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Markenprodukt als Basis für eigenes Design?

Dies ist eine Diskussion zu Markenprodukt als Basis für eigenes Design? innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 06.05.2010, 11:11
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Markenprodukt als Basis für eigenes Design?

Hallo,

Person A ist ein kreativer Mensch (Künstler) und Individualist. Deshalb mag er die Produkte der Firma xyz nicht so wie sie an die Masse verkauft werden. Kurzerhand kauft er sich ein Paar Schuhe der Firma und beginnt diese zu individualisieren. Er verändert Farbkomposition, ersetzt bspw. das Logo mit einem anderen Material bzw. entfernt es an anderen stellen gänzlich. Zufrieden mit sich und seiner Arbeit zieht er die umdesignten Schuhe an und geht in sein lieblingscafe. Da er ziemlich gute Arbeit geleistet hat und zudem die Ursprungsmarke und Typ des Schuhs (welcher sehr populär ist) noch zu erkennen ist, wird er mehrfach auf dem weg so wie im Cafe darauf angesprochen was das für Schuhe sind und wo man die kaufen könne. Spaßeshalber antwortet er "Das sind "A's Unicates xyz's, es gibt nur ein Paar." Daraufhin bietet ihm ein Interessent viel Geld und er bekommt die Idee das öfter zu machen.

Die Frage ist nun darf er das und wenn ja was muss er beachten?

Darf er einen umgestalteten Schuh überhaupt noch mit xyz im Namen betiteln? oder muss er sogar alles vom Schuh entfernen was auf die firma xyz schliessen lässt?

Bei einem Auto gibt es ja da keine Probleme. Wenn ich mir einen x kaufe und den aufmotze, dann sagt keiner was wenn ich den dann als "tiefer-breiter-schneller"-x weiterverkaufe. Aber wie sieht es bei Textilien und insbesondere Schuhen aus?

Vielen Dank für viele qualifizierte Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 13:07
V.I.P.
 
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AW: Markenprodukt als Basis für eigenes Design?

Zitat:
Zitat von sneakerhead Beitrag anzeigen
Person A ... kauft sich ein Paar Schuhe der Firma xyz und ... verändert Farbkomposition, ersetzt bspw. das Logo mit einem anderen Material bzw. entfernt es an anderen stellen gänzlich.
1. Wenn A solche zu Weitergabezwecken umgestalteten "Marken"-Schuhe weitervertreiben würde, so dürfte dies als eine (Weiter-)Benutzung von Markenzeichen "im geschäftlichen Verkehr" zu sehen sein, soweit er eben weiterhin Original-Markenzeichen benutzt, sei es bei der Kennzeichnung der Schuhe, oder in der "Werbung".

Dieser Art von Markenzeichenweiterbenutzung beim Weitervertrieb von Original-Markenwaren darf sich der Markeninhaber "eigentlich" nicht mehr widersetzen, § 24 MarkenG - es sei eben denn, der Zustand der Markenwaren wäre verändert/veraschlechtert.

2. Das "originale" Design der Schhe könnte geschacksmustererrechtlich geschützt sein; inwieweit hier eine unerlaubte Weiterbenutzung des Original-Designs vorläge, wäre im einzelnen zu prüfen. Vermutlich bestünde keine geschmacksmusterrechtliche Handhabe gegen den "Schuh-Umdesigner".

3. Wenn für die Schuhe mit Vergleichen geworben würde ( = wenn in der Werbung ein anderer Hersteller oder dessen Marke erkennbar gemacht würden, § 6 UWG ), dann ist dies nur in engen Grenzen zulässig. Vielleicht wäre eine geschmacksmusterrechtlich und markenrechtlich unbedenkliche Werbung für umdesignte Original-Schuhe wg. unzulässiger unanständiger ( "rufschädigender") Werbevergleiche zu beanstanden?

Zitat:
"Das sind "A's Unicates xyz's, es gibt nur ein Paar."

