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Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund

Dies ist eine Diskussion zu Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 12:41
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Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund

Der selbstständige S vertreibt auf seiner Internetseite einen Ratgeber, in der er anhand echter Facebook-Gespräche zeigt, wie man Produkte verkaufen kann.

Muss S in seinem Werbetext auf seiner Webseite jedes Mal, wenn er Facebook nennt, irgendetwas kenntlich machen?

"FacebookTM" oder "FacebookR" oder sonst etwas?

Könnte er von Facebook rechtlich belangt werden, dass er "Facebook" zu kommerziellen Zwecken nutzt - wenn natürlich auch nur indirekt?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 13:24
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AW: Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund

Zitat:
Zitat von Wasserbaum Beitrag anzeigen
Der selbstständige S vertreibt auf seiner Internetseite einen Ratgeber, wie man Produkte verkaufen kann.
Was ist denn Gegenstand des von S angebotenen (Kauf-)Vertrags: ein ( Herr ) "Ratgeber", ein Buch, eine CD, ein Film ...

Zum Verkauf welcher Art von Produkten werden denn Ratschläge gegeben?

Inwieweit dabei ein als Markenzeichen geschütztes Zeichen ( z.B. "Facebook" ) zustimmungsfrei benutzt werden dürfte, bestimmt sich nach § 23 MarkenG:

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr ...

2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder

3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,

sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Zitat:
Der selbstständige S ... zeigt ... anhand echter Facebook-Gespräche, wie man Produkte verkaufen kann.
Was sollen "Facebook"-Gespräche sein, und was "echte" Facebook-Gespräche?

Möglicherweise erscheint es unlauter, für den Verkauf von Ratgebern zum Verkauf irgendwelcher x-beliebigen Produkte ohne Erfordernis die Bekanntheit von Markenzeichen ausnutzen zu wollen.

( FALLS das Gesetz eine zustimmungsfrei Benutzung fremder Markenzeichen erlaubt, dann jedenfalls müssen die benutzten fremden Markenzeichen weder mit einem Hinweis auf die Eigenschaft als eingetragene Marke ( (R) ), noch auf den markeninhaber versehen werden. )

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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 13:44
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AW: Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund

Falsch ausgedrückt, entschuldigung, ich korrigiere den Sachverhalt:

Es werden Produkte verkauft (Ratgeber ebooks) die Facebook als Thema haben, etwa: wie getalte ich mein Profil interessant? Wie schalte ich effektiv FacebookAds? Etc...

S hat "Angst", sich mit fremden Federn zu schmücken.

Andererseits dürfte man dann ja in seinen Werken gar keine Firmen oder Werke erwähnen...
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 15:03
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AW: Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund

[QUOTE=Wasserbaum;873054]Es werden ... ebooks ... verkauft, [ mit Ratschlägen für Verkäufer wie etwa: ] wie getalte ich mein Facebook-Profil interessant? Wie schalte ich effektiv FacebookAds? Etc... [ /quote]

In diesem Zusammenhang ist die Benutzung des Markenzeichens "Facebook" im Rahmen des "Anständigen" ungefähr zulässig.

Andererseits: Soweit die jeweiligen Tipps zur Erzeugung von Aufmerksamkeit durch geschickte Profil und Anzeigen-Gestaltung in sozialen Netzwerken für JEDES soziale Netzwerk Gültigkeit hätten, könnte fraglich sein, weshalb alle nicht facebook-spezifischen Ratschläge ausgerechnet am konkreten Facebook-Netzwerk aufgezeigt werden müßten ...

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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 15:03
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AW: Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund

Zitat:
Zitat von Wasserbaum Beitrag anzeigen
Falsch ausgedrückt, entschuldigung, ich korrigiere den Sachverhalt:

Es werden Produkte verkauft (Ratgeber ebooks) die Facebook als Thema haben, etwa: wie getalte ich mein Profil interessant? Wie schalte ich effektiv FacebookAds? Etc...
Das sollte vollkommen problemlos sein, in so einem Zusammenhang kann man Marken nutzen, man muß ja zwangsläufig.

Vermeiden sollte man aber, den Eindruck zu erwecken, als handele es sich um einen "offiziellen Ratgeber", bzw. man wäre von Facebook autorisiert, usw.

