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Nutzung von Firmenlogos auf PKW

Dies ist eine Diskussion zu Nutzung von Firmenlogos auf PKW innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 20.09.2010, 09:06
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Nutzung von Firmenlogos auf PKW

Guten Tag,

wäre es verboten fremde Firmenlogos und/oder Firmennamen für nichtkommerzielle Zwecke auf einem privaten PKW aufzukleben, vergleichbar mit Beschriftungen auf Tourenwagen, Nascars usw.

kind regards
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Alt 20.09.2010, 09:53
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AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW

Das kommt drauf an. Wo kein Richter, da kein Henker.
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Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
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Alt 20.09.2010, 21:28
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AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW

Zitat:
Zitat von Atelophobie Beitrag anzeigen
wäre es verboten fremde Firmenlogos und/oder Firmennamen für nichtkommerzielle Zwecke auf einem privaten PKW aufzukleben
Das kommt auf den Zweck an ...

Wenn man sein so dekoriertes Fahrzeug im Internet verlosen möchte an den Einsender des schönsten Aufsatzes zum Thema "Auswandern in die Karibik", bevor man sich dorthin auf den Weg macht und sein Hab' und Gut verschenkt ... dann könnte dies anders zu beurteilen sein als der Fall, bei dem man sein Auto im Privat-Garten hinter seinem Haus eingräbt

http://www.macach.com/images/usa/rou...llacranch2.jpg

und zum reinen Privatvergnügen bemalt.

Wenn man mit dem Privat-Fahrzeug "normal" am Straßenverkehr teilnehmen möchte - dann könnte man vielleicht die Entscheidung des BGH zu Marken-Armband-Uhren heranziehen. Dort wurde entschieden, daß das private Auftreten nicht dem Markenrecht unterworfen sei; das Tragen einer mit dem Markenzeichen "Rolex" versehenen Armbanduhr könne deshalb von der ROLEX S.A. nicht verboten werden, auch wenn es sich nicht um eine Original-Rolex-Armbanduhr handele.

Zitat:
... Firmenlogos und/oder Firmennamen ...
Es wäre zu beachten, daß die fraglichen Zeichen nicht nur als Marke geschützt sein könnten. Logos könnten urheberrechtlich geschützt sein - dann wäre das bebildern eines Fahrzeugs mit urheberrechtlich geschützten Logos evtl. eine unzulässige Verwertungshandlung durch "Vervielfältigen" im Sinne von § 16 UrhG.

Darüberhinaus käme in Betracht, daß die betreffenden Zeichen auch als (bürgerliche) "Namen" im Sinne von § 12 BGB gegen unbefugten Gebrauch geschützt sein könnten - wobei zu beachten wäre, daß das Namensrecht (anders als das Kennzeichenrecht) einen Schutz vor unbefugtem Gebrauch auch außerhalb des geschäftlichen Verkehrs gewährt.

11
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Alt 21.09.2010, 02:44
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AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Um den fiktiven Fall zu konkretisieren kurze Ergänzungen.
Ausgegangen wird von einem privat genutzten Fahrzeug, welches am normalen Straßenverkehr teilnimmt.
Mit den Logos meinte ich Abbildungen wie folgende:
http://www.multimediaservice-lehnen....rken_logos.gif

Wenn ich das bisher richtig verstanden habe wäre der reine Firmenname mit 0815 Schriftbild also eher unproblematisch, das Logo jedoch kritisch.
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Alt 21.09.2010, 03:38
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AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW

Zitat:
Zitat von Atelophobie Beitrag anzeigen
Wenn ich das bisher richtig verstanden habe wäre der reine Firmenname mit 0815 Schriftbild also eher unproblematisch, das Logo jedoch kritisch.
Das kommt darauf an, ob der Name auch geschützt ist als Wort-Marke oder nur das Logo als Wort-Bild-Marke oder umgekehrt. http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__3.html

Zudem können Firmennamen geschützt sein als "§ 5 Geschäftliche Bezeichnungen". Manche Namen sind ja beides, Marke und Firmenname - und dann auch noch Wort-Bild-Marken.

Generell kann man sagen mit den Worten dieses Fotografen:
"Jeder Fall ist anders. Zum Teil reagieren Markeninhaber sehr empfindlich. Im Zweifel ist es besser, die Markeninhaber zu fragen."

Denn wenn ein Autofahrer den Eindruck erweckt, er hätte einen Werbevertrag mit der Firma XYZ, dann kann die dagegen halten:

Zitat:
Ihr Auftreten grenzt an einen "geschäftlichen Verkehr" laut §§ 14 und 15 Markengesetz!
Was bei einem Tankaufkleber oder einem Tattoo eigentlich ausgeschlossen sein sollte.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 22.09.2010, 13:10
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AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW

Gäbe es denn eine unkomplizierte Art sich die Nutzungserlaubnis schriftlich bestätigen zu lassen oder müsste man hierfür einen 100 seitigen Vertrag mit unzähligen Paragraphenverweisen vorlegen?
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Alt 22.09.2010, 22:34
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AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW

"Atelophobie darf unser Logo auf seinem PKW führen, soweit der damit nicht im geschäftlichen Verkehr auftritt im Sinne des Markengesetzes."

Das müsste genügen - aber das darf man ja ohnehin.

Kritisch könnte es erst werden, wenn man damit öffentlich auftritt, also z. B. in einer Stuntshow, und dabei den irreführenden Eindruck erweckt, man wäre Repräsentant oder Werbepartner dieser Firma oder sonst irgendwas, was denen nicht passt.

Aber für am Wochenende an See fahren oder zu einem Autotreffen, was soll's? Das machen ja alle. (Aufkleber mit dem verwendeten Spezialöl, Spezialstoßdämpfer usw. - die kriegt man ja auch nachgeschmissen, die Aufkleber - sind seit jahrzehnten üblich.)

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 24.09.2010, 06:00
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AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Kritisch könnte es erst werden, wenn man damit öffentlich auftritt, also z. B. in einer Stuntshow, und dabei den irreführenden Eindruck erweckt, man wäre Repräsentant oder Werbepartner dieser Firma oder sonst irgendwas, was denen nicht passt.
Das ist nicht Gegenstand meiner Überlegung.

Zitat:
Aber für am Wochenende an See fahren oder zu einem Autotreffen, was soll's? Das machen ja alle. (Aufkleber mit dem verwendeten Spezialöl, Spezialstoßdämpfer usw. - die kriegt man ja auch nachgeschmissen, die Aufkleber - sind seit jahrzehnten üblich.)
Nunja, diese Art von Aufklebern werden von den entsprechenden Firmen für diesen Zweck bereitgestellt (Dunlop, Yokohama, Castrol etc.). In dem hier beschriebenen Fall sind die Firmenlogos sehr viel spezieller und eine derartige Verwendung sehr ungewöhnlich bzw. einzigartig.

Nochmals vielen Dank für die Informationen, damit kann "man" auf jeden Fall erstmal arbeiten.

Best regards
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  #9 (permalink)  
Alt 26.09.2010, 17:52
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AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW

Zitat:
Zitat von Atelophobie Beitrag anzeigen
wäre es verboten fremde Firmenlogos und/oder Firmennamen für nichtkommerzielle Zwecke auf einem privaten PKW aufzukleben, vergleichbar mit Beschriftungen auf Tourenwagen, Nascars usw.
Die Benutzung fremder Marken ohne die erforderliche Erlaubnis des Markeninhabers ist nur dann rechtswidrig, wenn die Benutzung "markenmäßig" erfolgt. (Also im geschäftlichen Verkehr zum Beispiel, wenn Bezug auf die Marke genommen wird.)

Aus Jux auf einen privaten PKW geklebt kann ich erstmal weit und breit keine markenmäßige Nutzung und damit auch keine markenrechtliche Relevanz erkennen.

(Man darf ja auch einen Mercedes-Stern auf die Haube eines VW Käfers schrauben...)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #10 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 13:57
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AW: Nutzung von Firmenlogos auf PKW

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Aus Jux auf einen privaten PKW geklebt kann ich erstmal weit und breit keine markenmäßige Nutzung und damit auch keine markenrechtliche Relevanz erkennen.
Ok, das klingt bis dahin sehr gut, stutzig macht mich trotzdem diese Aussage...

Zitat:
Kritisch könnte es erst werden, wenn man damit öffentlich auftritt, also z. B. in einer Stuntshow, und dabei den irreführenden Eindruck erweckt, man wäre Repräsentant oder Werbepartner dieser Firma oder sonst irgendwas, was denen nicht passt.
...denn genau das "imitiert" man doch quasi, wenn auch im öffentlichen Straßenverkehr. Oder um mal im öffentlichen Straßenverkehr zu bleiben, Linienbusse tragen ebenfalls Aufschriften von Werbepartnern.

Und ein weiterer Aspekt ist die Herstellung des Firmenlogos wenn keine passenden Aufschriften existieren, sprich die Fälschung, Vervielfältigung oder wie auch immer.

Ich hoffe man kann mir folgen und es klingt nicht alles zu paranoid

Geändert von Atelophobie (29.09.2010 um 14:27 Uhr).
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