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Markenrecht China-Import

Dies ist eine Diskussion zu Markenrecht China-Import innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 07.07.2009, 14:40
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Markenrecht China-Import

Hallo,

zuerst mal großes Kompliment für diese Forum. Hab schon sehr viel wichtige Infos mir zusammensuchen können!

Jetzt zu meiner Frage:

Angenommen jemand hat vor mit einem Freund/Geschäftspartner der in China wohnt ein Produkt nach Deutschland zu importieren und dort über einen Online Shop zu vertreiben.
Es würde sich um ein technisches Produkt handeln, welches schon von zahlreichen Markenartiklern in verschiedenen Variationen "hergestellt" und vertrieben werden würde.

Es gäbe bis heute jedoch keine überzeugende Marke im Niedrigpreissegment.
Die Produkte würden direkt vom Hersteller in China bezogen werden.


Angenommen alle Produkte innerhalb der anvisierten Produktklasse, würden sich generell nur geringfügig in Form und Funktion unterscheiden. Es gäbe auch bei den Markenherstellern nur geringe Variation in Form, Funktion...
(Sorry, dass ich die Produktkategorie nicht nennen möchte).
Aber nehmen wir einfach mal an es handelt sich um einen Taschenrechner. Und die genannten Personen würden bald hochwertige und günstige Taschenrechner mit eigenem Logo+Markenname vertreiben, welche durchaus Ähnlichkeiten in Form und Funktionsumfang mit anderen Taschenrechnern von Markenartiklern aufweisen könnten.

Worauf müsste geachtet werden, bzw. wie und wo können wir prüfen ob man auf markenrechtliche Probleme zusteuert?
Welche Kosten kommen auf einem zu wenn man eine Marke eintragen lassen will und wo macht man das?

Vielen Dank,

Dominik
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 21:32
V.I.P.
 
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AW: Markenrecht China-Import

Zitat:
Zitat von festivalfx
X möchte Taschenrechner mit eigenem Logo+Markenname vertreiben, welche durchaus Ähnlichkeiten in Form und Funktionsumfang mit anderen Taschenrechnern von Markenartiklern aufweisen könnten.
Der Inhaber einer für Taschenrechner eingetragenen/geschützten Marke könnte zwar mit der IDENTITÄT zwischen den für seine Marken eingetragenen Warenarten ( Taschenrechner ) und den von Dir angebotenen Waren ihrer Art nach argumentieren; ein markenrechtliches Verbotsrecht hätte er jedoch nicht, wenn Dein Markenzeichen seinem unverwechselbar unähnlich wäre.

Wenn sich Deine Taschenrechner als Imitation oder Nachahmung eines Markenprodukts darstellen würden, wäre eine vergleichende Werbung unzulässig, § 6 UWG.

In engen Grenzen könnten die von Markengeräten "kopierten" Formen evtl. geschmackmusterrechtlich geschützt sein ( wobei bei Taschenrechnern kaum schützenswert "neue" Formen denkbar erscheinen. )

Zitat:
Welche Kosten kommen auf einem zu wenn man eine Marke eintragen lassen will und wo macht man das?
Sinnvoll erscheint nur eine gründliche, patentanwaltliche Beratung ( ca. 1500-2000 Euro), um eine völlige Nutzlosigkeit bzw. erhebliche Gefahren aus unbedarften Markeneintragungen ( Amtsgebühren: ab ca. 400 Euro ) zu vermeiden.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 18:57
V.I.P.
 
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AW: Markenrecht China-Import

Zitat:
Zitat von festivalfx
Aber nehmen wir einfach mal an es handelt sich um einen Taschenrechner. Und die genannten Personen würden bald hochwertige und günstige Taschenrechner mit eigenem Logo+Markenname vertreiben, welche durchaus Ähnlichkeiten in Form und Funktionsumfang mit anderen Taschenrechnern von Markenartiklern aufweisen könnten.
Der Vertrieb in Deutschland wäre verboten und der Zoll kann sie unter Umständen bereits bei der Einfuhr beschlagnahmen.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 12:18
Boardneuling
 
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AW: Markenrecht China-Import

Wenn man außerdem bedenkt, dass in technischen Geräten 100e von Patenten enthalten sind, sollte man sehr vorsichtig sein, was den Import angeht. da man nie weiß, ob tatsächlich alle auch rechtmäßig genutzt werden.

Geändert von Yuval (12.09.2009 um 23:12 Uhr).
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