Originelle Geschäftsidee, übrigens!

Wie heißt es so schön: Die einzigen, die bei einem Goldrausch wirklich reich werden, sind die, die den Goldgräbern die Schaufeln verkaufen und die Bordelle hinstellen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 17:49
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AW: Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
In diesem Zusammenhang ist die Benutzung des Markenzeichens "Facebook" im Rahmen des "Anständigen" ungefähr zulässig.
@once:
Was bedeutet in Ihrem Satz das "ungefähr"?

Wenn es sich um Ratgeber handelt, ähnlich von, sagen wir mal Computerbüchern mit Anleitungen zu Word & Co., kann Microsoft dem Autor untersagen, den Markennamen in der Nennung des Produktes "Microsoft® Office 2010" zu verwenden?

Ich würde die Situation in diesem Sachverhalt ähnlich sehen...
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  #7 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 22:52
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AW: Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Was bedeutet in Ihrem Satz das "ungefähr"?
Es sind ( der Schilderung nicht zu etnehmende ) Umstände denkbar, die eine Markenzeichenbenutzung ( doch wieder ) zustimmungsbedürftig machen könnten.

Zitat:
Wenn es sich um Ratgeber handelt, ähnlich von, sagen wir mal Computerbüchern mit Anleitungen zu Word & Co., kann Microsoft dem Autor untersagen, den Markennamen in der Nennung des Produktes "Microsoft® Office 2010" zu verwenden?
Die Benutzung der Markenzeichen "Microsoft" bzw. "Office 2010" zu dem Zweck, darauf hinzuweisen, daß man Anleitungen zum Umgang mit der Software MS Office anbietet, kann nicht untersagt werden, § 23 MarkenG ( sofern kein unzutreffender Eindruck einer tatsächlich nicht vorhandenen offiziellen Verbindung zum Markeninhaber erweckt würde ). Insbesondere kann Microsoft nicht die Benutzung eines (R)-Zeichens verlangen.

Nur soweit ein Markenzeichen im konkreten Fall in erlaubnisbedürftiger Art und Weise benutzt würde, könnte Microsoft die Erteilung seiner Erlaubnis von der Bedingung abhängig machen, daß jede Nennung eines Markenzeichens mit einem (R)-Hinweis versehen wird.

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  #8 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 02:18
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AW: Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund

Ich sehe da auch kein Problem. Die Ratgeber sollten idealerweise aber halbwegs seriös sein, um nicht Facebook in ein schlechtes Licht zu rücken.
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Originelle Geschäftsidee, übrigens!
Und ob! Diese Ratgeber und Marketing-Experten sind auch auf Twitter eine ganz große Pest! Nun also auch bei Facebook, aber da ich nicht dort vertreten bin kann's mir egal sein.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wie heißt es so schön: Die einzigen, die bei einem Goldrausch wirklich reich werden, sind die, die den Goldgräbern die Schaufeln verkaufen und die Bordelle hinstellen.


Ich glaube auch nicht, dass man so leich mit Ebook-Ratgebern auf seriöse Art und Weise Geld verdienen kann. Es sei denn vielleicht sie sind umsonst und die Seite durch Werbung finanziert, dann braucht man aber auch viele Besucher. Kostenpflichtige Ebooks dürften für solche Beinahe-Banalitäten kein Renner werden.

Die Idee für Inhalte Geld zu verlangen ist nicht neu, aber oft genug gescheitert. Gerade vor kurzem hat Prad.de (die besten Testberichte zum Thema Monitore!) wieder alle Testberichte kostenlos zugänglich gemacht, nachdem die Kunden Sturm gelaufen sind.

Natürlich finden sich immer ein paar Dumme, die bereit sind für einen Ratgeber "Zum Millionär in fünf Wochen" 20 € hinzulegen. Aber das würde ich mal ganz vorsichtig als Nepp bezeichnen. Und dann würde ich den Namen Facebook da raus lassen.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #9 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 17:47
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AW: Nennung von Facebook mit kommerziellen Hintergrund

Seit meinem ersten Auto nutze ich statt Werkstätten die Buch-Reihe "Jetzt helfe ich mir selbst". Bislang hat sich noch kein Markeninhaber beschwert, soweit ich weiß.

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