Dies ist eine Diskussion zu Lizenzrechte Polizei innerhalb des Forums Markenrecht
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| Lizenzrechte Polizei angenommen eine Firma A will ein Produkt mit dem Logo der Polizei (also nicht nur der Schriftzug, sondern auch das Wappen/ Stern) herstellen. Dabei ist es egal ob es dabei um Tischdecken, Spielfiguren oder Eiskratzer geht (nur halt keine T-Shirts o.ä.). An wenn müsste sich die Firma hinsichtlich der Lizenz wenden? Oder kann jeder diese einfach so verwenden? Ich bilde mir ein dazu mal gelesen zu haben, das die Lizensrechte beim Bundesland Bayern liegen (relikt aus der Zeit kurz nach dem 2. WK), finde dazu jetzt aber nichts mehr. Kann irgendjemand dazu Auskunft geben?
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| AW: Lizenzrechte Polizei Nicht unkompliziert ist die Frage, ob man auf Modellautos Markenzeichen anbringen darf ohne Genehmigung des Markeninhabers: Antworten dazu. Nun ist ein Polizei-Logo kein Markenzeichen im geschäftlichen Verkehr, sondern ein Hoheitszeichen: "Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung, böswillige Entfernung oder der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar oder ordnungswidrig." Ob es da Ausnahmen gibt wie bei Markenzeichen auf Modellautos, wäre die nächste Frage, die mich auch interessiert. Die einschlägigen Firmen wissen das sicher. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Lizenzrechte Polizei Zitat:
"Ordnungswidrig handelt, wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form ein Wappen, eine Flagge oder ein anderes staatliches Hoheitszeichen oder ein Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 6 ... zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt." Zitat:
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| AW: Lizenzrechte Polizei Zitat:
Davon abgesehen, daß der "Polizei-Stern" von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gestaltet ist, wird er von diversen Gewerkschaften, Berufsverbänden und auch Fachverlagen genutzt - der berühmte "Polizei-Taschenkalender" (ein rein privatwirtschaftliches Produkt) wird auf dem Umschlag von einem Polizeistern geziert, der m.W. identisch mit dem niedersächsischen ist. Der "Polizei-Stern" ist kein Hoheitszeichen, "Hohheitszeichen" der Länderpolizeien sind die Landeswappen, für die Bundespolizei und den Zoll das Bundeswappen. Und diese Wappen darf man in der Tat für die meisten Zwecke nicht ohne Erlaubnis verwenden. (Für schlichte Illustration oder Abbildung von offiziell angebrachten Wappen dagegen schon.) Als Markenzeichen wären offizielle Hohheitszeichen übrigens per definitionem nicht eintragungs- und schutzfähig. (Eine Landespolizeibehörde ist übrigens vor vielen Jahren mal mit dem Versuch gescheitert, einem Studenten es untersagen zu lassen, an die Türen seines - ausgemustert von der Polizei gekauften - grün-weiß lackierten VW Passat-Kombis in Weiß den Schriftzug "Popelei" anzubringen.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Lizenzrechte Polizei Zitat:
Zitat:
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| AW: Lizenzrechte Polizei Zitat:
"Den Polizeistern" gibt es nicht - es gibt 16 verschiedene (zum Teil stark voneinander abweichende) der Länderpolizeien, einen der Bundespolizei und einen der Feldjäger. Und dann gibt es noch ungefähr 30 weitere, die - z.B. von Verlagen oder als Designs - gewerblich genutzt werden. Für klein und groß... ![]() Kinder-Basecap mit Polizeistern
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Lizenzrechte Polizei Ja, sorry, Quelle vergessen. Versuchen wir es mal so: Let me google that for you! Und hier gleich die erste Quelle. Na, war das nicht kinderleicht? Nun hoffen wir nur noch, dass die Kinder mit der Basecap mit dem/einem Polizeistern nicht noch Nachbarn verhaften oder gar Kriminelle festnehmen .Gruß aus Berlin, Gerd
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