Dies ist eine Diskussion zu Markenrecht Domainnamen innerhalb des Forums Markenrecht
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| Markenrecht Domainnamen Ein Unternehmer hat sich einen Namen - Kombination aus zwei Worten des täglichen Sprachs - marken- und patentrechtlich schützen lassen. Beispielhafte Namen könnten gartentraum, traumgarten sein - ergo ist der Domainname es Unternehmens gartentraum.de oder traumgarten.de. Ein Privatmann registriert sich garten-traum.de, auf dieser Seite bietet er eine ähnliche Leistung, wie der Inhaber der anderen Domain an. Die Leistungen sind bei garten-traum.de jedoch rechtlich nicht gewerblich, das heißt dass er in Bezug auf diese Leistungen ein erhöhtes Kontingent anbieten müsste - das tut er nicht und somit bleibt er und seine Domain rechtlich definitiv privat. Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich? Der Inhaber der Domain ohne Minus schreibt nun nach einiger Zeit den Inhaber der 'Minus-Domain' an und möchte die markenrechtliche Grundlage zur Nutzung der Minus-Domain wissen. Natürlich besteht keinerlei markenrechtliche, noch sonstige Grundlage - die Seite ist privat. Klar hat er versäumt sich die Minuns-Domain zu registrieren - sein Pech. Doch seinen Namen ohne Minus hat er sich schützen lassen - Pech für die Minus-Domain? Die Minus-Domain nutzt den Domainnamen nicht als Eigennamen oder zu sonstigen Werbezwecken, sondern einzig und allein als Domainnamen. Frage 1: Ist der Markenrechtsinhaber auf der sicheren Seite, wenn er auf die Nichtnutzung der Domain besteht? Frage 2: Selbst wenn die Domain nicht genutzt werden darf, dürfte der jetzige Inhaber diese 'parken' und dem Markenrechtsinhaber zum Verkauf anbieten ... oder müsste er sie kostenlos rausrücken? Vielen Dank für Eure Stellungnahme. |
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