Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kann ein Produktmuster einen Namen enthalten?

Dies ist eine Diskussion zu Kann ein Produktmuster einen Namen enthalten? innerhalb des Forums Markenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 14:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kann ein Produktmuster einen Namen enthalten?

Ich wusste jetzt nicht ganz wo ich mit diesen Eintrag gehen sollte, Zwar habe ich fragen zur Markenverwendung aber primär geht es um die Namensnutzung. Ich hoffe ihr könntet mir weiterhelfen.

Hallo an alle User, ich habe da eine Annahme: Sagen wir mal jemand wollte einen Produktkatalog mit edelen Papieren und Briefbögen herausgeben. Als Produktbeispiel für ganz tolle Visitenkarten, würde man dann Visitenkarten mit den Namen einiger berühmter Personen nehmen. Da wollte ich mal fragen, wie die Sachlage aussehen täte bei:

1. Bei längst verstobenen Personen z.B. Cäsar
2. Bei verstorbenen Personen z.B. Hitchcock
3. Bei imaginären Personen z.B. Sherlock Holmes
4. Bei lebenden Personen z.B. Ralph Müller

Was meint ihr könnte man theoretisch solche Namen verwenden, oder sind Verballhornungen und kleine Namensänderungen sinnvoller?

Über ne Antwort würde ich mich freuen. Danke im Vorraus.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2010, 02:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kann ein Produktmuster einen Namen enthalten?

Namensrecht verballhornung - Google-Suche

Ein fiktiver Name kann als Marke geschützt sein: Harry Potter usw.

Manche Erben kucken noch eine Weile, ob der Name ihres Erblassers verunglimpft wird.

Gruß aus Berlin, Gerd
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2010, 08:46
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, smolmar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kann ein Produktmuster einen Namen enthalten?

Danke für die Antwort Gerd. Bei den lebenden Personen verhält es sich wahrscheinlich ähnlich. Wenn jemand Berühmtes (der noch lebt) seinen Namen auf irgendwas erkennt ohne seine Einwilligung, kann es ja auch sehr schnell zu einer Abmahnung kommen.

Wie sieht es da eigentlich bei den fiktiven Sachen aus. Sagen wir mal Robin Hood ist als Marke nur für eine bestimmte Erzeugnisgruppe geschützt z.B. Alkohol.

Wenn jetzt jemand theoretisch seinen Namen auf Produktmustern aus der Papierindustrie verwendet, sollte es ja keine Probleme geben oder?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2010, 16:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kann ein Produktmuster einen Namen enthalten?

Hallo,

wir haben ein Velo, ein Auto und eine Zeitschrift mit dem Namen "Focus". Aber sicher kann sich Keiner sein, dass sein Marktverhalten andere nicht stört. So klagte Jack Wolfskin (die mit der Wolfs-Tatze) gegen handgestickte Katzenpfoten auf Damenpullovern, wegen Verwechslungsgefahr oder Rufausbeutung oder Rufschädigung oder so, mit Erfolg, wie du hier lesen kannst im Archiv.

Da man ohne Anwalt aber nicht nur nicht den Markt betreten sollte, sondern erst gar nicht das Haus verlassen (und am besten auch nicht zu Hause sein) sollte, liest man besser selber mal nach, z. B. in
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/
(besonders Verwechslungsgefahr, Rufausbeutung und Rufschädigung in den §§ 14, 15)
und in
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/index.html
(besonders den "Anhang (zu § 3 Absatz 3"),
bevor man den Markt betritt.

Gruß aus Berlin, Gerd
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.05.2010, 18:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Kann ein Produktmuster einen Namen enthalten?

Zitat:
Zitat von smolmar Beitrag anzeigen
Produktkatalog [ für Fein-]Papier, Briefbögen, Visitenkarten [ mit aufgedruckten Namen ]
1. Die aufgedruckten Namenszeichen könnten als Marke für bestimmte Waren/Dienstleistungen eingetragen sein.

2. Es könnte fraglich sein, ob etwa ein auf einer Visitenkarte aufgedrucker Name überhaupt als "markenmäßig" benutzt aufzufassen wäre ( so ist etwa die Marke Nr. 30008869 "Franz Beckenbauer" auch für die Waren "Druckereierzeugnisse" eingetragen. Wenn nun aber eine Vistenkarte mit dem Namen "Franz Beckenbauer" samt Anschrift, Titel usw. gezeigt würde, so würde diese Bezeichnung nicht als Hinweis auf die (betriebliche) Herkunft der Visitenkarte ( aus der Verantwortlichkeit des Druckereierzeugnis-Anbieters "Franz Beckenbauer" ) aufgefaßt, sondern als die Person des Namensträgers identifizierendes Zeichen, d.h. als dessen (bürgerlicher) Name aufgefaßt werden. )

3. Wenn die auf den zu Werbezwecken im Katalog gezeigten Visitenkarten aufgedruckten Namen "namensmäßig", d.h. zur Bezugnahme auf die Person des Namensträgers benutzt würden, dann könnte darin ein unbefugter Namensgebrauch insoweit gesehen werden, als der unzutreffende Eindruck erweckt würde, die genannte Person ( = Visitenkarteninhaber ) stünde mit dem Anbieter der betreffenden Waren/Dienstleistungen in geschäftlichem Kontakt.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Was tun wenn Minderjähriger mit Namen der Mutter einen Vertrag abschließt? Internetrecht 15.02.2009 13:39
Ruhrgebietsinstitut ZFEIR bekommt einen neuen Namen Nachrichten: Wissenschaft 25.07.2008 13:00
Wie kann einen die Polizei helfen,wenn man sich von einen Ausländer trennen möchte? Polizeirecht 07.07.2008 15:13
Darf ein Forum-Name einen geschützten Produktnamen enthalten? Internetrecht 08.12.2006 20:29
Starke Marke für die Wissenschaft: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung - die GBF hat einen neuen Namen Nachrichten: Wissenschaft 12.07.2006 11:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Markenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN