Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Lizenzrechte Polizei

Dies ist eine Diskussion zu Lizenzrechte Polizei innerhalb des Forums Markenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 15:37
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 186
100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)  
Lizenzrechte Polizei

Hallo,
angenommen eine Firma A will ein Produkt mit dem Logo der Polizei (also nicht nur der Schriftzug, sondern auch das Wappen/ Stern) herstellen. Dabei ist es egal ob es dabei um Tischdecken, Spielfiguren oder Eiskratzer geht (nur halt keine T-Shirts o.ä.). An wenn müsste sich die Firma hinsichtlich der Lizenz wenden? Oder kann jeder diese einfach so verwenden? Ich bilde mir ein dazu mal gelesen zu haben, das die Lizensrechte beim Bundesland Bayern liegen (relikt aus der Zeit kurz nach dem 2. WK), finde dazu jetzt aber nichts mehr. Kann irgendjemand dazu Auskunft geben?
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2010, 05:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Lizenzrechte Polizei

Nicht unkompliziert ist die Frage, ob man auf Modellautos Markenzeichen anbringen darf ohne Genehmigung des Markeninhabers: Antworten dazu.

Nun ist ein Polizei-Logo kein Markenzeichen im geschäftlichen Verkehr, sondern ein Hoheitszeichen: "Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung, böswillige Entfernung oder der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar oder ordnungswidrig."

Ob es da Ausnahmen gibt wie bei Markenzeichen auf Modellautos, wäre die nächste Frage, die mich auch interessiert. Die einschlägigen Firmen wissen das sicher.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2010, 16:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Lizenzrechte Polizei

Zitat:
Zitat von Tobeiaes907 Beitrag anzeigen
angenommen eine Firma A will ein Produkt mit dem Logo der Polizei (also nicht nur der Schriftzug, sondern auch das Wappen/ Stern) herstellen.
§ 145 MarkenG
"Ordnungswidrig handelt, wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form ein Wappen, eine Flagge oder ein anderes staatliches Hoheitszeichen oder ein Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 6 ... zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt."

Zitat:
Zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten kann das Bundesverwaltungsamt Bußgelder bis 1.000 Euro verhängen.

Bitte beachten Sie:

Für die Ahndung der widerrechtlichen Nutzung eines Wappens, einer Flagge oder eines anderen staatlichen Hoheitszeichens zur Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr ist das Bundesamt für Justiz die nach § 145 Markengesetz zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz.
http://www.bva.bund.de/nn_372378/DE/...tml?__nnn=true
Vermutlich wäre das Bundesamt für Justiz der Ansprechpartner bei einer beabsichtigten Verwendung von Wappen der Polizei des Bundes ( Bundespolizei, ehemals Bundesgrenzschutz ). Dort dürfte sich auch in Erfahrung bringen lassen, wessen Zustimmung bei einer geplanten Benutzung von Abzeichen der Polizei der Länder, städtischer und kommunaler Polizei erforderlich wäre, um die Widerrechtlichkeit einer kennzeichnenden Benutzung entfallen lassen zu können.

11
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 16:13
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Lizenzrechte Polizei

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Nun ist ein Polizei-Logo kein Markenzeichen im geschäftlichen Verkehr, sondern ein Hoheitszeichen
Ein "Polizei-Logo" ist kein Hohheitszeichen.

Davon abgesehen, daß der "Polizei-Stern" von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gestaltet ist, wird er von diversen Gewerkschaften, Berufsverbänden und auch Fachverlagen genutzt - der berühmte "Polizei-Taschenkalender" (ein rein privatwirtschaftliches Produkt) wird auf dem Umschlag von einem Polizeistern geziert, der m.W. identisch mit dem niedersächsischen ist.

Der "Polizei-Stern" ist kein Hoheitszeichen, "Hohheitszeichen" der Länderpolizeien sind die Landeswappen, für die Bundespolizei und den Zoll das Bundeswappen. Und diese Wappen darf man in der Tat für die meisten Zwecke nicht ohne Erlaubnis verwenden. (Für schlichte Illustration oder Abbildung von offiziell angebrachten Wappen dagegen schon.)

Als Markenzeichen wären offizielle Hohheitszeichen übrigens per definitionem nicht eintragungs- und schutzfähig.

(Eine Landespolizeibehörde ist übrigens vor vielen Jahren mal mit dem Versuch gescheitert, einem Studenten es untersagen zu lassen, an die Türen seines - ausgemustert von der Polizei gekauften - grün-weiß lackierten VW Passat-Kombis in Weiß den Schriftzug "Popelei" anzubringen.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.12.2010, 01:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Lizenzrechte Polizei

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ein "Polizei-Logo" ist kein Hohheitszeichen.
(...)
Der "Polizei-Stern" ist kein Hoheitszeichen, "Hohheitszeichen" der Länderpolizeien sind die Landeswappen, für die Bundespolizei und den Zoll das Bundeswappen. Und diese Wappen darf man in der Tat für die meisten Zwecke nicht ohne Erlaubnis verwenden.
Das habe ich gemeint, das Wappen oder sonstwas, was die Polizei als Hoheitsträger auszeichnet und "im Schilde führt", und gemeint, der TE hätte diese Dinge mit "Polizei-Logo" gemeint. Das soll nun also nur der "Polizei-Stern" sein, das gemeinte Logo? Dann mal kucken, was es mit dem Stern so auf sich hat:

Zitat:
Der Polizeistern ist ein Symbol verschiedener Polizeien, in Deutschland zum Beispiel der Landespolizeien, der Bundespolizei und der Feldjäger. Es ist ein gesetzlich geschütztes Hoheitszeichen; der Missbrauch ist in Deutschland eine Straftat (Missbrauch von Abzeichen).
Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 01:08
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Lizenzrechte Polizei

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Dann mal kucken, was es mit dem Stern so auf sich hat:
Zitat:
Der Polizeistern ist ein Symbol verschiedener Polizeien, in Deutschland zum Beispiel der Landespolizeien, der Bundespolizei und der Feldjäger. Es ist ein gesetzlich geschütztes Hoheitszeichen; der Missbrauch ist in Deutschland eine Straftat (Missbrauch von Abzeichen).
Quelle?

"Den Polizeistern" gibt es nicht - es gibt 16 verschiedene (zum Teil stark voneinander abweichende) der Länderpolizeien, einen der Bundespolizei und einen der Feldjäger.

Und dann gibt es noch ungefähr 30 weitere, die - z.B. von Verlagen oder als Designs - gewerblich genutzt werden.

Für klein und groß...

Kinder-Basecap mit Polizeistern
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 01:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Lizenzrechte Polizei

Ja, sorry, Quelle vergessen. Versuchen wir es mal so:
Let me google that for you! Und hier gleich die erste Quelle.

Na, war das nicht kinderleicht? Nun hoffen wir nur noch, dass die Kinder mit der Basecap mit dem/einem Polizeistern nicht noch Nachbarn verhaften oder gar Kriminelle festnehmen.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Lizenzrechte Urheberrecht 31.10.2010 17:34
Wie weit gehen Markenschutz und Lizenzrechte? Markenrecht 12.06.2008 18:04
VP der Polizei Strafrecht / Strafprozeßrecht 20.11.2007 22:47
Versetzung bei der Polizei!!! Beamtenrecht 24.10.2006 15:59
Polizei Polizeirecht 28.06.2005 23:11





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Markenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN