Dies ist eine Diskussion zu Künstler und sein rechtlich geschützter Name/Logo innerhalb des Forums Markenrecht
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| ich habe mal wieder einen fiktiven Fall für euch, und würde gerne eure Meinung dazu wissen ![]() Nehmen wir an Herr A. wird von Rechtsanwalt I. aufgrund von der im Patent eingetragene rechtlich geschützte Marke "Y...." und des Logos von deutschlandweit bekannten Künstler "Y...." abgemahnt. Folgende Rechtsanwaltkosten sind entstanden: Gegenstandswert (vorläufig): 50.000,00 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. xxxxxxxxxxxxxx) 1500,00 Pauschale für Post- und Telekommunikation 20,00 Gesamtbetrag: 1520.00 ~ Der im Patent angemeldete Künstlername "Y..." wurde teilweise als Domain Adresse (z.B. www.y....-abc.de) verwendet, auserdem wurden Künstlername "Y..." und das dazugehörige Logo mehrmals auf dem Internetforum vorgestellt. Im Impressum wird klargestellt das es sich bei der Community (auch als Forum oder Board bekannt) um einen so genannten "Fan-Projekt" handelt. Idee war es den Fans, Groupies und Teenies eine online Plattform zur Verfügung zu stellen. Diese diente jederzeit zur Unterstützung des Künstlers "Y..." und seines seit 200x bestehendes "Label" und mann kann davon ausgehen das der Künstler und deren Mitarbeiter durch den Support des Internetforums einen Vorteil hatten. Im Bescheid wird genannt das durch das Internetforum ein Schadenersatz entstanden ist, für den Herr A. aufkommen muss. Dabei kann man wie gesagt, davon ausgehen das es nur zu gunsten des Künstlers "Y..." war... Fakt ist, Herr A. (19-22 Jahre) ist Student und hat kein Einkommen (arbeitet nicht) und kann unmöglich zahlen. Er wohnt noch bei den Eltern und hat nicht damit gerechnet das er durch seine treue Unterstützung eines Tages büßen müsse ![]() Im Bescheid wird aufgefordert den Betrag innerhalb einer Woche zu überweisen und die Papiere zu unterschreiben. Auf der Seite wurde Werbung in Form eines Layers und Werbung in Form von Adsense eingeblendet Die Frage ist jetzt... Was passiert wenn Herr A. den oben genannten Betrag nicht überweisen kann. Sollte man sich Ausergerichtlich Einigen können, wo wäre dann die Geld Grenze. Wenn es vor Gericht geht, wie könnte es eurer Meinung nach geschätzt ausgehen. Sollte Herr A. unterschreiben und das Geld überweisen wenn er es könnte? Mir ist klar das ihr das ein oder andere nicht beantworten könnt oder wollt. Aber für jeden Beitrag eurerseits wäre ich euch sehr dankbar Wenn mehr Infos verlangt werden, zögert nicht diese zu verlangen. |
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