Dies ist eine Diskussion zu PR-Strategien: Konzepten einen Namen geben innerhalb des Forums Markenrecht
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| PR-Strategien: Konzepten einen Namen geben ein Fall: A ist Promotion-Manager einer Agentur und ist mit der Promotion des Events B beauftragt. A entwickelt eine einfache, aber neue Maßnahme zur Eventpromotion - es handelt sich dabei um eine Modifizierung der Werbepräsenzen (...). A ist sich klar, das jeder diese Maßnahme mit Leichtigkeit selbst durchführen könnte - und hat auch nichts dagegen. Nur einen Namen möchte A seiner neuen Strategie geben und festhalten, das seine Agentur diese Maßnahme entwickelt hat. Wie kann sich A die Anerkennung als Urheber der Strategie sichern und ihr für die bunte Werbewelt einen eigenen Namen geben? Ich freue mich auf Eure Anregungen! Educator PS-Nachtrag: Weiter ist die Frage, ob es sich um eine Marke oder ein Patent (oder etwas anderes) handeln würde. |
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| AW: PR-Strategien: Konzepten einen Namen geben Hallo Educator, der Name für eine Ware (hier eine Dienstleistung) heißt "Marke" und wird geschützt im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. Mit dem Patent (und dem Geschmacks- und dem Gebrauchsmuster) hat die Marke nur gemein, dass man sie anmelden kann beim http://dpma.de/ , aber nicht muss, wenn man einfach wartet, bis die Marke Verkehrsgeltung erlangt hat oder notorisch geworden ist (s. Markengesetz). Dazu sollte die Marke aber möglichst nicht "glatt beschreibend" sein wie z. B. "Sessellift", sondern besser eigen und originell wie "Elektrische Himmelfahrt" oder "Müllers up up and away" usw. Verlangen kann man allerdings von keinem Kunden oder Konkurrenten oder Medium, dass die die neue Methode auch mit diesem Markennamen benennen. Höchstens das Gegenteil kann man verlangen: Dass etwas nicht so benannt wird, falls die Bedingungen in § 14 Markengesetz zutreffen. Gruß aus Berlin, Gerd |
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