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Klärungsbedarf bei Markenschutz

Dies ist eine Diskussion zu Klärungsbedarf bei Markenschutz innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 19:51
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Klärungsbedarf bei Markenschutz

Hallo schon wieder,

entschuldigung, dass ich soviele Fragen habe, aber einige Sachen sind mir leider noch unklar:

Folgendes:

Angenommen, Person A will eine gewerbliche Internetseite namens www.musterpage.de "ins Leben rufen".

1) Eine eingetragene Marke hat denselben Namen. Darf A die Internetseite trotzdem betreiben, wenn seine Firma jedoch anders lautet.

2) Es besteht die Domain www.musterpage.com. Darf A dieselbe Page nur mit einer anderen Endung betreiben?

3) Wenn Herr A die Domain anmeldet, hat er auf den Namen der Domain dann Markenschutz? Auch ohne die .de Endung?

Danke vielmals, falls ihr mir antworten solltet.
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Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 20:57
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AW: Klärungsbedarf bei Markenschutz

Zu 1+2)
Das lässt sich pauschal nicht beantworten.

Das hängt davon ab für welche Bereiche der Markenschutz gilt
und ob A in den gleichen Bereichen gewerblich tätig ist und
damit als Störer im sinne des Wettbewerbsrecht zu werten ist.

Zm anderen: Wenn A offensichtlich gar keinen Bezug ( weder duch den eigenen Namen
noch durch eine eigene geschützte Marke ) zu www.musterpage.de hat , wird er sie auf
Auforderung sowieso herausgeben müssen.

Zu 3)
NEIN.


FAQ Markenschutz
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 22:47
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AW: Klärungsbedarf bei Markenschutz

Ich danke dir onkelotto
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