Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ist eine Marke wirklich notwendig?

Dies ist eine Diskussion zu Ist eine Marke wirklich notwendig? innerhalb des Forums Markenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 22:01
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, tamara78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tamara78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tamara78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tamara78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tamara78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tamara78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tamara78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tamara78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tamara78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tamara78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ist eine Marke wirklich notwendig?

Liebe Experten,

eine Sache bezüglich Markenrecht habe ich nie verstanden:

Wenn eine Firma seit Jahren eine Domain hat, wie sein Firmenname. Und in der Branche bekannt ist. Für diesen Firmennamen jedoch keine Marke angemeldet ist.

Kann man da annehmen, dass nicht einfach ein anderer diesen Namen für gleiche Produkte nutzen kann - oder ein Fremder eine Marke unter diesem Namen anmelden kann? Denn falls doch, würde nicht diese Firma diesen Fremden zu Grund und Boden verklagen?

Wenn ja, wieso sollte sich diese Firma überhaupt als Marke anmelden?

Liebe Grüße,
Tamara
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 23:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Ist eine Marke wirklich notwendig?

Liebe Tamara,

die Umstände, unter denen man gar nix anmelden musst, hast du ja schon akkurat geschildert. In Fachdeutsch heißt das
Verkehrsgeltung in einschlägigen Kreisen
oder auch
notorische Bekanntheit einer Marke
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html

Gruß aus Berlin, Gerd
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 12:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Ist eine Marke wirklich notwendig?

Zitat:
Zitat von tamara78
wieso sollte sich diese Firma überhaupt als Marke anmelden?
Aus ihrem Gebrauch des Kennzeichens X als ihr Unternehmenskennzeichen ( d.h. als "Firma" ) bzw. als Titel ihrer Internet-Website erlangt die unternehmerisch tätige Person ( = entweder die natürliche Person P des Einzelkaufmanns, oder die juristische Person G einer Personengesellgeschaft = z.B. die Anteilsinhaber der Gesellschaftsanteile einer GmbH ) ein ausschließliches Recht an einer "geschäftlichen Bezeichnung", § 5 MarkenG. Die Rechte daran ergeben sich aus § 15 MarkenG.

AUSSERDEM könnten an dem Zeichen X Rechte gemäß § 4 MarkenG als Marke begründet worden sein, indem

- das Zeichen X als Marke eingetragen wurde
- das Zeichen X als Marke benutzt wurde, und diese Benutzung als Marke Verkehrsgeltung erlangt hätte.

Die Rechte aus einer geschäftlichen Bezeichnung und aus einer Marke sind leicht unterschiedlich. Falls etwa eine jüngere Nachahmermarke eingetragen würde, so hätte NUR der Inhaber einer eingetragenen Marke die bequeme Möglichkeit, per Antrag ans Markenamt die Löschung zu bewirken. Ansonsten könnte aus der Position als Unternehmenskennzeicheninhaber NUR auf dem Klageweg gegen die jüngere Markeneintragung vorgegangen werden.

Zudem hat der BGH entschieden, daß z.B. die Benutzung einer Bezeichnung als Firma ( "Otto Versand" ) nicht zugleich als Benutzung als Marke für die ca. 27 eingetragenen Marken "Otto ... find ich gut" / "Otto" / "Otto Versand" usw. angesehen werden könnte, mit der Folge, daß die ca. 27 Marken "Otto ... find ich gut" usw. mangels ausreichend rechtserhaltender Benutzung als Marke zu löschen seien.

( Auf Löschung wegen Nichtbenutzung geklagt hatte ein Patentanwalt, gegen dessen für einen Mandanten erfolgte Anmeldung der Marke "Ottomobil" der Ottoversand vorgegangen war.

BGH Urteil Aktenzeichen: I ZR 293/02 vom 21. Juli 2005 - Otto
http://www.iprecht.de/Anwalt/Urteile.../bgh-otto.html )

Zitat:
Zitat von Gerd
In Fachdeutsch heißt das
Verkehrsgeltung in einschlägigen Kreisen
oder auch
notorische Bekanntheit einer Marke
Eine sog. "Benutzungsmarke" entsteht bei (nachgewiesener) Verkehrsgeltung, sprich bei genügender Bekanntheit, wobei es auf die Bekanntheit der Benutzung "als Marke" ankommt. Die Bekanntheit "als Name" ( etwa des Namens "Picasso" ) bedeutet nicht zugleich auch eine Bekanntheit "als Marke". Und eine Verkehrsgeltung "als Unternehmeskennzeichen" könnte insbesondere bei beschreibenden Bezeichnungen ( "März Autohandlung" usw. ) noch nicht ausreichen, um auch schon das Hindernis einer Markenfähigkeit für beschreibende Angaben überwinden zu können.

Die Bezeichnung "notorisch bekannte Marke" meint insbesondere Marken, von der nach Amtsansicht notorisch feststeht, daß an ihnen Markenrechte bestehen. ( = "berühmte" ausländische Marken, die jedoch im Inland weder eingetragen sind, noch benutzt werden. )

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Marke enthält Gattungsbegriff: Wann liegt eine Verletzung bei Google-Adwords vor? Nachrichten: Internet & IT 08.07.2008 10:03
Heimliche Stars der Wirtschaft sind eine Marke für sich Nachrichten: Wissenschaft 05.02.2008 14:00
Sind Familienunternehmen eine Marke? Nachrichten: Wissenschaft 03.08.2007 12:00
Eine Ernährungswende ist dringend notwendig / Forschungsvorhaben zeigt Lösungsansätze auf Nachrichten: Wissenschaft 20.02.2006 14:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Markenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN