Dies ist eine Diskussion zu Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? innerhalb des Forums Markenrecht
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| Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? |
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| AW: Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? Schaumama vorsichtshalber ins Gesetzbuch: "§ 24 Markengesetz (1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind." http://www.markengesetz.de/ Interessant sind die Kommentare und Urteile im Netz: http://www.internetrecht-rostock.de/...schoepfung.htm http://www.ipwiki.de/markenrecht:erschoepfung Daraus: "Nach der Rechtsprechung des EuGH verstoßen nationale Rechtsvorschriften, die den Grundsatz der internationalen Erschöpfung im Markenrecht vorsehen, gegen Art. 7 Abs. 1 Markenrechtsrichtlinie." Mehr wie üblich unter http://www.google.de/search?hl=de&so...%B6pfung+marke Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? Zitat:
Interessant wäre aber, um was für eine Ware es sich handelt. |
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| AW: Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? Hallo Van Nille: Für den Fall, dass die Ware auch nicht aus einem der genannten Vertragsstaaten stammt (die ich auch nicht kenne:-) [und/oder dort nicht legal in Verkehr gebracht wurde], kann der Marken-Inhaber in der Tat die Benutzung der Marke in Deutschland untersagen. Das wollte der TE doch eigentlich fragen. Und ich eigentlich beantworten. Hatte ich das nicht? Hallo 2much: Um Waffen oder Rauschgift wird es sich wohl nicht handeln:-) Eher wohl um (google "Grauimporte", die eher in der EU Usus sind.Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? Zitat:
Zitat:
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| AW: Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? Bei legal in der EU und dessen Vertragsstaaten in Verkehr gebrachten Markenwaren kann der Markeninhaber nur den (Weiter-)Verkauf verbieten, wenn er einen berechtigten Grund hat, insbesondere, wenn an den Waren zuviel herumgedoktort wurde: http://www.markengesetz.de/markeng1und2.htm#p24 "(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist." Deshalb gibt es auch getunte Markenautos mit dem Original-Markenzeichen und dem Tuner-Zeichen (Mercedes AMB) sowie solche ohne Original-Zeichen. Bei Arzneimitteln sehe ich nur das Problem, dass man eine Zulassung benötigt als Apotheker. Über Grauimporte las ich da aber noch nichts - und auch nichts dagegen (man kann aber mal nach Doc Morris googeln). Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? Es handelt sich im Markenbekleidung, die verzollt und unverändert weiterverkauft wird. Nun ist es jedoch wichtig, dass die Ware original, frei von Rechten Dritter und FREI IN DER EU VERKÄUFLICH ist. Eine andere Frage ist, dass oft Verkäufer willkürlich abgemahnt werden, die Ware sei nicht original. Da bieten viele Verkäufer, bei denen man die Ware eingekauft hat, an, auf der Rechnung zu versichern und zu vermerken " Original Ware,frei von Rechten Dritter". Reicht Dies aus, um im Falle einer Abmahnung seine Unschuld zu beweisen, natürlich wenn ich sich auch wirklich um Originalware handelt! Stimmt es, dass sobald man eine Abmahnung bekommt in der Beweispflicht ist und handeln MUSS, auch wenn der Vorwurf überhaupt nicht der Wahrheit enspricht? |
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| AW: Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? Wie schon geschrieben, sagt das Markengesetz über den Inhaber einer Marke, dass wenn dessen Markenwaren "von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind" dann darf der Inhaber der Marke nicht mehr verbieten, dass wer anderer sie weiterverkauft, außer siehe Absatz 2 (Veränderungen usw.). Bei Ware von Außerhalb darf der das aber schon. Abmahnungen kann man ignorieren, wenn da nur Blödsinn drin steht - und man sich sicher ist, einen Prozess wegen der Sache zu gewinnen. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Nicht EU-Ware innerhalb der EU verkaufen? Ich habe das Gefühl dass hier aneinander vorbei geredet wird. Nach meinem Verständnis gilt folgendes: - Wenn ich eine E* Har*y Hose im Gemeinschaftsgebiet kaufe (die dort mit Erlaubnis des Markeninhabers in Verkehr gebracht wurde), dann darf ich diese eine Hose überall im Gemeinschaftsgebiet auch wieder verkaufen und auch z.B. in der Ebucht als E* Har*y Hose bewerben ohne dass der Markeninhaber mir das verbieten kann. - Wenn ich 1000 E* Har*y Hosen im Gemeinschaftsgebiet kaufe (die dort mit Erlaubnis des Markeninhabers in Verkehr gebracht wurden), dann darf ich diese 1000 Hosen überall im Gemeinschaftsgebiet auch wieder verkaufen und auch z.B. in der Ebucht als E* Har*y Hose bewerben ohne dass der Markeninhaber mir das verbieten kann. - Wenn ich aber eine E* Har*y Hose außerhalb des Gemeinschaftsgebietes (z.B. in den USA) erwerbe, dann kann mir der Markeninhaber sehr wohl verbieten, diese Hose unter der Bezeichnung E* Har*y im EU-Gebiet zu bewerben oder zu verkaufen, auch wenn er selber diese Hosen zu Millionen im Gemeinschaftsgebiet in den Verkehr gebracht hat.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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