Darf er einen umgestalteten Schuh überhaupt noch mit xyz im Namen betiteln? oder muss er sogar alles vom Schuh entfernen was auf die firma xyz schliessen lässt?
MARKENRECHTLICH könnte der Markeninhaber / Unternehmenskennzeichenrechte-Inhaber nicht verlangen, daß nichts (weiter-)benutzt werden dürfte, was auf ihn hindeuten könnte, sondern:

er hätte bloß eine Handhabe gegen eine Benutzung seiner geschützten Marken-Zeichen.

Zitat:
Bei einem Auto gibt es ja da keine Probleme.
Doch, der Markeninhaber ist berechtigt, den Weiterverkauf umgestalteter Original-Fahrzeuge unter Weiterbenutzung von Markenzeichen verbieten zu dürfen, § 24 MarkenG. Angeblich macht zumindest Daimler-Benz von diesem Verbotsrecht auch Gebrauch:

".... Sofern man die Verunstaltungen gewerbsmäßig vornimmt (=Tuner), können Daimler oder BMW die Verwendung ihres Markenzeichens verbieten; zumindest die Schwaben tun dies wohl auch regelmäßig. ...."
WatchTime Forum • Thema anzeigen - Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Erlaubt wäre dagegen, § 23 MarkenG, für Dienstleistung im Bereich "Auto-Tuning" eine fremde Marke zu dem Zweck zu benutzen, die angebotenen Dienstleistungen zu beschreiben, etwa: "Tuning für Peugeot-Fahrzeuge". ( Allerdings gelang es Peugeot, einem mit Peugeot nicht verbundenen Anbieter von Tuning-Dienstleistungen die Benutzung der Domain "peugeot-tuning.de" untersagen zu lassen. )

Zitat:
Wenn ich mir einen x kaufe und den aufmotze, dann sagt keiner was wenn ich den dann als "tiefer-breiter-schneller"-x weiterverkaufe.
§ 24 MarkenG

"Der Inhaber einer Marke ... hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke ... für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke ... von ihm ... in den Verkehr gebracht worden sind.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke ... im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."

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  #3 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 13:27
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AW: Markenprodukt als Basis für eigenes Design?

Aha...dann schon mal danke für die ausführliche Antwort.

Verstehe ich das dann aber richtig, dass man das gar nicht so genau sagen kann, sondern probieren und abwarten wie der Hersteller reagiert?

Wenn ich Absatz 2 richtig verstanden habe, dann sagt der doch das "berechtigte Gründe" vorliegen wenn man was verändert also umdesigned. Also könnte xyz rechtliche Schritte unternehmen so wie es ja wohl die Schwaben auch tun, oder?

Die berühmte Juraantwort "Das kommt darauf an."

Es gibt ja bereits diese Sprayer, die Schuhe bemalen und verkaufen, soweit ich weiß. Hängt das dann vom Umfang der Aktion bzw. von der Qualität des Ergebnisses ab? Soll heissen, wenn der 1. Entwurf dem Mitarbeiter von xyz gefällt (also nicht "verschlechtert" wurde) is alles super, und wenn nicht kommt es final auf den Geschmack des Richters an?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 13:38
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AW: Markenprodukt als Basis für eigenes Design?

Ach ja, kann man sich da evtl. absichern in dem man die Dinger so beschreibt:

A's Specials 2010 xyz's*


und dann unten drunter:

* Bei dem angebotenen Produkt handelt sich um ein Eigendesign auf Basis des Orginal-Produkts AAA der Firma xyz. Die Firma xyz ist nicht verantwortlich für aus den von Designer A vorgenommenen Veränderung und daraus resultierender Ansprüche Dritter.....

oder so ähnlich?
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 14:56
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AW: Markenprodukt als Basis für eigenes Design?

Zitat:
Zitat von sneakerhead Beitrag anzeigen
Es gibt ja bereits diese Sprayer, die Schuhe bemalen und verkaufen, soweit ich weiß. Hängt das dann vom Umfang der Aktion bzw. von der Qualität des Ergebnisses ab?
Zunächstmal wäre zu klären, inwieweit überhaupt (noch) der Markeninhaber berechtigt wäre, den Weitervertrieb dieser Markenwaren wegen "Markenweiterbenutzung für zustandsveränderte/-verschlechterte Waren" von seiner Zustimmung abhängig machen, d.h. untersagen zu können.

