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Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen

Dies ist eine Diskussion zu Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 22:21
Boardneuling
 
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Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen

Hi,

inwiefern ist es erlaubt, Logos und Namen von "Marken" zu verwenden, um beispielhaft etwas zu zeigen?

A möchte beispielsweise sein Produkt verkaufen, das zeigt, wie man auf XING sein Profil derart herrichtet, dass man effizient Geschäftskontakte schließen kann.

Ist es A erlaubt

a) das XING Logo auf das Produktcover zu tun? (eBook) Derart gestaltet, dass sich herauslesen lässt, dass es KEIN offizielles XING Produkt ist

b) generell zu schreiben: "So richten Sie Ihre Profile effizient ein - wie z.B. auf XING oder anderen Geschäftsnetzwerken"?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 08:14
V.I.P.
 
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AW: Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen

Mit Marken darf man zunächst alles treiben, was da nicht verboten ist:
§ 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch

Stimmt da alles, käme noch das Wettbewerbsrecht in Betracht.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 11:28
Boardneuling
 
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AW: Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen

Danke für die hilfreiche Antwort - das bringt mich schon mal ein ganzes Stück weiter.

Ist denn mit "Zeichen" das Logo gemeint? Oder auch einfach nur der Name allein schon?
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  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 17:04
V.I.P.
 
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AW: Namen und Logos von Facebook, XING o.ä. kommerziell nutzen

Zitat:
Zitat von Wasserbaum Beitrag anzeigen
A möchte ein eBook verkaufen, in dem [ anhand von Bildern /Texten? ] gezeigt wird, wie man auf XING sein Profil derart herrichtet, dass man effizient Geschäftskontakte schließen kann.
Der BGH hat entschieden, daß die Benutzung von Fremdmarken als Angabe über Zweck und Bestimmung des eigenen Angebots ( "Anleitung zur Einrichtung/Verbesserung ihres Profils auf Wirtschaftsnetzwerken" ) im Sinne von § 23 Absatz 3 MarkenG als erforderlich angesehen werden kann ( trifft das hier zu? Ist die Anleitung so allgemein gehalten, daß die Empfehlungen für alle Arten von Geschäftsnetzwerken gelten? ), insbesondere beim Zubehör- und Ersatzteilhandel.

Der BGH hat dann dann weiter entschieden, daß auch eine als erforderlich anzusehendende Verwendung von Wort- und Bildmarken Dritter "anständig" zu bleiben hat, um nach § 23 MarkenG von Verbotsrechten des Markeninhabers ausgenommen zu bleiben. "Unanständig" hielt der BGH eine auffällige Werbung des Reparaturdienstleisters und Autobehörhändlers ATU mit dem werbeträchtigen Vw-Logo, während ATU doch stattdessen die Wortmarken "Vw" und "Volkswagen" hätte benutzen können um in der Werbung darauf hinzuweisen, (auch) auf die Reparatur von VW-Fahrzeugen spezialisiert zu sein, und Zubehörteile für VWs anzubieten.

Zitat:
st es A erlaubt

a) das XING Logo auf das Produktcover zu tun? (eBook) Derart gestaltet, dass sich herauslesen lässt, dass es KEIN offizielles XING Produkt ist
Vielleicht ja. Vielleicht darf zwar ein Markenzeichen von XING benutzt werden, aber bloß eine Wortmarke? Und vielleicht darf diese Marke auch nicht "einfach so" auf dem Buchdeckel benutzt werden, sondern nur im Zusammenhang mit einer Inhalts-/Zweckbeschreibung ( "Ratgeber für wirkungsvolle Darstellungen ihrer Person auf der Wirtschaftskontakt-Plattform Xing" ? )

Zitat:
b) generell zu schreiben: "So richten Sie Ihre Profile effizient ein - wie z.B. auf XING oder anderen Geschäftsnetzwerken"?
Möglicherweise ja. Vielleicht muß die Anleitung sich aber konkret (auch) auf XING beziehen.

Eine Werbung für ein Universal-Windschutzscheiben-Reinigungsmittel in der Art "Reinigt Autoscheiben aller Fabrikate wie MERCEDES, FERRARI, OPEL, VW, LAMBORGHINI, FIAT, LADA, ...." könnte markenrechtlich unzulässig sein.

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