproblematisch, das Logo jedoch kritisch. |
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| AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW Zitat:
Zudem können Firmennamen geschützt sein als "§ 5 Geschäftliche Bezeichnungen". Manche Namen sind ja beides, Marke und Firmenname - und dann auch noch Wort-Bild-Marken. Generell kann man sagen mit den Worten dieses Fotografen: "Jeder Fall ist anders. Zum Teil reagieren Markeninhaber sehr empfindlich. Im Zweifel ist es besser, die Markeninhaber zu fragen." Denn wenn ein Autofahrer den Eindruck erweckt, er hätte einen Werbevertrag mit der Firma XYZ, dann kann die dagegen halten: Was bei einem Tankaufkleber oder einem Tattoo eigentlich ausgeschlossen sein sollte. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW Gäbe es denn eine unkomplizierte Art sich die Nutzungserlaubnis schriftlich bestätigen zu lassen oder müsste man hierfür einen 100 seitigen Vertrag mit unzähligen Paragraphenverweisen vorlegen? |
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| AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW "Atelophobie darf unser Logo auf seinem PKW führen, soweit der damit nicht im geschäftlichen Verkehr auftritt im Sinne des Markengesetzes." Das müsste genügen - aber das darf man ja ohnehin. Kritisch könnte es erst werden, wenn man damit öffentlich auftritt, also z. B. in einer Stuntshow, und dabei den irreführenden Eindruck erweckt, man wäre Repräsentant oder Werbepartner dieser Firma oder sonst irgendwas, was denen nicht passt. Aber für am Wochenende an See fahren oder zu einem Autotreffen, was soll's? Das machen ja alle. (Aufkleber mit dem verwendeten Spezialöl, Spezialstoßdämpfer usw. - die kriegt man ja auch nachgeschmissen, die Aufkleber - sind seit jahrzehnten üblich.) Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW Zitat:
Zitat:
Nochmals vielen Dank für die Informationen, damit kann "man" auf jeden Fall erstmal arbeiten. Best regards |
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| AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW Zitat:
Aus Jux auf einen privaten PKW geklebt kann ich erstmal weit und breit keine markenmäßige Nutzung und damit auch keine markenrechtliche Relevanz erkennen. (Man darf ja auch einen Mercedes-Stern auf die Haube eines VW Käfers schrauben...)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW Zitat:
Zitat:
Und ein weiterer Aspekt ist die Herstellung des Firmenlogos wenn keine passenden Aufschriften existieren, sprich die Fälschung, Vervielfältigung oder wie auch immer. Ich hoffe man kann mir folgen und es klingt nicht alles zu paranoid Geändert von Atelophobie (29.09.2010 um 14:27 Uhr). |
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