Soweit er eben (noch) ein Verbotsrecht hätte, § 24 MarkenG, könnte er die Erlaubnis nach Gutdünken erteilen - etwa nach Lust und Laune nach absonderlichsten "Qualitäts-Vorstellungen".

Zitat:
Soll heissen, wenn der 1. Entwurf dem Mitarbeiter von xyz gefällt (also nicht "verschlechtert" wurde) is alles super, und wenn nicht kommt es final auf den Geschmack des Richters an?
Wenn der Markeninhaber seine Zustimmung verweigert und wegen "unerlaubter Markenzeichenbenutzung" vorgeht, dann würde ein Gericht nur darüber entscheiden müssen, ob die beanstandeten Waren/Schuhe a) in ihrem Original-Zustand verändert/verschlechtert sind ( zweifellos JA ), und ob b) für die beanstandeten Schuhe weiterhin Markenzeichen des Markeninhabers im Sinne von § 14 MarkenG "benutzt" werden.

Zitat:
A's Specials 2010 xyz's*

und dann unten drunter:

* Bei dem angebotenen Produkt handelt sich um ein Eigendesign auf Basis des Orginal-Produkts AAA der Firma xyz. Die Firma xyz ist nicht verantwortlich für aus den von Designer A vorgenommenen Veränderung und daraus resultierender Ansprüche Dritter.....
Je nach Fallgestaltung und Spitzfindigkeit kann man damit durchkommen, wenn es hauptsächlich um Irreführung geht:

So gelang es einem Bierkonzern, ein in Wahrheit in Paderborn gebrautes Bier als "Warsteiner" kennzeichnen zu dürfen, ohne sich den Vorwurf einer unzulässigen irreführenden Herkunfts-Kennzeichnung zuzuziehen, indem einfach im Kleingedruckten des Etiketts ein winziger "entlokalisierender Hinweis" angebracht wurde. ( Siehe Abbildung der Etiketten hier: http://www.japan-law.de/Diplomarbeit...eichnungen.pdf ) Der BGH hielt dies für ausreichend, um die Gefahr einer Verbraucher-Irreführung gebannt zu haben.

Vielleicht interessieren Dich die Überlegungen, unter welchen Voraussetzungen die Weiterbenutzung einer Original-Marke für umgestaltete/veränderte Waren zulässig erscheinen könnten:

Die Voraussetzungen einer zulässigen mittelbaren Kennzeichnung
Wiedmann: Die mittelbare Kennzeichnung - Diss. Konstanz

(...)

In einigen Fällen kann allein die Anbringung einer Zweitmarke oder einer Firmenbezeichnung zur Entkräftung der ursprünglichen Marke ausreichen, so zum Beispiel im Bereich des Kfz-Tunnings durch bekannte Tuningfirmen. Der Hinweis "Sauer-Mercedes" oder "Irmscher-Golf" reicht aus, den Adressaten des Produkts deutlich zu machen, daß das Orginalprodukt VW-Golf durch Dritte verändert wurde. Nicht ausreichen würde dieser Hinweis bei unbekannten Tuningfirmen.

(...) der Inhaber der Zweitmarke [ möchte ] mit der Anbringung seiner Marke gerade erreichen, daß die ursprüngliche Marke nicht mehr als Kennzeichen des Produkts verstanden wird.

Dies ist dann der Fall, wenn durch die Verwendung der Zweitmarke deutlich wird, daß das Originalprodukt vom Inhaber der Zweitmarke verändert wurde. Dies ist bei den oben geschilderten Kfz-Tuningfällen der Fall. Entsprechendes ist vorstellbar bei der Verwendung von bekannten Designermarken. So kann zum Beispiel durch die Verwendung der Marke "Colani" deutlich werden, daß das gekennzeichnete Produkt nachträglich von dem Designer Colani umgestaltet wurde.

