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Marke eintragen - Kosten bei nicht Erhalt?

Dies ist eine Diskussion zu Marke eintragen - Kosten bei nicht Erhalt? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.05.2006, 21:09
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Marke eintragen - Kosten bei nicht Erhalt?

Hallo,
ich will eine Marke (Webseite) eintragen und bin dafür bereit die derzeit 300 Euro beim DPMA zu bezahlen.

1. Wenn ich die Marke jetzt nicht bekomme, erhalte ich die 300 Euro zuück?

2. Gibt es Folgekosten (Widerspruch etc.)?

3. Ich wollte meinen Webseitennamen eintragen und habe zwei verschiedene Domains: Bsp: www.test-webseite.de und www.testwebseite.de
Welche Marke ist sinnvoll hier einzutragen? "Testwebseite" als ein Wort oder "Test Webseite" als zwei Wörter?

Vielen Dank für eine Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2006, 16:17
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AW: Marke eintragen - Kosten bei nicht Erhalt?

Zitat:
Zitat von gasttester
Hallo,
ich will eine Marke (Webseite) eintragen und bin dafür bereit die derzeit 300 Euro beim DPMA zu bezahlen.

1. Wenn ich die Marke jetzt nicht bekomme, erhalte ich die 300 Euro zuück?
Nein, es handelt sich hierbei um eine Bearbeitungsgebühr.

Zitat:
Zitat von gasttester
2. Gibt es Folgekosten (Widerspruch etc.)?
Eventuell durch den Anwalt, der Sie dabei vertritt. Genaues weis ich aber nicht.

Zitat:
Zitat von gasttester
3. Ich wollte meinen Webseitennamen eintragen und habe zwei verschiedene Domains: Bsp: www.test-webseite.de und www.testwebseite.de
Welche Marke ist sinnvoll hier einzutragen? "Testwebseite" als ein Wort oder "Test Webseite" als zwei Wörter?

Vielen Dank für eine Antwort
Die Marke sollte "Test Webseite" lauten. Dies sollte entsprechend "Test-Webseite" TestWebseite" und auch andere trennungen beinhalten.

es ist aber meiner Meinung garnicht notwendig, eine Marke für eine Domain einzutragen. Wenn es keine Marke für diesen Namen gibt, dann sind Sie mit der Registrierung der Domain(s) der erste, der mit diesem Namen arbeitet und haben daraus auch größere Ansprüche gegenüber dritten, die später unter einem verwechselungsgefährdeten Namen oder unter dem gleichen Namen arbeiten, selbst mit späterer Markenanmeldung. Es lohnt sich aber, einmal im Monat zu prüfen, ob eine Marke zu diesem Namen beantragt ist. Der Widerspruch ist durch Ihre frühere geschäftliche Verwendung sicherlich berechtigt.
__________________
Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Beitrag ist eine Rechtsberatung.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.07.2006, 19:00
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AW: Marke eintragen - Kosten bei nicht Erhalt?

Wenn es nicht ein scheinbar ganz einfacher Fall ist, zum Beispiel ein Phantasiebegriff, den es höchstwahrscheinlich nicht so ähnlich nochmal gibt, und Klarheit über die Wahrenklassen besteht, würde ich zur Markenanmeldung immer einen Patentanwalt oder Rechtsanwalt empfehlen !

Wenn das nicht drin ist, braucht man vielleicht überhaupt gar keinen eingetragenden Markennamen ? Eine Marke muß ja auch geführt werden, und das möglichst effizient und nicht wie man sich das spontan so denkt.

In meiner Stadt (Dresden) kenne ich zwei auf Markenrecht spezialisierte Kanzleien, advo24, schnell, sehr kompetent und kein Absahner und die Patentkanzlei Kaufmann und Rechtsanwälte, die haben eher Firmenkunden und sind etwas teuerer, aber fair, freundlich und wenn es sein muß gnadenlos.

Du kannst das auch über´s Internet machen, schilder einem Rechtsanwalt per Email Dein Problem, zum Beispiel anonym; er wird Dir dann sagen, was seine Beauftragung kostet, und dann kannst Du es immernoch selbst machen.

Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Abseits vom normalen Leben, kann es auch Probleme geben, besonders wenn man Erfolg hat, dauert es nicht lange, bis ungebetene Nachahmer in´s Haus stehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.07.2006, 20:45
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 6
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AW: Marke eintragen - Kosten bei nicht Erhalt?

Die Frageformulierung ist echt blöd und läuft zwangsläufig auf illegale Rechtsberatung hinaus.



Ich formuliere das mal anders.



Angenommen jemand beabsichtigt die fiktive Website "test fahrad" beim Patentamt eintragen zu lassen.

Die Gebühren betragen etwa 300 Euro. Wird die Marke zurückgewiesen, werden die Gebühren nicht erstattet.

Die fiktive Marke "test fahrad" ist nicht eintragungswürdig und würde vom Patentamt zurückgewiesen werden, da sie --beschreibend-- ist, es sei denn, man will unter diesem Namen, Fleisch verkaufen ...

Marken sollen unbedingt von spez. Anwälten eingetragen werden, da die genaue Abgrenzung und Definition wichtig ist. Sonst droht Schutzverlusst (es kann jemand anderes mit gleichem oder ähnlichem namen tätig sein) oder Klage auf Unterlassung oder Löschung der Marke wegen Rechtsverletzungen anderer Marken.
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