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Karaokeversionen/Playbacks nachsingen legal?

Dies ist eine Diskussion zu Karaokeversionen/Playbacks nachsingen legal? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 20:12
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Karaokeversionen/Playbacks nachsingen legal?

Hallo Zusammen,

folgender Fall:

A verdient sich nebenbei ein bisschen Geld indem ihr auf privaten und öffentlichen VEranstaltungen singt. Er singt nicht seine eigenen Werke sondern besorgt sich über das Internet Karaokeversionen bestimmter Schlager und singt diese dann live mit dem Playback im Hintergrund.

Frage: ist das legal und legitim?

Hinweis: A verkauft seine Darbietung als Covershow und nicht als seine eigenen Werke...

Wäre super, wenn mir einer weiterhelfen könnte.

Grüße,
kitchenlaw
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 22:33
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AW: Karaokeversionen/Playbacks nachsingen legal?

Zitat:
Zitat von kitchenlaw
A [singt] auf öffentlichen VEranstaltungen ... bestimmte Schlager
Dazu bedarf sie der Erlaubnis des Inhabers des Rechts, die Musikmelodie öffentlich singen zu dürfen; außerdem die Zustimmung des Inhabers der Rechte am Gesangs-Text.

Zitat:
.... mit dem Playback im Hintergrund.
Das bedarf dann zusätzlich der Zustimmung des Inhabers des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe der Musikaufzeichnung.

Zitat:
A verkauft seine Darbietung als Covershow und nicht als seine eigenen Werke...
Welche Bezeichnung A für ihr Tun wählt, ist gleichgültig - die erwähnten nötigen Zustimmungen ( zum Vorsingen der Musikmelodie, zur Verwendungen des Textes, zur Wiedergabe der Musikaufzeichnung ) werden dadurch nicht überflüssig.

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