Dies ist eine Diskussion zu Markenrechtsverletzung aufgrund von Facebook-Party innerhalb des Forums Markenrecht
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| Die Party wird nach einigen Jahren von "Name Zwei" in "Facebook-Party" umbenannt und darunter auch im Web beworben. Über einen kleinen Hinweis auf der Website und auf der Facebook-Seite werden bisherige Fans über die Namensänderung informiert. Nun erhält Person A, unter dessen Namen die Website angemeldet ist, von einer Firma gleicher Branche namens "Name Eins" über eine Kanzlei eine Abmahnung aufgrund von begangener Markenrechtsverletzung. So behauptet die Kanzlei, dass Person A den Namen zum Anlocken von Besuchern benutzt habe, obwohl der Name "Name Zwei" eigentlich nur am Rande in Erscheinung tratt und auch nicht das Ziel von Person A war. So schreibt die Kanzlei, dass es "Dritten untersagt ist, ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der geschützten Kennzeichnung im geschäftlichen Verkehr die Gefahr von Verwechslungen besteht oder Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorgerufen werden. Die Kennzeichen "Name Eins" und "Name Zwei" sind sowohl in phonetischer, schriftbildlicher als auch sinnbildlicher Hinsicht verwechslungsfähig". Hier stellt sich die Frage, ob Person A wirklich im GESCHÄFTLICHEN Verkehr gehandelt hat, ob der Name wirklich zu Verwechslungen geführt habe, da dies in Foren etc. nicht ansatzweise behauptet werden könnte und somit auch gar keine Markenrechtsverletzung begangen wurde. Die Kanzlei forderte von Person A typischerweise eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie ein Schadenersatz in Höhe von ca. 3.000 Euro (Gegenstandswert 250.000 Euro). Nachdem Person A die Erklärung und Zahlung innerhalb 1 Woche ignorierte, wurde ein Mahnbescheid von der Kanzlei ausgestellt. Hier wurde angegeben, dass im Fall eines Widerspruchs der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat. Wie seht ihr den Fall? Versucht die Kanzlei einfach eine angebliche Markenrechtsverletzung gegen eine Privatperson geltend zu machen oder würde ein Richter der Firma "Name Eins" recht geben, obwohl dieser gar kein Schaden entstanden ist? Liegt überhaupt eine Markenrechtsverletzung vor??? Sollte man abwarten, ob die Kanzlei den Fall wirklich ans Gericht gibt, wenn Person A insgesamt widerspricht oder ist die Hinzuziehung eines Anwaltes für Person A jetzt schon erforderlich. Wenn ja, wie kann der Anwalt helfen? Besten Dank für Eure Antworten! ![]() PS: Übrigens fand die Party von Person A aus anderen Gründen dann doch nicht mehr statt! |
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| AW: Markenrechtsverletzung aufgrund von Facebook-Party Zitat:
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Welche Zahlung wurde "per Mahnbescheid" eingefordert?? Wenn es dem Gegner offenkundig gar nicht (vorrangig) um die gerichtliche Durchsetzung des markenrechtlichen UNTERLASSUNGS-Anspruchs zu gehen scheint, wenn stattdessen irgendwelche Zahlungen angemahnt werden, so scheint der Gegner die Aussichten einer gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs sehr skeptisch zu beurteilen ... 11 |
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| AW: Markenrechtsverletzung aufgrund von Facebook-Party Zitat: Wie wär denn der normale Weg zur gerichtlichen Durchsetzung einer Unterlassungserklärung? Ich denke, dass es dem Gegner weniger um die Erklärung geht als um den Schadenersatz, da hier Fliegen mit Atombomben bekämpft werden. |
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| AW: Markenrechtsverletzung aufgrund von Facebook-Party Zitat:
Dies könnte den Verdacht von once bestärken, dass sich die Firma und die Kanzlei nicht sonderlich sicher fühlen - hätten sie Recht bzw. sähen sie große Chancen, würde zumindest die Kanzlei hier auf einen Haufen Geld verzichten. So arbeitet sie entweder karitativ für die Firma - oder mit ihr zusammen nach dem Motto: "Ihr habt kein Risiko, Firma, wir verlangen keine Gebühren, sondern nur einen Anteil am Schadensersatz." Klingt sehr amerikanisch, ist wohl aber auch bei uns möglich. Wenn sie pokern, kann man mitpokern - vielleicht aber besser mit eigenem Anwalt ... Gruß aus Berlin, Gerd
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| Zitat:
Zitat:
A hat sich inzwischen einen ersten anwaltlichen Rat eingeholt, der folgendes Statement äußerte: Zitat:
1) Anwalt einschalten, dass er sich mit der Gegenseite außergerichtlich verständigt und glaubhaft darlegt, dass ein Prozess kein Sinn macht, da keine Markenrechte verletzt wurden. Nachteil: Anwaltskosten, die ggf. entstehen, obwohl die Gegenseite vielleicht gar keine weiteren Schritte mehr einleiten würde! Bekommt man in dem fall auch die Anwaltskosten erstattet oder nur, wenn es vor Gericht geht? 2) Nichts tun und abwarten, ob die Gegenseite den Fall überhaupt ans Gericht weitergibt. Falls nein, ist die Sache ohne Kosten für Person A beendet. Falls sie es aber abgibt, schaltet Person A natürlich den Anwalt ein. Falls die Gegenseite gewinnt, könnt es auch noch sein, dass sie daraufhin den Unterlassungsanspruch mit einem Streitwert von 250.000 Euro versuchen werden einzuklagen. Würdet Ihr erstmal pokern und abwarten, ob was kommt? |
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