Dies ist eine Diskussion zu Klärungsbedarf bei Markenschutz innerhalb des Forums Markenrecht
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| Klärungsbedarf bei Markenschutz entschuldigung, dass ich soviele Fragen habe, aber einige Sachen sind mir leider noch unklar: Folgendes: Angenommen, Person A will eine gewerbliche Internetseite namens www.musterpage.de "ins Leben rufen". 1) Eine eingetragene Marke hat denselben Namen. Darf A die Internetseite trotzdem betreiben, wenn seine Firma jedoch anders lautet. 2) Es besteht die Domain www.musterpage.com. Darf A dieselbe Page nur mit einer anderen Endung betreiben? 3) Wenn Herr A die Domain anmeldet, hat er auf den Namen der Domain dann Markenschutz? Auch ohne die .de Endung? Danke vielmals, falls ihr mir antworten solltet.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Klärungsbedarf bei Markenschutz Zu 1+2) Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Das hängt davon ab für welche Bereiche der Markenschutz gilt und ob A in den gleichen Bereichen gewerblich tätig ist und damit als Störer im sinne des Wettbewerbsrecht zu werten ist. Zm anderen: Wenn A offensichtlich gar keinen Bezug ( weder duch den eigenen Namen noch durch eine eigene geschützte Marke ) zu www.musterpage.de hat , wird er sie auf Auforderung sowieso herausgeben müssen. Zu 3) NEIN. FAQ Markenschutz
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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