Allerdings dürfte eine Entkräftung der ursprünglichen Marke durch die Verwendung einer Zweitmarke ohne weiteren Hinweis nur in seltenen Ausnahmefällen möglich sein. Denkbar ist dies nur bei Zweitmarken, die eine gewisse Bekanntheit gerade deshalb haben, weil es sich um Designer- oder Tuningfirmen handelt, die bestehende Produkte umgestalten und verändern.

Zitat:
A's Specials 2010 xyz's*
Vielleicht würde ein Gericht diese Art der "Zweitmarke" ( As Specials 2010 ) als genügend ausreichend ansehen wollen, um damit die Ursprungsmarke als ausreichend "entkräftet" anzusehen, um damit nicht mehr in ihren geschützten Funktionen ( = auf die Verantwortlichkeit des xyz für das Inverkerhbringen der betreffenden Ware hinzuweisen ) beeinträchtigt werden zu können - dann wäre sie nicht mehr im Sinne von § 14 MarkenG "markenmäßig" benutzt, und ein entsprechendes Verbotsrecht des Markeninhabers daher unbegründet.

Entscheidend dürfte sein, ob unzweifelhaft klar wäre, daß die mit A's Specials 2010 xyz's* gekennzeichneten Waren aus der Verantwortlichkeit des "Schuh-Designers" A stammen, das Zeichen xyz somit seine Funktion verloren hat, die Ware ihrer betrieblichen Herkunft nach zu identifizieren.

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  #6 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 16:36
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AW: Markenprodukt als Basis für eigenes Design?

vielen Dank für die ausführlichen Infos.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.06.2010, 14:33
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AW: Markenprodukt als Basis für eigenes Design?

Hallo nochmal,
sorry dass ich nochmal nachfragen muss. Ich habe einen Bericht über einen Designer im Netz gefunden, der oben beschriebenes in den USA macht. Einfah mal Brass monki googlen (weiss nicht ob man hier links posten darf) und dort mal auf eine Categorie wie Comic klicken. Er benutzt orginalschuhe der Firma xy und malt motive bekannter Filme, Trendmarkenlogos (google etc. und Comics drauf und verkauft die Veredlungen teurer weiter. Darf man das auch hier in EU bzw. D oder ist das nur im "Land der Freiheit" möglich?
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  #8 (permalink)  
Alt 02.06.2010, 19:33
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AW: Markenprodukt als Basis für eigenes Design?

Zitat:
Zitat von sneakerhead Beitrag anzeigen
Designer ... benutzt orginalschuhe der Firma xy und malt [ urheberrechtlich geschützte ] motive, [markenrechtlich geschützte] Logos ... drauf und verkauft [sie] weiter. Darf man das ... hier in EU bzw. D
Das dürfte in D den Inhaber der (weiterbenutzten) Schuhmarke zu Verboten berechtigen können, ebenso den Inhaber der urheberrechtlich geschützten Motive und eventuell den Inhaber der "zu Dekorationszwecken" benutzten Markenlogos.

Wenn die Schuhe mit dem Logo einer Marke "dekoriert" werden, das zwar nicht für die Ware "Schuhe" eingetragen/geschützt ist, die jedoch "bekannt" ist, dann könnte der Inhaber der bekannten Marke sich dennoch gegen solche Ausnutzungen seiner Bekanntheit/Wertschätzung zur Wehr setzen - es sei denn, der Schuhdekorateur könnte sich bei seiner Markenlogobenutzung ausnahmsweise auf einen rechtfertigenden Grund wie etwa die "Kunstfreiheit" berufen, § 14 Absatz 2 Nr. 3 MarkenG.

Zitat:
oder ist das nur im "Land der Freiheit" möglich?
Meines Wissens gibt es in den USA keinen so weitreichenden Schutz des "Renommés", der "Erhabenheit", der "Majestät" und der "Berühmtheit" einer Marke, wie dies im (französisch dominierten) EU-Markenrecht der Fall ist.

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