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Lexika und Markenrecht

Dies ist eine Diskussion zu Lexika und Markenrecht innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 05.08.2010, 17:04
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Lexika und Markenrecht

Mich würde mal folgendes Beispiel wie folgendes fiktives Beispiel zu bewerten ist: Wenn A eine Marke aus dem Bereich B hat und C schreibt ein Lexikon zum Bereich B, darf dann C die Marke von A im Lexikon nennen ohne die Genehmigung von A? Ich denke dazu schon mal was gelesen zu haben. Leider finde ich das nimmer und fällt mir der jur. Fachbegriff dazu nicht ein. Kann wer helfen?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 04:25
V.I.P.
 
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AW: Lexika und Markenrecht

Über Marken darf man alles schreiben laut Artikel 5 Grundgesetz, was keine anderen Gesetze verletzt.

Wichtig wäre das StGB (Üble Nachrede und so), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Mitbewerber herabsetzen und so) und das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen.

Aus letzterem wird schon deutlich, dass die Nennung nicht verboten ist, die Meinungsäußerung dazu auch nicht, die Tatsachenbehauptung auch nicht, sondern lediglich:
Zitat:
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
1.
ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
Gleiches gilt für Firmennamen. Beides schlage man einfach mal in einem handelsüblichen Lexikon nach, hier das populäre Wikipedia mit z. B.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 15:35
V.I.P.
 
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AW: Lexika und Markenrecht

Zitat:
Zitat von Micki Beitrag anzeigen
Wenn A eine Marke aus dem Bereich B hat und C schreibt ein Lexikon zum Bereich B, darf dann C die Marke von A im Lexikon nennen ohne die Genehmigung von A?
Bei der Frage, ob eine Marke wegen Entwicklung zur "Gattungsbezeichnung" für verfallen erklärt (und gelöscht werden) könnte, werden zumeist auch Lexikon-Einträge zu Rate gezogen. Wenn dort etwa unter den Stichworten "Walkman", "Memory", "Fön" usw. diese als Bezeichnung für die entsprechenden Waren geführt werden, dann spricht dies für eine Gattungsbezeichnung.

Vor diesem Hintergrund bestimmt das MarkenG:

§ 16 MarkenG
Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen handelt, für die die Marke eingetragen ist, kann der Inhaber der Marke vom Verleger des Werkes verlangen, daß der Wiedergabe der Marke ein Hinweis beigefügt wird, daß es sich um eine eingetragene Marke handelt.

"Normale" Markennennungen ( die nicht den Eindruck von "Gattungsbezeichnungen" erwecken ) sind in Nachschlagewerken genehmigungsfrei zulässig.

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