Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Markenrecht Domainnamen

Dies ist eine Diskussion zu Markenrecht Domainnamen innerhalb des Forums Markenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 16:51
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 15
Keine Wertung, clline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, clline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, clline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, clline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, clline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, clline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, clline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, clline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, clline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, clline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Markenrecht Domainnamen

Folgender fiktiver Fall beschäftigt mich.

Ein Unternehmer hat sich einen Namen - Kombination aus zwei Worten des täglichen Sprachs - marken- und patentrechtlich schützen lassen. Beispielhafte Namen könnten gartentraum, traumgarten sein - ergo ist der Domainname es Unternehmens gartentraum.de oder traumgarten.de. Ein Privatmann registriert sich garten-traum.de, auf dieser Seite bietet er eine ähnliche Leistung, wie der Inhaber der anderen Domain an. Die Leistungen sind bei garten-traum.de jedoch rechtlich nicht gewerblich, das heißt dass er in Bezug auf diese Leistungen ein erhöhtes Kontingent anbieten müsste - das tut er nicht und somit bleibt er und seine Domain rechtlich definitiv privat. Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich?

Der Inhaber der Domain ohne Minus schreibt nun nach einiger Zeit den Inhaber der 'Minus-Domain' an und möchte die markenrechtliche Grundlage zur Nutzung der Minus-Domain wissen. Natürlich besteht keinerlei markenrechtliche, noch sonstige Grundlage - die Seite ist privat. Klar hat er versäumt sich die Minuns-Domain zu registrieren - sein Pech. Doch seinen Namen ohne Minus hat er sich schützen lassen - Pech für die Minus-Domain?

Die Minus-Domain nutzt den Domainnamen nicht als Eigennamen oder zu sonstigen Werbezwecken, sondern einzig und allein als Domainnamen.

Frage 1: Ist der Markenrechtsinhaber auf der sicheren Seite, wenn er auf die Nichtnutzung der Domain besteht?
Frage 2: Selbst wenn die Domain nicht genutzt werden darf, dürfte der jetzige Inhaber diese 'parken' und dem Markenrechtsinhaber zum Verkauf anbieten ... oder müsste er sie kostenlos rausrücken?

Vielen Dank für Eure Stellungnahme.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Domainnamen beanspruchen Internetrecht 29.07.2009 22:16
Frage zu Freeware, Markenrecht und Domainnamen. Markenrecht 28.05.2009 09:24
Domainnamen Internetrecht 06.04.2008 16:43
Recht am Domainnamen Internetrecht 08.03.2008 18:04
Gattungsbegriff im Domainnamen Internetrecht 23.11.2007 14:40





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Markenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN