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leicht veränderte Marke anmelden

Dies ist eine Diskussion zu leicht veränderte Marke anmelden innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 19:55
Boardneuling
 
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leicht veränderte Marke anmelden

Hallo,
Ich bin neu in diesem Forum und habe gleich eine Frage.

Angenommen Person A möchte eine Marke gründen.Person A findet ein Bild und würde es gerne als Logo der Marke verwenden.Allerdings existiert leider schon eine Firma B die zwar in einem anderen Wirtschaftssektor tätig ist aber auch das gleiche "Logo" nutzt.Kann Person A dann dieses Logo als Markenzeichen anmelden ?

Die Firma B bedient sich einer "Nationalfigur" eines bestimmten Landes als Markenzeichen.Darf Person A die gleiche "Nationalfigur" nehmen und sie als Marke anmelden ?

Angenommen Person A hat sein Gewerbe als GmbH angemeldet und es kommt mit der Firma B zu einem Rechtsstreit.Nehmen wir an dass die Firma der Person A dabei verliert und eine Schadensersatzforderung in Höhe von 50 000 € verhängt wird.Müsste Person A die Strafe "aus eigener Tasche" zahlen oder müsste die Firma das Geld berappen müssen.Was würde passieren wenn die Firma A aufgrund des Rechtsstreite insolvent werden würde ?Müsste Person A trotzdem noch die Schulden / Strafe zahlen ?

Ich hoffe das mein Anliegen verständlich ist.Auf Antworten würde ich mich sehr freuen.


MfG Jürgen
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 20:19
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AW: leicht veränderte Marke anmelden



Mir will kein vernünftiger rechtschaffener Grund einfallen, warum
A auf eine mögliche Konfrontation hinarbeitet.
Als Firmengründer hat man i.d.R. schon genug Sorgen.

Es sei denn mann, missbraucht vorsätzlichen einen Markennamen
um kurzfristig viel Geld zu machen und dann unter zu tauchen.

A könnte das auch im Vorwege direkt mit B klären - oder ?

Im übrigen wird vermutlich neben dem Markenrecht auch das Urheberrecht tangiert.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss

Geändert von onkelotto (29.11.2011 um 17:25 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 21:36
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AW: leicht veränderte Marke anmelden

Zitat:
Zitat von Jürgen1 Beitrag anzeigen
Kann Person A ein Logo als Markenzeichen anmelden, [ auch wenn eine ] Firma B das gleiche "Logo" in einem anderen Wirtschaftssektor nutzt?
Ja, selbst wenn A im selben Sektor tätig wäre und das Markenzeichen für dieselben Waren/Dienstleistungen wie B anmelden würde. ( Die angemeldete Marke würde auch eingetragen werden ).

B dürfte jedoch möglicherweise berechtigt sein, unter Berufung auf ältere Kennzeichenrechte die Löschung der Eintragung erwirken zu können.

Zitat:
Die Firma B bedient sich einer "Nationalfigur" eines bestimmten Landes als Markenzeichen.Darf Person A die gleiche "Nationalfigur" nehmen und sie als Marke anmelden ?
Wenn der Eintragung kein Eintragunsghindernis ( § 8 MarkenG ) entgegensteht, dürfte das angemeldete Zeichen eingetragen werden können. Sofern B an dem von ihm benutzten Kennzeichen ein besseres/älteres Recht erworben hätte, könnte er wieder auf Löschung drängen.

Zitat:
Angenommen Person A hat sein Gewerbe als GmbH angemeldet und es kommt mit der Firma B zu einem Rechtsstreit.Nehmen wir an dass die Firma der Person A dabei verliert und eine Schadensersatzforderung in Höhe von 50 000 € verhängt wird.Müsste Person A die Strafe "aus eigener Tasche" zahlen oder müsste die Firma das Geld berappen müssen.Was würde passieren wenn die Firma A aufgrund des Rechtsstreite insolvent werden würde ?Müsste Person A trotzdem noch die Schulden / Strafe zahlen ?
Das läßt sich nicht beurteilen ohne Kenntnis sämtlicher Details ( ist A lediglich (alleiniger?) Inhaber von Gesellschaftsanteilen, oder ist A nur Geschäftsführer der GmbH, haftet nur die GmbH für von ihr rechtswidrig benutzte Kennzeichen, oder haftet auch der Geschäftsführer gegenüber der GmbH für von ihm rechtswidrig benutzte Kennzeichen? Ist die fragliche Marke auf die GmbH, oder auf die (natürliche) Person des A eingetragen? usw. )

11
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Alt 29.11.2011, 15:08
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AW: leicht veränderte Marke anmelden

Hallo ,
danke für die beiden Antworten.Sollte Person A die Firma B anschreiben und direkt danach fragen ob sie eine leicht veränderte Version des "Markenbilds" verwenden darf ?Würde sich so ein Anschreiben lohnen oder kann man gleich davon ausgehen dass die Firma B strikt gegen eine solche Übereinkunft sein wird?

MfG Jürgen
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  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 19:11
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AW: leicht veränderte Marke anmelden

Zitat:
Zitat von Jürgen1 Beitrag anzeigen
Angenommen Person A möchte eine Marke gründen.
Wohl eher am Markt einführen als "gründen"... ;-)

Zitat:
Person A findet ein Bild und würde es gerne als Logo der Marke verwenden.Allerdings existiert leider schon eine Firma B die zwar in einem anderen Wirtschaftssektor tätig ist aber auch das gleiche "Logo" nutzt.Kann Person A dann dieses Logo als Markenzeichen anmelden ?
Kann man nicht so pauschal beantworten. Kommt u.a. darauf an, ob es Markenanmeldungen in dem beabsichtigten Bereich gibt, ob es Überschneidungen gibt, usw. usf.

Zitat:
Angenommen Person A hat sein Gewerbe als GmbH angemeldet und es kommt mit der Firma B zu einem Rechtsstreit.Nehmen wir an dass die Firma der Person A dabei verliert und eine Schadensersatzforderung in Höhe von 50 000 € verhängt wird.Müsste Person A die Strafe "aus eigener Tasche" zahlen oder müsste die Firma das Geld berappen müssen.
Im Regelfall haftet das Unternehmen mit seinem ganzen Vermögen, die Gesellschafter maximal mit ihrem Anteil am Stammkapital. Allerdings: der GmbH-Geschäftsführer hat gegenüber der GmbH Treuepflichten, insbesondere darf er sie nicht vorsätzlich in einen von vornherein erkennbar aussichtslosen Rechtsstreit führen oder durch rechtswidriges Handeln schädigen - dann kann der Geschäftsführer gegenüber der GmbH regresspflichtig werden. Und wenn die GmbH aufgrund einer nicht begleichbaren Forderung insolvent wird, dann übernimmt der Konkursverwalter die Geschäfte, und könnte durchaus im Namen der GmbH beim ehemaligen Geschäftsführer vorstellig werden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 30.11.2011, 10:06
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AW: leicht veränderte Marke anmelden

Hallo,
Sollte also Person A (noch Privatperson also keine Firma) die Firma B anschreiben und fragen ob sie unter dem gleichen/ähnlichen Logo das von Person A entwickelte Produkt vertreiben darf ?Denkt ihr das macht Sinn oder sollte man sich lieber gleich nach einem eigenen Logo umsehen ?

MfG Jürgen
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marke, markenrecht, nationalfigur, recht

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