Dies ist eine Diskussion zu Marke älter als eine angemeldete Marke innerhalb des Forums Markenrecht
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| Marke älter als eine angemeldete Marke Mal angenommen ein Sozialstation A aus Musterhausen nutzt seit einem Jahr ein bestimmtes z.B. lateinisches Wort als Firmennamen. Nun meldet Sozialstation B aus einem anderen Bundesland diesen Firmennamen/Wort als geschützte Wortmarke im gleichen Tätigkeitsfeld an (ein Jahr später). Kann dann Sozialstation B veranlassen, dass Sozialstation A den Namen ändern muss? Bzw. hat Sozialstation A trotz nicht angemeldeter Marke einen Anspruch an der "Marke" Vielen Dank für eure Informationen. Jan |
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| AW: Marke älter als eine angemeldete Marke Zitat:
Zitat:
2. Nur in dem Gebiet, wo A die "ältere" Verkehrsgeltung erlangt hätte, könnte A dem B ein Tätigwerden unter der Beeichnung X untersagen; im restlichen Bundesgebiet hätte B die besseren Rechte. Zitat:
( Siehe den ähnlichen Fall: "Seit 1969 befand sich der „Ballermann“ in der Zähringer Straße in Karlsruhe und war bei seiner Eröffnung eine der wenigen Imbissbuden, die bis in die frühen Morgenstunden geöffnet hatten. http://www.ballermann1-karlsruhe.de/ Einen Rechtsstreit mit dem Inhaber der ( u.a. für Currywurst ) geschützten Marke „Ballermann” konnte der Karlsruher Imbiss für sich entscheiden, da er den Namen weitaus länger trägt und es die Ballermann-Currywurst viel länger gibt. http://ka.stadtwiki.net/Ballermann1 ) Zitat:
So hat A "nur" in derjenigen Region die Exklusivrechte am Auftreten unter X, wo sie nachweisen kann, dort VOR DEM TAG DER MARKENANMELDUNG schon unter der Bezeichnung X tätig geworden zu sein / Verkehrsgeltung erlangt zu haben. 11 |
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