Dies ist eine Diskussion zu Marke anmelden, obwohl in den USA bereits registriert? innerhalb des Forums Markenrecht
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| Marke anmelden, obwohl in den USA bereits registriert? mal angenommen, Person A möchte eine Marke anmelden und stellt bei der Recherche fest, dass diese bei der DPMA, HABM und WIPO frei ist. Allerdings ist diese Marke bereits bei der USPTO in den USA registriert, wird aber anscheinend nicht genutzt. Bestünde Gefahr aus den USA, wenn Person A diese Marke für ein Produkt für den deutschen Raum bei der DPMA/HABM/WIPO anmeldet? Person A vs. Person B - Person A hätte das fertige Produkt, inkl. Logo/Werbung, Domains und Einträge bei DPMA/HABM/WIPO. - Person B war allerdings zuerst - in den USA. (Wie) könnte sich Person A absichern? Der Markenname besteht aus zwei Namenwörtern, beide englisch aber "eingedeutscht". Könnte das ein Problem sein, die Marke für Deutschland anzumelden? Freue mich auf Antworten! Eddy |
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| AW: Marke anmelden, obwohl in den USA bereits registriert? Wozu gibt es den Atlantik? Wozu gibt es selbst in der EU verschiedene Markenanmeldestellen? Weil eben nicht jeder auf der ganzen Welt seine Marke anbieten möchte - noch die Gebühren für einen Schutz überall berappen. Und ohne kriegt er die Markenrechte auch nicht laut Nummer 1 unten, sondern höchstens laut Nummer 2 oder Nummer 3 - was aber auch gewisser Mühen und Erfolge bedarf. Bis dahin darf jeder Andere die Marke in einem anderen als dem Anmelde-Gebiet verwenden. "§ 4 Entstehung des Markenschutzes Der Markenschutz entsteht 1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register, 2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder 3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke." Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Marke anmelden, obwohl in den USA bereits registriert? Zitat:
Nein. Die Eintragung ins US-Markenregister begründet kein Recht, im Geltungsbereich des deutschen Markengesetzes die markenmäßige Benutzung eines identischen/ähnlichen Markenzeichens für identische/ähnliche Waren verbieten zu können. Zitat:
Nein. ( Es sei denn, Person A wäre für den amerikanischen Markeninhaber tätig (gewesen) - dann könnte der die Löschung der von seinem "Agenten" beim DPMA angemeldeten/eingetragenen Marke verlangen, § 11 MarkenG. ) Zitat:
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| AW: Marke anmelden, obwohl in den USA bereits registriert? Also wäre es theoretisch(!) möglich, ein weltweit erfolgreiches Produkt (z.B. Coca-Cola) in Deutschland herzustellen und zu vertreiben, falls die Rechte in Deutschland nicht gesichert wären? Auf der anderen Seite hieße das dann für Person A, dass der US-Markt nicht erreichbar ist, da Person B dort die Rechte hat - richtig? Ich danke Euch für die bisherigen Antworten! |
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| AW: Marke anmelden, obwohl in den USA bereits registriert? Zitat:
"§ 4 Entstehung des Markenschutzes Der Markenschutz entsteht 1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register, 2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder 3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke." Das gilt natürlich nicht für Uncle Adam's Fußpuder, das nur zwischen St. Louis und Albuquerque einen gewissen Ruf erlangen konnte. Zitat:
Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Marke anmelden, obwohl in den USA bereits registriert? Zitat:
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