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Markenschutz bei Privatimport aus den USA - Zerstörung der Ware

Dies ist eine Diskussion zu Markenschutz bei Privatimport aus den USA - Zerstörung der Ware innerhalb des Forums Markenrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 10:56
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AW: Markenschutz bei Privatimport aus den USA - Zerstörung der Ware

Zitat:
Zitat von Stone222 Beitrag anzeigen
Wie sieht es nun aus, wenn der Käufer, der [ denkt ] innerhalb des EU-Raumes eine [ Ware ] gekauft hat zu haben, seine erworbene Ware weiterverkaufen will
Die Zulässigkeit des Weiterverkaufs "im geschäftlichen Verkehr" hängt davon ab, ob das erworbene, zum Weiterverkauf vorgesehen Markenexemplar vom Markeninhaber innerhalb der EU in den Verkehr gebracht worden war.

Zitat:
Das wesentliche einer Auktion ist ja, dass der Verkäufer keinen Einfluss auf den Endpreis der Ware nehmen kann und deswegen wird ihm ja schwer zu unterstellen sein, dass er die Ware nur zu sagen wir 50% des eigentlich gehandelten Preises gekauft und zu 60% des eigentlichen Preises verkaufen will.
?

Trägt denn die zum Weiterverkauf vorgesehene Original-Markenware irgendeine Markierung, anhand derer der Markeninhaber zurückverfolgen könnte, wo/in welchem Staat sie erstmals in den Verkehr gebracht wurde?

Werden Markenwaren genau dieses Typs in der gesamten EU vom Markeninhaber angeboten?

---> Der Markeninhaber trägt die Beweislast, daß es sich bei dem beanstandeten Exemplar NICHT um eine von ihm irgendwo in der EU vermarktet Ware handelt.

11
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  #12 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 20:33
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AW: Markenschutz bei Privatimport aus den USA - Zerstörung der Ware

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Die Zulässigkeit des Weiterverkaufs "im geschäftlichen Verkehr" hängt davon ab, ob das erworbene, zum Weiterverkauf vorgesehen Markenexemplar vom Markeninhaber innerhalb der EU in den Verkehr gebracht worden war.
D.h. wenn die Beweislast beim Markeninhaber liegt, wie will dieser beweisen, dass es sich dabei um eine nicht von ihm in den Verkehr gebrachte Ware handelt?


Zitat:
Trägt denn die zum Weiterverkauf vorgesehene Original-Markenware irgendeine Markierung, anhand derer der Markeninhaber zurückverfolgen könnte, wo/in welchem Staat sie erstmals in den Verkehr gebracht wurde?
Eben nicht.
Zitat:
Werden Markenwaren genau dieses Typs in der gesamten EU vom Markeninhaber angeboten?
Ich weiß nicht, ob in der gesamten EU, aber auf jeden Fall in vielen EU-Länder.
Zitat:
---> Der Markeninhaber trägt die Beweislast, daß es sich bei dem beanstandeten Exemplar NICHT um eine von ihm irgendwo in der EU vermarktet Ware handelt.

11
Siehe Frage oben.

Vielen Dank schonmal!
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