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Marke älter als eine angemeldete Marke

Dies ist eine Diskussion zu Marke älter als eine angemeldete Marke innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 20.01.2012, 16:38
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Marke älter als eine angemeldete Marke

Hallo Zusammen,

Mal angenommen ein Sozialstation A aus Musterhausen nutzt seit einem Jahr ein bestimmtes z.B. lateinisches Wort als Firmennamen. Nun meldet Sozialstation B aus einem anderen Bundesland diesen Firmennamen/Wort als geschützte Wortmarke im gleichen Tätigkeitsfeld an (ein Jahr später).

Kann dann Sozialstation B veranlassen, dass Sozialstation A den Namen ändern muss?
Bzw. hat Sozialstation A trotz nicht angemeldeter Marke einen Anspruch an der "Marke"

Vielen Dank für eure Informationen.
Jan
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 23:33
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AW: Marke älter als eine angemeldete Marke

Zitat:
Zitat von richard90 Beitrag anzeigen
Mal angenommen ein Sozialstation A aus Musterhausen nutzt seit einem Jahr ein bestimmtes z.B. lateinisches Wort als Firmennamen.
Dann kann dadurch ein Recht an einer "geschäftlichen Bezeichnung" begründet worden sein, § 5 MarkenG, ggf. nur im regionalen Gebiet der Tätigkeit von A, wo As Benutzung Verkehrsgeltung beanspruchen kann.

Zitat:
Sozialstation B meldet diesen Firmennamen/Wort als geschützte Wortmarke im gleichen Tätigkeitsfeld an (ein Jahr später).
1. Der Schutz aus der Eintragung einer Marke erstreckt sich automatisch auf das gesamte Bundesgebiet.

2. Nur in dem Gebiet, wo A die "ältere" Verkehrsgeltung erlangt hätte, könnte A dem B ein Tätigwerden unter der Beeichnung X untersagen; im restlichen Bundesgebiet hätte B die besseren Rechte.

Zitat:
Kann dann Sozialstation B veranlassen, dass Sozialstation A den Namen ändern muss?
Ungefähr nein.

( Siehe den ähnlichen Fall:

"Seit 1969 befand sich der „Ballermann“ in der Zähringer Straße in Karlsruhe und war bei seiner Eröffnung eine der wenigen Imbissbuden, die bis in die frühen Morgenstunden geöffnet hatten.

http://www.ballermann1-karlsruhe.de/

Einen Rechtsstreit mit dem Inhaber der ( u.a. für Currywurst ) geschützten Marke „Ballermann” konnte der Karlsruher Imbiss für sich entscheiden, da er den Namen weitaus länger trägt und es die Ballermann-Currywurst viel länger gibt.

http://ka.stadtwiki.net/Ballermann1 )

Zitat:
Bzw. hat Sozialstation A trotz nicht angemeldeter Marke einen Anspruch an der "Marke"
Wenn Sozialstation A bundesweit unter der Bezeichnung tätig geworden = Verkehrsgeltung erlangt hätte, könnte sie unter Berufung auf diese "ältere bundesweite Geltung" sogar eine Löschung von Bs Marke erwirken.

So hat A "nur" in derjenigen Region die Exklusivrechte am Auftreten unter X, wo sie nachweisen kann, dort VOR DEM TAG DER MARKENANMELDUNG schon unter der Bezeichnung X tätig geworden zu sein / Verkehrsgeltung erlangt zu haben.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 18:26
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AW: Marke älter als eine angemeldete Marke

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