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Inwieweit ist eine Marke geschützt?

Dies ist eine Diskussion zu Inwieweit ist eine Marke geschützt? innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 14.09.2011, 00:24
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Inwieweit ist eine Marke geschützt?

Liebe Mitglieder,

ich bearbeite derzeit in der Uni das Markenrecht und bin auf ein Thema gestoßen, wo mir die Rechtslage nicht eindeutig klar ist.

Nehmen wir an, dass in einem kleinen Ort eine Veranstaltung stattfindet. Der verwendete Name der Veranstaltung, findet allerdings schon in einer Großstadt statt. Fakt ist nun allerdings erst einmal: An sich darf der Name verwendet werden, sofern dieser nicht geschützt ist. Nun komme ich allerdings mit der Recherche, inwieweit die Marke geschützt ist nicht weiter. Ich habe dazu ein willkürliches Beispiel aus dem Markenrecht genommen:

https://register.dpma.de/DPMAregiste...r/396079997/DE
https://register.dpma.de/DPMAregiste...20100738480/DE

Hier ist der Name "Karneval der Kulturen" geschützt; die Frage nun natürlich inwieweit. Dürfte jetzt ein Veranstalter beispielsweise solch einen Namen für seine kleinere Veranstaltung verwenden? Oder ist hier die Rechtslage eindeutig, dass der Name bundesweit für solche Veranstaltung nicht verwendet werden darf?

Wie ist hier die Rechtslage?

Im Vorfeld schon vielen Dank für eure Hilfe. Steht wohl momentan etwas auf dem Schlauch
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marke, name, schutz, veranstaltung

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