Dies ist eine Diskussion zu Markenverletzung auch wenn Fa die erste in DE ist? innerhalb des Forums Markenrecht
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| Bis gestern war ich mir noch sicher mich einigermaßen auszukennen, erkennen zu können, ob unerlaubt eine Wortmarke verwendet wird oder nicht. Angenommen der Fall stehlt sich so dar: eine Domain, deren Name bis jetzt nur von zwei ausländischen Firmen verwendet wird(google suchergebnisse), in beiden Fällen IT-Dienstleister. Auf vielen RatgeberSeiten wird darauf verwiesen einen Anwalt zu rate zu ziehen -> ist also nicht so eindeutig wie es zunächst scheint, im Sinne von: da ist schon eine Fa. mit diesem Namen, also verstoßen alle andern gegen Markenrecht, wenn sie diesen auch führen. Deswegen meine Annahme, dass das führen dieses Namens, durch einen weiteren IT-Diesntleister erlaubt ist, zumal wenn er der erste Anbieter mit diesem Namen in Deutschland wäre. Ein weitere Grund der mich zu dieser Annahme verleitet, es werden keine Waren ausgeliefert, die diesen Namen tragen. Der Wetbewerb findet also nicht auf dieser Ebene statt. Besten Dank |
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| AW: Markenverletzung auch wenn Fa die erste in DE ist? Zitat:
Zu ihr würde z.B. passen, daß es sich um eine von einem in Schweden ansässigen Unternehmen registrierte, "australische" Domainbezeichnung handelt, unter der eine gewerbliche, an polnische Interessenten gerichtete, in polnischer Sprache verfaßte Internet-Seite betrieben würde, über die Aquaristik-Artikel vertrieben werden; daß die beiden in Schottland ansässigen, und nur dort geschäftlich tätigen IT-Dienstleister unter Firmenbezeichnungen auftreten, die (teilweise) mit einem (Haupt-)Bestandteil der fraglichen Domainbezeichnung übereinstimmen; daß beide IT-Firmen entweder gar nicht "im Internet" vertreten sind, oder jedenfalls nicht unter Domainbezeichnungen, die der "australischen" Domainbezeichnung der Schwedenfirma ähneln. Zitat:
Allenfalls bei glatt beschreibenden Unternehmensbezeichnungen ("Möbelhaus GmbH" in der Möbelbranche) könnte eine Unterscheidungskraft=Verkehrsgeltung erst bei ausreichend nachgewiesener Bekanntheit ( 80% ? ) zuerkannt werden. 2. Bei sich gegenüberstehenden Rechten ( einerseits eines ( soweit durch die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit begründet ) des deutschen Unternehmens, andererseits die Rechte der im Ausland ansässigen IT-Unternehmen ) mit Geltung im Gebiet des deutschen Markenrechts kommt die Vorrang-Regelung des § 6 MarkenG zur Anwendung. Zitat:
Es wäre denkbar, das zwischen einer Geschäftstätigkeit im Bereich "Handel mit IT-Waren" und einer im Bereich "Erbringung von IT-Dienstleistungen" für die angesprochenen Verkehrskreise -im Hinblick auf eine Verwechslungsgefahr- ein Ähnlichkeitseindruck bestehen könnte, je nachdem, als wie sehr einander ähnlich ( oder gar identisch?) die sich jeweils gegenüberstehenden Kennzeichen anzusehen wären. 11 |
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| (Text zieht sich übermässig in die Breite, weiss nicht obs an Webseitenaufbau liegt oder an -Tags- die sie versehentlich einschoben) Grammatik häufig falsch, deswegen grosse Zweifel an Ihrer Kompetenz. Inhaltlich kann ich Ihrem Text nur den Hinweis einer unglücklichen Formulierung meinerseits entnehmen, bez zweier Firmen mit gleicher Domain. Aber bin lernfähig. Es muss heissen: Es gibt bisher zwei ausländische Firmen, die per Google mit dem Namen zu finden sind, den ich selbst wählen wollte. Diese tragen den Namen auch in Ihren Domains. 1. Name=HMSoft; Doamin=www.HMSoft.com 2. Name=HMSoft Harald Muster; Domain=www.Harald-Muster-HMSoft.eu stechendste Grammatik-Bock hier(als wie): "je nachdem, als wie sehr einander ähnlich ( oder gar identisch?)" Zumal es mit 'als' gar nicht geht. |
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| AW: Markenverletzung auch wenn Fa die erste in DE ist? Es hätte "stechendste-r ..." lauten müssen. "... je nachdem, als wie sehr einander ähnlich ( oder gar identisch?) die sich jeweils gegenüberstehenden Kennzeichen anzusehen wären." Es hätte höchstens wie folgt genauer formuliert werden können: "... je nachdem, als wie stark sich einander ähnelnd ( oder gar identisch?) die sich jeweils gegenüberstehenden Kennzeichen anzusehen wären." Ihre Grammatik-Beanstandung ist "als unberechtigt" anzusehen - wobei meine Unzufriedenheit mit Ihrer Beanstandung davon abhängt, "wie unberechtigt sie ist", bzw. "als in welchem Maße unberechtigt" sie anzusehen ist, d.h. "als wie sehr unberechtigt" sie aus meiner Sicht zu beurteilen wäre. 11 |
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| AW: Markenverletzung auch wenn Fa die erste in DE ist? Hatte Zeit investiert weil ich ein Anliegen hatte, und Sie? |
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| AW: Markenverletzung auch wenn Fa die erste in DE ist? In ein Forum kommen, dort eine Frage stellen, und anschließend die Grammatik eines Antwortenden bemeckern, der sich unübersehbar die Arbeit einer detaillierten und sachkundigen Antwort gemacht hat... Zitat:
Da sagt ein höflicher Mensch einfach mal "Danke schön!"
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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