Dies ist eine Diskussion zu Namensrecht ohne Eintragung? innerhalb des Forums Markenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Namensrecht ohne Eintragung? ich habe eine Frage zum Markenrecht. Folgender Fall: Unternehmer A eröffnet einen kleinen Laden (z.b. Friseur). Der Name des Ladens besteht aus einem Doppelwort, das nicht geschützt ist und durch die allgemeine Verwendung der Begriffe auch nicht geschützt werden kann/darf. Unternehmen B, welches deutschlandweit in einem ähnlichen Geschäftsbereich aggiert (z.b. Zeitschrift mit dem selben Namen über neue Frisuren etc.) mahnt Unternehmen A ab, da der Laden den gleichen Namen besitzt wie die Zeitschrift. Der laden ist ausschließlich für Kunden aus dem lokalen Bereich. Wer hat recht? Viele Grüße |
| |||
| AW: Namensrecht ohne Eintragung? Crossposting. Anworten wurden schon reichlich und korrekt gegeben, also spart euch die Mühe. Gruß aus Berlin, Gerd |
| |||
| AW: Namensrecht ohne Eintragung? Zitat:
Selbst wenn der Eintragung eines Zeichens XYZ als Marke die Schutzhindernisse des § 8 MarkenG entgegenstünden, so könnte dieses Zeichen gleichwohl als "geschäftliche Bezeichnung" im Sinne von § 5 MarkenG geschützt sein, etwa durch eine Verkehrsgeltung als Unternehmensbezeichnung, oder als Werktitel-Bezeichnung einer Zeitschrift. Es dürfte wohl schon allergeringste Unterscheidungskraft genügen, um von einem Schutz ausgehen zu können. Wenn es sich jedoch um seeehr unterscheidungsschwache Bezeichnungen handelt, die etwa (fast) ausschließlich aus beschreibenden Angaben bestehen, oder aus im allgemeinen Sprachgebrauch für die betreffenden Dienstleistungen übliche Bezeichnungen - dann könnte die Reichweite eines Verbotsrechts drastisch eingeschränkt sein: Dann würde etwas das Werktitelrecht seinen Inhaber lediglich dazu berechtigen, nur gegen Presseerzeugnisse mit thematisch höchst ähnlicher Ausrichtung mit identischem Titel vorgehen zu können, nicht aber auch gegen Dienstleister, welche die in der Zeitschrift thematisierten Dienstleistungen in einem Ladenlokal unter einer mit dem Zeitschriftentitel identischem Firmenbezeichnung anbieten: ---> Die Frisuren-Zeitschrift "Neue Frisur" könnte höchstens gegen eine Zeitung über Friseurbedarfs-Artikel mit dem Titel "Neue Frisur" gemäß § 15 MarkenG wg. Verwechslungsgefahr vorgehen; ihr Verbotsrecht würde sich jedoch nicht auch gegen das Anbieten von Friseur-Dienstleistungen unter Firmenbezeichnungen wie "Neue Frisur GmBH" bzw. "Neue Frisur" erstrecken können. 11 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Namensrecht | Wiki | 04.06.2010 19:28 |
| Verein ohne Eintragung beim AG ??, geht das überhaupt? | Vereinsrecht | 02.05.2010 14:05 |
| Fahrzeug gekauft mit Veränderungen ohne Eintragung | Kaufrecht / Leasingrecht | 15.01.2009 16:11 |
| E.V. Ohne Eintragung | Vereinsrecht | 10.04.2008 09:43 |
| Juweliergeschäfte ohne Eintragung in Handwerkskammer | Gewerberecht | 12.10.2003 17:11 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios