Dies ist eine Diskussion zu metatag innerhalb des Forums Markenrecht
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| metatag meine frage, wenn man einen geschütze Wortmarke die aus mehreren Worten besteht, auf seiner Homepage im Quelltext nicht als komplete Wortmarke darstellt, kann dann Klage erhoben werden? z.B "Lauf & Weg" ist eine eigetragen Wortmarke und im Quelltext steht dann z.B. content= lauf, reiten, springen, auto, weg Die Wortmarke bezieht sich doch auf den ganzen Namen oder nicht. Und wenn man dann einzelne Worte aus der Wortmarke benutzt, verlieren die doch Ihren Zusammenhang oder nicht ? Danke für Hilfe |
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| metatag Eigentlich müsste das zulässig sein. Diese Leute versuchen alles um Wettbewerber zu vertreiben. Sollte der andere aber bereits eine Abmahnung über Rechtsanwalt geschickt haben, dann ist es ratsam einen Fachanwalt für Internetrecht (siehe Google) zu befragen. Normalerweise sollte er kein Recht zum Klagen haben. Es sind allgemeine Worte die nicht im Zusammenhang stehen. |
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| Marken und Metatag und nicht gewußt | Markenrecht | 22.02.2010 19:57 |
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