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Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt?

Dies ist eine Diskussion zu Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 11:24
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Question Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt?

Hallo,

Person A ist ein kreativer Mensch (Künstler) und individualisiert Schuhe,Taschen,Brillen... Deshalb mag er die Produkte der Firma xyz nicht so wie sie an die Masse verkauft werden. Kurzerhand kauft er sich ein Paar Schuhe der Firma xyz und beginnt diese zu individualisieren. Er verändert Farbkomposition, ersetzt bspw. das Logo mit einem anderen Material bzw. entfernt es an anderen stellen gänzlich. Zufrieden mit sich und seiner Arbeit zieht er die umdesignten Schuhe an und geht in sein lieblingscafe. Da er ziemlich gute Arbeit geleistet hat und zudem die Ursprungsmarke und Typ des Schuhs (welcher sehr populär ist) noch zu erkennen ist, wird er mehrfach auf dem weg so wie im Cafe von Person B darauf angesprochen was das für Schuhe sind und wo man die kaufen könne. Der Künstler antwortet "die Schuhe von der Marke xyz habe ich selbst individualisiert, soll ich dir auch ein paar nach DEINEN eigenen Vorstellungen individualisieren?" Daraufhin bietet Person B dem Künstler Geld und der Künstler bekommt die Idee das öfter zu machen.

Die Frage ist nun darf er das und wenn ja was muss er beachten?

Darf er einen umgestalteten Schuh überhaupt noch verkaufen (Logo bleibt manchmal sichtbar)? oder muss er sogar alles vom Schuh entfernen was auf die firma xyz schliessen lässt?

Und was ist wenn Person B sagt er möchte gerne Markenzeichen und geschützte Objekte auf sein individualisierten Schuh haben, darf der Künstler das machen?

und darf der Künstler die individualisierten Schuhe veröffentlichen, zum Beispiel auf der eigenen Webseite um sein können zu zeigen und neue Kunden zu Werben?

Vielen Dank für viele qualifizierte Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 00:13
V.I.P.
 
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AW: Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt?

Zitat:
§ 24 Erschöpfung
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.
Absatz 1 erlaubt den Weiterverkauf von Markenware aus der EU (usw.) generell,

Absatz 2 nennt die Ausnahmen. Insbesondere nach Veränderungen der Markenware.

Ob die Gründe berechtigt sind, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht. Hier wird ein Urteil so zusammengefasst:
Zitat:
Eine Erschöpfungswirkung tritt nicht ein, wenn der Markeninhaber sich dem weiteren Vertrieb der Markenware aus berechtigten Gründen widersetzt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Zustand der Ware nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert wird.
...
Eine ebenfalls als "berechtigter Grund" im Sinne des § 24 II MarkenG anerkannte Rufschädigung habe die Klägerin nicht dargelegt.
Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 10:51
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AW: Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt?

Hallo,

schon mal vielen Dank für diese Antwort.

aber wenn der Künstler Schuhe anmalt... somit verändert er ja logischerweise das optische Erscheinungsbild, also ist es verboten oder?

Weil ob der Schuh dadurch schöner oder hässlicher wird liegt ja immer im Auge des Betrachters.


Ist es auch verboten wenn der Künstler Markenschuhe XYZ individualisiert, aber dann nicht so wirbt: kaufen sie meine individualisierten Markenschuhe XYZ.

Gruß
Simson51
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  #4 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 22:46
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AW: Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt?

Zitat:
Zitat von Simson51 Beitrag anzeigen
... aber wenn der Künstler Schuhe anmalt... somit verändert er ja logischerweise das optische Erscheinungsbild, also ist es verboten oder?

Weil ob der Schuh dadurch schöner oder hässlicher wird liegt ja immer im Auge des Betrachters.
Der Markeninhaber kann ein berechtigtes Interesse daran haben, dass seine Markenware nicht verändert wird, kann. Ob er das hat, entscheidet im Streitfall nicht das Auge des Betrachters, sondern das Auge des Gesetzes.

Aus diesem Grunde bieten manche Firmen getunte Marken-Autos schon aus Vorsicht ohne Markenzeichen an, andere mit. Denn wenn wer mit dem soliden Familienwagen mit kreischenden Reifen und 200 PS durch die Stadt donnert, könnte das ja laut dem Urteil oben eine "als "berechtigter Grund" im Sinne des § 24 II MarkenG anerkannte Rufschädigung" zur Folge haben.

Muss es aber nicht.

Zitat:
Zitat von Simson51 Beitrag anzeigen
Ist es auch verboten wenn der Künstler Markenschuhe XYZ individualisiert, aber dann nicht so wirbt: kaufen sie meine individualisierten Markenschuhe XYZ.
Entscheidend ist die Benutzung "der Marke im geschäftlichen Verkehr" laut § 14 Markengesetz, und dazu zählen sowohl Werbung als auch Verkauf.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #5 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 22:50
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AW: Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt?

Hi,

ok also wenn man einfach von den Markenschuh XYZ das Logo entfernt und das Logo von den Künstler drauf macht wäre es inordnung? weil den Schuh erkennt man ja dann trotzdem noch von wem er ist Form etc...

wie bei einen Auto eben auch.

und wenn man bei der Werbung nie die Marke XYZ benutzt wäre es erlaubter?

Gruß
Simson51
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  #6 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 23:37
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AW: Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt?

