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Namensrecht: wer zuerst kommt mahlt zuerst?

Dies ist eine Diskussion zu Namensrecht: wer zuerst kommt mahlt zuerst? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2010, 10:23
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Namensrecht: wer zuerst kommt mahlt zuerst?

Hi,

ich hätte mal ein hypothetisches Problem bezüglich (Marken)Namen:

Angenommen es gibt da seit Jahren eine Webseite "blafasel.de", auf der ist seit Bestehen nichts weiter zu finden, außer der Information dass hier bald was aufgebaut wird.

Nach dem der Name "blafasel" im Internet sonst praktisch gar nicht zu finden ist (außer bei ein paar Seiten, die mit dem Thema aber gar nix zu tun haben), entschließt sich jemand, die Domain "blafasel.org" zu registrieren und darunter kostenlos Bilder anzubieten, die von allen Leuten frei verwendet werden dürfen. In Null Komma nix ist die Seite so beliebt, dass andere Seiten auf "blafasel.org" verlinken.

Nun kommt der Mensch von "blafasel.de" daher, fabuliert etwas davon herum, dass er auf seiner Seite ja auch genau sowas machen wollte und findet die Verwendung des Namens gar nicht gut, wovon sich unser Admin von "blafasel.org" aber nicht stören lässt. Er lehnt ein müdes angebot zu einem Kompromiss ab und macht mit seiner Seite weiter.

Etwa zwei Jahre später taucht dann eine Firma Blafasel GmbH mit der Domain "blafasel-gmbh.de" auf und bietet dort ebenfalls Bilder an, die von der Kunstrichtung zwar anders sind, das grundsätzliche Geschäftsmodell ist aber das gleiche. Hinter dieser GmbH steckt nun niemand anderes als der Eigentümer von "blafasel.de".

Und nun hat der Admin von "blafasel.org" richtig Ärger an der Backe: die Blafasel GmbH pocht auf Markenrechte und kann im Gegensatz zu dem kleinen Admin, der seine Seite kostenlos betreibt, nahezu unbegrenzte Geldmengen in Anwälte investieren.

Was unser kleiner Admin in diesem Fall nachweisen könnte:
- er hat sich die leere Seite "blafasel.de" ausgedruckt und mit Datum versehen
- er hat externe Internetseiten, auf die er keinen Einfluss hat und die mit Datum auf seine Seite "blafasel.org" verlinken - an Hand derer kann er also nachweisen, dass seine Marke "Blafasel" früher da war
- er kann nachweisen, dass die Blafasel GmbH gegründet wurde, lange nachdem "blafasel.org" online war und obwohl die GmbH vom Namenskonflikt wusste.

Was sollte so jemand in so einem Fall tun? Würde hier gelten, dass er die besseren Rechte am Namen "Blafasel" hat, weil er diesen Namen früher tatsächlich benutzt hat? Oder wären die Rechte der GmbH stärker, weil sie den Namen registriert haben obwohl sie später gekommen sind?

Danke für die Diskussionsbeiträge schon mal :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2010, 22:09
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AW: Namensrecht: wer zuerst kommt mahlt zuerst?

Zitat:
Zitat von Murkser Beitrag anzeigen
jemand entschließt sich, die Domain "blafasel.org" zu registrieren und darunter kostenlos Bilder anzubieten, die von allen Leuten frei verwendet werden dürfen. In Null Komma nix ist die Seite so beliebt, dass andere Seiten auf "blafasel.org" verlinken.

Würde hier gelten, dass [jemand] Rechte am Namen "Blafasel" hat, weil er diesen Namen tatsächlich benutzt hat?
"Tatsächlich benutzen" begründet strenggenommen noch keine Ausschließlichkeitsrechte. Ein Recht als "geschäftliche Bezeichnung", § 5 MarkenG, ...

Zitat:
(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.

(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.

(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.
... kann "eigentlich" erst bei einer Benutzung "im geschäftlichen Verkehr" entstehen.

Sofern gesichert wäre, daß die konkrete Art der Benutzung der Bezeichnung "blafasel" ein (marken-)rechtlich geschütztes Recht begründet hätte, käme die Vorrang-Regelung des § 6 MarkenG ins Spiel.

Dann könnte ein mit der Handelsregister-Eintragung einer GmbH-Firma entstandenes Unternehmenskennzeichenrecht nicht gegen ein früher entstandenes Recht an einer geschäftlichen Bezeichnung ins Feld geführt werden.

Zitat:
wären die Rechte der GmbH stärker, weil sie den Namen registriert haben obwohl sie später gekommen sind?
Sofern die konkrete Art der Benutzung vor dem Tag der Firmenregistrierung zur Entstehung eines Kennzeichenrechts im Sinne von § 5 MarkenG geführt hätte, dann nein, § 6 MarkenG.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 07:51
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AW: Namensrecht: wer zuerst kommt mahlt zuerst?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Sofern gesichert wäre, daß die konkrete Art der Benutzung der Bezeichnung "blafasel" ein (marken-)rechtlich geschütztes Recht begründet hätte, käme die Vorrang-Regelung des § 6 MarkenG ins Spiel.
In meinem Fall nehme ich an, dass beide Seiten sowohl die gleiche Zielgruppe ansprechen als auch sehr ähnliche Produkte anbieten. Der einzige Unterschied besteht darin, dass "blafasel.org" damit kein Geld verdient und auch keines damit verdienen möchte.

Hingegen kann "blafasel.org" eben über diverse Internetseiten Dritter (verschiedene Blogs, in denen mit Datum über die Seite berichtet wird) nachweisen, dass sein Angebot schon längere Zeit existiert und auch regelmäßig erweitert wird. Oder mit anderen Worten: "blafasel.org" und damit "Blafasel" ist in der Zielgruppe durchaus bekannt (und auch bei Google führt eine Suchanfrage nach "Blafasel" um ein vielfaches häufiger zu "blafasel.org" als zur Blafasel GmbH).
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