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Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft

Dies ist eine Diskussion zu Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 19:29
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Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft

Kurze Frage,
Was besagt der aktenzustand "Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft"?
Darf man ab diesen Zustand das "registered trademark" symbol ® verwenden?

Mit der Widerspruchsfrist habe ich mich schon befasst, mir geht es momentan einzig und allein um das Symbol, was mir bei diesem Aktenzustand noch unklar ist.

Vielen Dank
Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 15:04
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AW: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft

Zitat:
Zitat von Andy.C
Was besagt der aktenzustand "Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft"?
Daß die "Begünstigungsfrist" für die Inhaber von Registermarkenrechten noch nicht abgelaufen ist, innerhalb derer sie statt per Löschungsklage vor den ordentlichen Gerichten der Markeneintragung noch bequem per Widerspruch beim Markenamt widersprechen können.

Zitat:
Darf man ab diesen Zustand das "registered trademark" symbol ® verwenden?
Außerhalb des Anwendungsberecihs des Wettbewerbsrechts dürfte man es wohl selbst für NICHT eingetragene Marken benutzen.

Genaubetrachtet kann die Verwendung eines ® niemals allein schon deswegen gegen § 5 UWG verstoßen, weil es eine "zur Täuschung" geeignete Angabe wäre: denn worüber würde in wettbewerbsrelevanter Weise getäuscht, wenn ein Markenbenutzer nach Gutdünken sein benutztes Markenzeichen mit einem ® versehen würde ....? Über keine kaufentscheidenden, mit diesem Zeichen verbundenen Vorstellungen.

Wettbewerbsrechtlich irreführend kann die Verwendung eines ® also höchstens insoweit sein, als es sich dabei um eine "unwahre Angabe" handeln würde, wenn also das betreffende Markenzeichen in gar keinem Register der Welt als Marke eingetragen wäre.

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