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Kinderwagen - Schnittmuster

Dies ist eine Diskussion zu Kinderwagen - Schnittmuster innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 02.08.2010, 11:11
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Kinderwagen - Schnittmuster

Hallo zusammen,

A kauft sich einen Kinderwagen der Marke Bugaboo. Da A gut nähen kann, denkt sie darüber nach, sich selbst Stoffdächer für diesen Kinderwagen zu nähen.

Da sich dies nicht besonders einfach gestaltet, kauft sie bei einem großen Auktionshaus ein Schnittmuster für den Bugaboo von B(als "Schnittmuster für Ersatzbezug" gekennzeichnet).

Mit diesem Schnittmuster näht sie tolle Ersatzbezüge. Nach einiger Zeit überlegt sie, sich mit dem Nähen selbständig zu machen und die Ersatzbezüge zu veräußern (wie häufig auch z.B. in Dawanda-Shops oder großen Auktionshäusern angeboten).

Frage 1:
Hätte B das Schnittmuster einfach online verkaufen dürfen? Nicht nur EIN Schnittmuster, sondern als Multiauktion? Hier ist noch zu sagen, dass B das Schnittmuster selbst hergestellt hat und dieses auf Packpapier versendet.

Frage 2:
Darf A die selbst erstellten Ersatzbezüge mit dem Hinweis "für Bugaboo..." verkaufen?

Danke im Voraus,
cat
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Alt 03.08.2010, 01:45
V.I.P.
 
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AW: Kinderwagen - Schnittmuster

Hallo cat,

"Tinte für Drucker Lexson" gibt es bei mir im Supermarkt; das scheint also legal zu sein.

Ob ein Schnittmuster ein Urheberrecht genießt, kommt wesentlich auf die Schöpfungshöhe an. Der Plan eines Architekten genießt sowas. Und Frau Burda sicher auch.

Deren gekaufte Schnittmuster darf man aber nur als Original weiter verkaufen (meist), nicht aber als Kopie.

Ansonsten greifen Schöpfer von Modewaren gerne zur Anmeldung als Geschmacksmuster beim dpma.de, weil es selten zum Schutz durch das UrHG reicht.

Gruß aus Berlin, Gerd
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schnittmuster markenrecht bugaboo

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