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Name annehmen, der in Amerika verwendet wird

Dies ist eine Diskussion zu Name annehmen, der in Amerika verwendet wird innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 01.08.2010, 22:29
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Name annehmen, der in Amerika verwendet wird

Hi!

Obwohl meine Frage wahrscheinlich reichlich Banal ist, habe ich die Antwort aus dem ganzen Texthaufen der Google-Suchergebnisse (den ich zumeist nicht sonderlich hilfreich finde) nicht herauslesen können.

Die Frage ist nach dem ganzen Kram der Markennamen international.
Also wenn ein Unternehmen in Amerika einen speziellen Namen führt, aber weder im internationalen oder europäischen, noch im deutschen Markenregister mit diesem Namen eingetragen ist, darf man den dann hier in Deutschland trotzdem nochmal verwenden? Also es geht jetzt nicht um solche Namen die sich aus Fachbereich und Inhaber ergeben, sondern um richtige Namensschöpfungen. Und dann schließt sich natürlich untrennbar die Frage des Urheberrechtes auf den Namen an, wobei ich glaube, dass es keinen Unterschied macht, dass der Name von beiden unabhängig erdacht wurde. Wichtig ist mir nicht, das Eintragen dieses Namens ins Markenregister, sondern nur das "Auchverwenden".

Freue mich über Antworten,
MfG
Miikku
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  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2010, 00:40
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AW: Name annehmen, der in Amerika verwendet wird

Hallo Miikku,

auch ohne Eintragung in ein Markenregister kann man Rechte an einer Marke erwerben, nämlich
Zitat:
2.
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3.
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Wenn die Amis also in Flensburg verkaufen und gleich so gut, dass sie Verkehrsgeltung erworben haben, dann solltest du mit dieser Marke diese Region meiden laut Nr. 2.

Und wenn die Marke auch ohne (nennenswerte) Verkäufe in D schon notorisch bekannt ist, also einen Ruf hat (so wie die Beatles in der DDR, als sie noch verboten waren ), auch dann ist sie geschützt laut Nr. 3.

Bis die Amis ihre (möglichen, man weiß es ja nicht vor einem Urteil im Einzelfall) Rechte geltend machen, kann man allerdings hausieren gehen mit deren Marke. Im Streitfalle zahlt halt der Unterlegene Schadensersatz und Verfahrenskosten, wie üblich.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Stichworte
international, markenname, markenregister, wiederverwenden

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