Dies ist eine Diskussion zu Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen innerhalb des Forums Markenrecht
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| Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen inwiefern ist es erlaubt, Logos und Namen von "Marken" zu verwenden, um beispielhaft etwas zu zeigen? A möchte beispielsweise sein Produkt verkaufen, das zeigt, wie man auf XING sein Profil derart herrichtet, dass man effizient Geschäftskontakte schließen kann. Ist es A erlaubt a) das XING Logo auf das Produktcover zu tun? (eBook) Derart gestaltet, dass sich herauslesen lässt, dass es KEIN offizielles XING Produkt ist b) generell zu schreiben: "So richten Sie Ihre Profile effizient ein - wie z.B. auf XING oder anderen Geschäftsnetzwerken"? |
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| AW: Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen Mit Marken darf man zunächst alles treiben, was da nicht verboten ist: § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch Stimmt da alles, käme noch das Wettbewerbsrecht in Betracht. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen Danke für die hilfreiche Antwort - das bringt mich schon mal ein ganzes Stück weiter. Ist denn mit "Zeichen" das Logo gemeint? Oder auch einfach nur der Name allein schon? |
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| AW: Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen Zitat:
Der BGH hat dann dann weiter entschieden, daß auch eine als erforderlich anzusehendende Verwendung von Wort- und Bildmarken Dritter "anständig" zu bleiben hat, um nach § 23 MarkenG von Verbotsrechten des Markeninhabers ausgenommen zu bleiben. "Unanständig" hielt der BGH eine auffällige Werbung des Reparaturdienstleisters und Autobehörhändlers ATU mit dem werbeträchtigen Vw-Logo, während ATU doch stattdessen die Wortmarken "Vw" und "Volkswagen" hätte benutzen können um in der Werbung darauf hinzuweisen, (auch) auf die Reparatur von VW-Fahrzeugen spezialisiert zu sein, und Zubehörteile für VWs anzubieten. Zitat:
Zitat:
Eine Werbung für ein Universal-Windschutzscheiben-Reinigungsmittel in der Art "Reinigt Autoscheiben aller Fabrikate wie MERCEDES, FERRARI, OPEL, VW, LAMBORGHINI, FIAT, LADA, ...." könnte markenrechtlich unzulässig sein. 11 |
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