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Neue Sache

Dies ist eine Diskussion zu Neue Sache innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.06.2010, 17:25
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Neue Sache

Wenn Herr X eine neue Sache herausgeben will, die nichts großartiges wie ein Auto etc. ist, sondern "nur" zu Solidarität aufrufen soll, was soll er machen? Copyright oder Markenschutz?
chnelle und a
Für eine schnelle und ausführliche Antwort wäre ich sehr dankbar!

MfG,
Simone
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  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2010, 04:19
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AW: Neue Sache

Ein Aufruf als Text hat nichts mit Copyright oder Markenschutz zu tun, sondern mit dem Urheberrecht.

Das Recht gehört dem Urheber automatisch, und ab Veröffentlichung gilt er auch als Urheber. Dazu muss man nichts dazuschreiben und nichts beantragen.

Aber das Presserecht verlangt, dass der Verantwortliche für eine Veröffentlichung genau genannt wird, mit Name und Adresse; damit sich Leute an ihn wenden können, die Einwände gegen den Text haben.

Das muss nicht der Autor sein, das kann auch der Verleger sein oder der Herausgeber, der genannt wird als "v.i.S.d.P." = verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 30.06.2010, 10:21
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Question AW: Neue Sache

Danke für die Antwort Gerd. Es geht aber darum, dass Herr X als Zeichen der Solidarität ein spezielles Produkt mit vermarken will, auch wenn er persönlich keinen Gewinn machen möchte.
Vielen Dank,
Simone
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  #4 (permalink)  
Alt 30.06.2010, 13:28
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AW: Neue Sache

Zitat:
Zitat von sarenka Beitrag anzeigen
Es geht darum, dass Herr X ein spezielles Produkt vermarken will ...
Wenn er dies unter der Markenbezeichnung XYZ anbieten will, dann könnte er anderen untersagen, dasselbe (oder ein verwechselbar ähnliches) Zeichen für identische/ähnliche Waren/Dienstleistungsangebote zu benutzen - sofern er ein ausschließliches Markenrecht an XYZ erworben hätte, etwa durch eine Anmeldung und Eintragung von XYZ als Marke für die betreffenden Waren/Dienstleistungen.

( Dasselbe "Produkt" dürfte dann dennoch von anderen angeboten/vermarktet werden, nicht jedoch unter Benutzung derselben/ähnlichen Marke XYZ ( soweit eben Markenschutz besteht )).

11
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  #5 (permalink)  
Alt 01.07.2010, 01:24
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AW: Neue Sache

Wenn ich eine originelle Ware entwickele, z.b.
a) 17-eckig
b) 22-farbig
c) die sich in 7 Achsen um sich selbst dreht
und diese unter einem originellen Namen vertreibe, also unter einer
d) Marke,

dann brauche ich dazu gar nichts machen und benötige auch keinen Schutz.

Habe ich aber Angst vor einer Nachahmungs-Aktion (oder Vorgänger-Aktion), dann kucke ich in die
http://dpma.de/ , ob eine solche Marke, solch ein Geschmackmuster, solche ein Gebrauchsmuster, solch ein Patent schon geschützt ist.

Und schütze dann gegen eine Gebühr mein Ding, meine Sache je nach Sachlage.

Für ein kurzfristiges karitatives Projekt hieße das aber eher mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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