Warum bietet der Künstler nicht einfach nur die individuelle Gestaltung vom Kunden beigestellter Schuhe an?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 23:54
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AW: Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt?

bei dem gesetzt geht es doch nur um die benutzung der Marke und der geschäftliche Bezeichnung. um die benutzung und veränderung des produkts geht es nicht. dh. wenn der künstler die schuhe ohne markenlabel und unter der bezeichnung "künsterschuh" oder "individualschuh" anbietet, is da nix dran zu kritteln. dass die schuhe der form nach noch einem hersteller zugeordnet werden können, ist wurscht, meine ich. weil die form der schuhe nicht vom markenrecht geschützt ist.

er darf nur nicht sagen, dass diese schuhe die schuhe der marke x sind. es waren mal die schuhe von x, aber jetzt halt nicht mehr.

außerdem geht es in dem gesetz aber auch nur darum, dass der markeninhaber berechtigt sein könnte, dem künstler zu untersagen, seine marke zu gebrauchen. da könnte der künstler ja erst mal drauf warten... oder? wenn es dann untersagt wird, kann er ja immer noch auf "künstlerschuh" umsteigen...?

wäre es denn überhaupt wichtig, den markennamen zu benutzen? es geht doch mehr um die kunst darauf, vermute ich... (ich würde gern mal bilder sehen von diesen fiktiven schuhen. )
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  #8 (permalink)  
Alt 17.11.2010, 00:12
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Hallo,

genau also der Künstler will seine Schuhe gar nicht weiter unter den Markennamen XYZ vertreiben, sondern will nur von der Makre das Schuhmodell benutzen und dann vertreiben, wo NIE die Marke zu Werbezwecken benutzt und verwendet wird. und bei bedarf das es sicherer wird, würde der Künstler so weit es geht die Markenzeichen entfernen (wenn es nötig wäre)

Hier mal ein Rein Fiktiver Schuhe^^
http://de.dawanda.com/product/138593...bemalte-Schuhe

es gibt auch solche fikiven Schuhe: (diese sind leider nicht verkauflich nur zum eigenbedarf, weil die Elemente leider rechtlich geschützt sind)
http://www.simninja.de/Shop/wp-conte...e/img_8064.jpg


Gruß
Simson51
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  #9 (permalink)  
Alt 19.11.2010, 02:44
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Zitat:
Zitat von Simson51 Beitrag anzeigen
also der Künstler will seine Schuhe gar nicht weiter unter den Markennamen XYZ vertreiben, sondern will nur von der Makre das Schuhmodell benutzen und dann vertreiben, wo NIE die Marke zu Werbezwecken benutzt und verwendet wird.
Wenn sich der Markeninhaber dem Weitervertrieb seiner gekennzeichneten Markenschuhe aus berechtigten Gründen widersetzen dürfte, dann könnte er dies auch dann, wenn in der Werbung auf jede Markennennung verzichtet würde ...

Zitat:
bei bedarf das es sicherer wird, würde der Künstler so weit es geht die Markenzeichen entfernen (wenn es nötig wäre)
"Eigentlich" könnte sich der Markeninhaber gemäß § 14 MarkenG nur dem Weitervertrieb solcher Waren widersetzen, die in verändertem/verschlechtertem Zustand weitervertrieben würden unter unveränderter Weiterbenutzung der Marke in einer Weise, die beim durchschnittlich informierten Marktteilnehmer den Eindruck aufkommen lassen müßte, die Benutzung des Kennzeichens gewährleiste die Verantwortlichkeit des Markeninhabers für den fraglichen Zustand der Markenwaren.

Wenn nun das auf den weitervertriebenen Waren benutzte Markenzeichen nur genügend "verfremdet" würde, um nicht mehr als Hinweis auf die Verantwortlichkeit des "echten" Markeninhabers für den veränderten Zustand der Markenwaren aufgefaßt werden zu können - dann wäre das Verbotsrecht evtl. nicht gegeben.

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Denn wenn wer mit dem soliden Familienwagen mit kreischenden Reifen und 200 PS durch die Stadt donnert, könnte das ja laut dem Urteil oben eine "als "berechtigter Grund" im Sinne des § 24 II MarkenG anerkannte Rufschädigung" zur Folge haben.
Nein: was immer der Käufer einer Markenware rufschädigendes mit ihr anzustellen beabsichtigen könnte ( oder dies sogar auch tut ) - allein dieses Käuferverhalten wäre noch kein ein Weitervertriebsverbot rechtfertigender Grund.

Zur Rufschädigung hat der EuGH geurteilt, daß sie ein berechtigter Grund für ein markenrechtliches Weitervertriebsverbot sein kann. Der EuGH hat allerdiings geurteilt, daß es keine Rufschädigung darstellt, wenn ein Wühltischhändler Luxus-Parfums mit branchenüblich unluxuriösen Werbemethoden bewirbt:

Zitat:
Eine solche erhebliche [Ruf-]Schädigung könnte dann vorliegen, wenn der Wiederverkäufer nicht dafür sorgen würde, daß die Marke in seinem Werbeprospekt nicht in einer Umgebung erscheint, die das Image, das der Inhaber seiner Marke hat verschaffen können, erheblich beeinträchtigen könnte.
( Parfums Christian Dior SA und Parfums Christian Dior BV gegen Evora BV, Betreiberin der niederländischen Drogeriekette Kruidvat )

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  #10 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 08:33
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Guten Morgen,

eine Weitere Frage:

Der Künstler bekommt von der Person X eine Anfrage. Person X möchte sich Schuhe individuell mit seinen lieblings Motiven bemalen lassen, aber leider sind die lieblings Motive bzw einige davon markenrechtlich geschützt, darf der Künstler die Wünsche von Person X trotzdem erfüllen, da Person X explizit angefragt hat und der Künstler damit keine Werbung etc. macht sondern nur einmalig auf dieses speziellen Kundenwunsch die Schuhe bemalt.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Simson51
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