Dies ist eine Diskussion zu Markenanmeldung - Fragen hierzu. innerhalb des Forums Markenrecht
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| ich habe schon die Forensuche bemüht, jedoch konnte ich keine passende Antwort finden. Geplant ist eine Markenanmeldung als Wortmarke (WM) in 3 Klassen. Nun stellt sich die Frage, ob ich die Marke eher in Singular- oder Pluralform eintragen lassen soll - meine Frage des Markenschutzes hat hier noch keine Lösung ergeben. Wäre die Plural-Variante ebenfalls geschützt, wenn nur die Singular-Form als Marke eingetragen wird? Beispiele: GildenShirt ./. GildenShirts, TheCup ./. TheCups, UniTec ./. UniTecs Wichtig ... es ist dann kein neues Wort sondern einfach die Mehrzahl meiner Marke! Dann noch eine ganz spezielle Frage hierzu: ------------------------------------------ Wird die Marke eingetragen, kann dann jemand dagegen vorgehen, der meine zukünftige Marke (ob jetzt Singular oder Plural) schon längere Zeit im Gewerbebetrieb als "Firmenname" benutzt? Die andere "Firma" ist wahrscheinlich nur ein normales Gewerbe und nicht ins Handelsregister eingetragen worden - eigentlich dürfte der Inhaber dann nur unter seinem Vor- und Nachnamen im Geschäftsbetrieb auftreten - hat diese "Firma" eine Art Gewohnheitsrecht und kann gegen meine Markeneintragung vorgehen? Für die geplante Marke bestehen bis jetzt keine identischen oder ähnlichen Eintragungen beim DPMA. Okay, nun noch einmal zusammengefasst: ---------------------------------------- - Ist eine Eintragung sowohl von Singular- als auch Plural-Form nötig oder ist der Plural bereits durch die Singular-Form mitgeschützt? - Besteht für diese "Firma" eine Art Gewohnheitsrecht oder etwas ähnliches? - Sollte die Eintragung Erfolg haben und keine Widersprüche erhoben werden, kann ich dieser "Firma" dann evtl. die Weiternutzung meiner jetzigen Marke verbieten und die Herausgabe z.B. einer Domain verlangen? Danke für die Mithilfe! Gruß, Guglhupf |
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