Dies ist eine Diskussion zu Haftung gegenüber Dritten innerhalb des Forums Markenrecht
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| Haftung gegenüber Dritten Angenommen Person X hat einen Textildruckgeschäft nun kommt Person Y und möchte einen T shirt bedruckt haben mit einem bekannten motiv X Person Y einen Zettel zum unterschreiben vor mit folgendem Text : MARKENRECHT: Geschützte Namen gehören Ihren Eigentümern. Sämtliche der in diesem Angebot erwähnten Namen von Marken, Waren oder Informationsanbietern gehören Ihren Eigentümern und werden ohne Gewährleistung der freien Verfügbarkeit wiedergegeben. Die Namen sind entweder eingetragene Warenzeichen oder sollten als solche betrachtet werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechte aller Logos, Markennamen, Warenzeichen etc. bei den jeweiligen Inhabern liegen. Für Schäden, die aus dem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch fremder Marken entstehen, haften wir nicht, auch wenn wir diese in Folie oder Druck gefertigt haben. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegeben Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegeben Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegeben Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten! In wie fern ist Person X dann wirklich abgesichert? |
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