Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Markenname in einer Auftragsarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Markenname in einer Auftragsarbeit innerhalb des Forums Markenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 22:51
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Glasigeszeug hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glasigeszeug hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glasigeszeug hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glasigeszeug hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glasigeszeug hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glasigeszeug hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glasigeszeug hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glasigeszeug hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glasigeszeug hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glasigeszeug hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Markenname in einer Auftragsarbeit

Bitte Stellungnahme zu folgendem fiktiven Beispiel:

Person A verkauft in einem Online-Auktionshaus selbst erstellte Aufkleber, die neben freiem Text auch das Markenlogo von Hersteller X, Y oder Z enthalten.

A gibt an, die Markenrechte der Logos liegen beim Inhaber. Ferner würde es sich bei den Aufklebern um Auftragsarbeiten handeln, die erst nach Bestelleingang erstellt würden.

Inwieweit kann sich A darauf berufen, keine Markenrechtsverletzung zu begehen, da der Aufkleber nicht vorrätig ist, sondern lediglich nach Kundenwunsch erstellt wird ?

Ändert der Hinweis etwas, dass das Angebot lediglich als Beispiel möglicher bisher gewünschter Aufkleber zu verstehen ist ?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 23:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Markenname in einer Auftragsarbeit

Zitat:
Zitat von Glasigeszeug
Person A verkauft in einem Online-Auktionshaus selbst erstellte Aufkleber, die neben freiem Text auch das Markenlogo von Hersteller X, Y oder Z enthalten.
Je nach der konkreten Gestaltung des Aufklebers und dem konkreten Markenzeichen könnte der Markeninhaber schon von vorneherein evtl. gar keine Handhabe haben können ...

Zitat:
A gibt an, die Markenrechte der Logos liegen beim Inhaber.
FALLS der betreffende Kennzeicheninhaber berechtigt wäre ( was er evtl. vielleicht im konkreten Fall gar nicht ist, s.o. ), As Vrogehen von seiner Zustimmung abhängig machen zu können, so würde diese Genhnmigungbedürftigkeit jedenfalls nicht durch den Hinweis "die Markenrechte der Logos liegen beim Inhaber" entfallen.

Zitat:
Ferner würde es sich bei den Aufklebern um Auftragsarbeiten handeln, die erst nach Bestelleingang erstellt würden.
Hier gilt dasselbe: Falls ein Verbotsrecht besteht, so gilt dies auch gegenüber einer Zeichenbenutzung in (lediglich) der WERBUNG ( um die Erteilung von Aufkleber-Erstellungs-Aufträgen )

Zitat:
Inwieweit kann sich A darauf berufen, keine Markenrechtsverletzung zu begehen, da der Aufkleber nicht vorrätig ist, sondern lediglich nach Kundenwunsch erstellt wird ?
Garnicht.

Zitat:
Ändert der Hinweis etwas, dass das Angebot lediglich als Beispiel möglicher bisher gewünschter Aufkleber zu verstehen ist ?
Nein, wenn es AUCH als Bespiel für künftige Angebote zu verstehen sein MUSS ( ansonsten würde es ja wohl keinen Sinn machen ... )

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ölbild als Auftragsarbeit? Verbraucherrecht 05.02.2010 11:53
Veröffentlichung einer bezahlten Auftragsarbeit Urheberrecht 09.10.2009 10:48
Markenname Markenrecht 01.03.2009 13:44
Markenname in den Metadaten Internetrecht 15.04.2008 17:11
Weitervermarktung einer Auftragsarbeit Patentrecht 12.08.2005 08:44





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Markenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN