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Markennamen in Textform in einem Kurzfilm verwenden

Dies ist eine Diskussion zu Markennamen in Textform in einem Kurzfilm verwenden innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 17:30
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Markennamen in Textform in einem Kurzfilm verwenden

Hallo zusammen,

wir sind Studenten von einer FH und studieren im Bereich Film. Demnächst steht die Abschlussarbeit an. Es wird ein Kurzfilm zum Thema die Gesellschaft in 10 Jahren und wie kommuniziert sie dann. Es werden über den Personen ständig Informationstafeln eingeblendet werden. Und hier kommt meine Frage! Dürfen wir denn Namen von bekannten Netzwerken verwenden, die in Textform im Film erscheinen. Oder müssen wir uns das genehmigen lassen??

Vielen Dank schonmal für die Auskunft!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 01:35
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AW: Markennamen in Textform in einem Kurzfilm verwenden

Hallo Alice,

das Studium des Filmens ohne Studium der Rechte des Veröffentlichens?

Nun gut, vorrangig ist jeweils das Grundgesetz, hier Artikel 5 http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Demnach darf man auch über Firmen- und Markennamen und -zeichen berichten. Man darf die nur nicht

a) so verwenden, dass es zu Verwechslungen kommen kann oder zu einer Ausnutzung des Images der Marke:
§§ 15 oder auch 14 in http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html

b) gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen

c) oder das Strafrecht - Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, auch sog. "Schmähkritik" sind zu vermeiden

Hier mal alles lesen, bes. den Abschnitt http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken

--->"Bei einer bloßen Wiedergabe einer Marke auf einem Foto liegt in der Regel keine kennzeichenmäßige Benutzung der Marke vor. In diesem Fall muss der Markeninhaber nicht um Erlaubnis gefragt werden.

Es kann sogar sein, dass selbst eine kennzeichenmäßige Benutzung einer Marke in einem Kunstwerk (z. B. die Benutzung des Wortes Milka und der Farbe Lila auf einer Jux-Postkarte) ohne Erlaubnis des Markeninhabers geduldet werden muss, wenn die Freiheit der Kunst Vorrang hat vor dem Eigentum an der Marke
...
"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ...""

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 23:50
V.I.P.
 
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AW: Markennamen in Textform in einem Kurzfilm verwenden

Zitat:
Zitat von AliceW.
Dürfen wir denn Namen von bekannten Netzwerken verwenden, die in Textform im Film erscheinen.
1. Wenn die als Marke geschützten Kennzeichen zu dem Zweck benutzt werden, die konkreten Dienstleistungen ( hier: Erbringungen von "Netzwerk-Dienstleistungen" ) zu benennen, für welche das Markenzeichen eingetragen bzw. geschützt ist, dann liegt darin möglicherweise schon gar kein "markenmäßiger" Gebrauch, der Voraussetzung für eine Genehmigungsbedürftigkeit der Markenzeichenbenutzung sein könnte.

2. Wenn ein Zeichen, das einer bekannten Marke ähnelt, für Waren/Dienstleistungen benutzt wird, die den markenrechtlich geschützten Waren UNÄHNLICH sind, dann wäre dies zustimmungsfrei zulässig, wenn es a) anständig, und b) mit einem rechtfertigenden Grund geschehen würde ( etwa in Wahrnehmung des Grundrechts auf Kunstfreiheit )

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Es kann sogar sein, dass selbst eine kennzeichenmäßige Benutzung einer Marke in einem Kunstwerk (z. B. die Benutzung des Wortes Milka und der Farbe Lila auf einer Jux-Postkarte) ohne Erlaubnis des Markeninhabers geduldet werden muss, wenn die Freiheit der Kunst Vorrang hat vor dem Eigentum an der Marke
In dem Fall der lila gefärbten Postkarte mit dem Reim

"Über allen Wipfeln ist Ruh,
irgendwo blökt eine Kuh.

Muh!

Rainer Maria Milka“.

wurden die bekannten markenrechtlich geschützten Zeichen ( "Milka", "die Farbe Lila" ), für Waren benutzt ( = "Postkarten mit Sinnsprüchen" ), die denen UNÄHNLICH sind, für welche die bekannten Markenzeichen geschützt sind - erst unter dieser Voraussetzung konnte § 14 Absatz 2 Nr. 3 MarkenG Anwendung finden, d.h. der Rechtfertigungsgrund der Kunstfreiheit greifen.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 12:00
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AW: Markennamen in Textform in einem Kurzfilm verwenden

Hi,

schonmal Vielen Dank für die Infos! So wie es dann aussieht werden wir uns Genehmigungen einholen müssen. Weil die Netzwerke und Suchmaschinen in unserem Film natürlich genau den Zweck erfühlen sollen wie auch im Internet. Und wir werden diese Art der Dienstleistung auch nicht verfremden, so das wir es als Kunst verkaufen könnten.

BG
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