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Name eines Produkts gleicht Firmenname

Dies ist eine Diskussion zu Name eines Produkts gleicht Firmenname innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2012, 11:12
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Name eines Produkts gleicht Firmenname

Hallo!

folgender fiktiver Fall:

Angebommen Firma A bringt ein Produkt auf den Markt.
Dieses Produkt heißt aber gleich wie Firma B im selben Land. Das Produkt von Firma A ist aber etwas anderes, wie die von Firma B angebotenen Produkte.

Zusätzlich gibt es im europäischen Ausland dasselbe Produkt unter demselben Namen, allerdings lokal begrenzt.

Verstößt Firma A mit ihrem Produktnamen gegen das Gesetz?

Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus für eure Antworten.

Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2012, 17:46
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AW: Name eines Produkts gleicht Firmenname

In Betracht kommt § 14 MarkenG (2):

Zitat:
Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
  1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
  2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
  3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
Ohne genaueres über die Marke zu wissen könnten alle drei Punkte zutreffen.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2012, 11:25
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AW: Name eines Produkts gleicht Firmenname

Wie würde es denn in dem Fall aussehen, wo zwei Produkte sich zwar sehr ähneln würden, aber in unterschiedlichen Ländern (beispielsweise Deutschland und Österreich) angeboten würden.
Würde hier ebenfalls § 14 MarkenG (2) greifen?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.06.2012, 12:29
V.I.P.
 
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AW: Name eines Produkts gleicht Firmenname

Zitat:
Zitat von Rainer Spaß Beitrag anzeigen
Angebommen Firma A bringt ein Produkt auf den Markt.
z.B. Orangen

Zitat:
Dieses Produkt heißt
z.B. "Banana"

Zitat:
gleich wie Firma B im selben Land.
z.b. das in der Visitenkarten-Branche tätige Unternehmen "Banana GmbH"

Zitat:
Zusätzlich gibt es im europäischen Ausland dasselbe Produkt unter demselben Namen, allerdings lokal begrenzt.
Die Unternehmensbezeichnung "Banana GmbH" als geschäftlichen Bezeichnung ( § 5 MarkenG ) gewährt ihrem Inhaber gemäß § 15 Absatz 2 MarkenG folgende ausschließlichen Rechte:

Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.

Je unähnlicher sich eine Firmenbezeichnung und ein anderes Zeichen sind, je unterschiedlicher die Kennzeichnungszwecke sind ( Benennung der Firma einerseits <---> Kennzeichnung des Produkts andererseits ), je ferner sich die Branchen sind, je "blasser" die Unterscheidungskraft der geschäftlichen Bezeichnung ist ( "Bekleidungshaus GmbH" ) und je geringer ihre Bekanntheit, desto niedriger ist die Gefahr von Verwechslungen einzuschätzen und damit ein Verbotsrecht.

Zitat:
Wie würde es denn in dem Fall aussehen, wo zwei Produkte sich zwar sehr ähneln würden, aber in unterschiedlichen Ländern (beispielsweise Deutschland und Österreich) angeboten würden.
Ein Ausschließlichkeitsrecht am Kennzeichen X für bestimmte Waren/Dienstleistungen mit Geltung in Deutschland würde jedenfalls nicht dadurch erlangt werden (können), daß ein nur für Österreich geltendes Ausschließlichkeitsrecht ( sei es durch Eintragung, oder durch Verkehrsgeltung ) erworben wurde. Es würde aber ausreichen, wenn etwa eine in Lettland ( oder auf Zypern oder auf den Britischen Jungferninseln ) ansässige Firma in Österreich für ein Produkt das Markenzeichen X benutzt, und "einfach" beim Deutschen Patent- und Markenamt ( oder beim Europäischen Markenamt in Alicante ) das Markenzeichen X zur Eintragung anmeldet, um dadurch ein (auch) in Deutschland geltendes Ausschließlichkeitsrecht am Markenzeichen X zu erlangen.

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