Dies ist eine Diskussion zu Liegt hier ein Markenmissbrauch vor? innerhalb des Forums Markenrecht
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| Liegt hier ein Markenmissbrauch vor? es geht um folgenden Fall: Über das Produkt A wurde sowohl im Ökotest als auch in einem redaktionellen Magazin eines TV Senders, z.B. ZDF berichtet. Darf nun in der Werbung für dsas Produkt A z.B. der Hinweis verwendet "bekannt aus ZDF Sendung XY" und Ökotest? Oder benötigt der werbende hierfür die explizite Zustimmung von TV-Sender und Zeitschrift? Meine These wäre, wenn ein solcher Bericht über Pordukt A vorliegt, dann darf auch seitesn des Herstellers mit Nennung dr Quellenangabe (NAme TV Sender, Zeitschrfift + Sendeformat" darauf hingewiesen werden, aus wenn dadurch natürlich in gewisser Weise von der bekannten Marke von TV Sender und Verbrauchermagazin profitiert wird. Sicher bin ich mir da aber nicht. |
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| AW: Liegt hier ein Markenmissbrauch vor? Artikel 5 Grundgesetz gilt auch für werbende Botschaften. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html "Ich stand bei BILD auf Seite 1!" darf ich also verbreiten, ohne die BILD vorher zu fragen. Sogar wenn das gar nicht stimmt. Dann aber könnte BILD ein Recht auf Gegendarstellung haben. Sogar wenn es stimmt. Kommen wir nun zur Konkurrenz. Die Konkurrenz und auch Verbraucherschutz-Organisationen können gegen irreführende Werbung vorgehen. Deshalb sagt ein wenig bekanntes Produkt in seiner Werbung auch nicht "bekannt aus Zeitung X und Y!", sondern "e r w ä h n t in Zeitung X und Y!" Sehr klug, sage ich! Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Liegt hier ein Markenmissbrauch vor? Danke Dir:-) Ich entnehme dem, es ist erlaubt, aber eine Irreführung könnte durch das Wort "bekannt" gegeben sein. Wobei man darüber nun streiten könnte, weil sich das Wort bekannt ja eigentlich nicht direkt auf das Produkt bezieht, aslo wie viele Kunden es, sondern wie bekannt das Pressemeidum war, dass es bekannt machte:-) Also wenn die TV-Sednung nun 1 Mio Zuschauer hatte, ein fiktiver Wert, diese sahen einen 5 minütigen Beitrag, dann wäre es ja schon mehr bekannt, als erwähnt ![]() Aber ich verstehe glaube ich, was Du sagen wolltest ![]() Gruesse |
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| AW: Liegt hier ein Markenmissbrauch vor? "Bekannt aus Film, Funk und Fernsehen!" war früher mal ein sehr beliebter Slogan. Entscheind ist wohl, ob sich ein Inhaber eines "berechtigten Interesses", also meist ein Mitbewerber oder Verbraucherverband, erfolgreich vor Gericht dagegen wehren kann. Da kann man auch mal vorab kucken, was andere Gerichte dazu bislang urteilten. Das Gegenteil von "bekannt" lässt sich aber schwer glaubhaft machen vor Gericht, wenn man mal erwähnt wurde, massenmedial. Und wenn man in zielgruppenrelevanten Kreisen gar zu 20 % bekannt ist, hat man sogar eine "Verkehrsgeltung" erlangt, sagen manche Gerichte :-) Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Liegt hier ein Markenmissbrauch vor? tja, dann wird man noch darüber streiten können, ob der nette deutsche durchschnittsverbraucher mit der bemerkung "bekannt oder erwähnt aus ....auch gleichzeitig assoziiert, dass es sich um sehr positive erwähnung handelte:-) oder aber, ob auch eine negative erwähnung, die zweifelsfrei ebenso zur bekanntheit beiträgt, diesen "werbeslogan" rechtfertigt |
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