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Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM)

Dies ist eine Diskussion zu Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 14:32
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Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM)

Hallo zusammen,

angenommen jemand möcht gerne ein Kleingewerbe mit dem Fantasienamen "XYZ-Clothing" (Beispiel) anmelden und ist bei der Namensrecherche auf eine GmbH in Deutschland gestoßen, die den Namen "XYZ-Moden" verwendet.

Bei https://dpinfo.dpma.de gibt es zwar einige Treffer zum Namen "XYZ", allerdings nie im gleichen Bereich.

Die Firma "XYZ-Moden" kann man dort nicht finden.
"XYZ-Moden" vertreibt Kleidungsstücke verschiedener Marken, jedoch keine Kleidungsstücke unter eigenem Namen.

Das Kleingewerbe produziert und vertreibt ausschließlich Kleidungsstücke mit dem eigenem Namen "XYZ-Clothing".

Im Grunde unterscheiden sich die Namen ja durch den Zusatz "-Moden" und "-Clothing". Das Kleingewerbe läuft als Nebengewerbe und wird wohl auch keinen großen Gewinn abwerfen. Hierbei handelt es sich eher um ein Hobby.

Hat jemand eine Idee wie hier die Rechtslage sein könnte? Kann das Kleingewerbe unter diesem identischen bzw., sich durch die zusätzliche Bezeichnung unterscheidenden Namen den Geschäftsbetrieb beginnen?

Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen
oeppel
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Alt 11.09.2011, 22:53
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AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM)

Wofür steht denn XYZ?
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 01:10
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AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM)

XYZ steht entweder für "eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung"
oder für
eine im Inland nicht so sehr bis kaum bekannte geschäftliche Bezeichnung laut Absatz 3 § 15 Markengesetz.

Für die weniger bekannte Firma gilt statt Absatz 3*) nur Absatz 2:

"(2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen."

Gruß aus Berlin, Gerd

*) "(3) Handelt es sich bei der geschäftlichen Bezeichnung um eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung, so ist es Dritten ferner untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn keine Gefahr von Verwechslungen im Sinne des Absatzes 2 besteht, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 08:24
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AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM)

OK, naja irgendwo war damit zu rechnen, dass das wahrscheinlich schwierig ist...
Die Tatsache, dass die Produkte unter diesem Namen vertrieben werden und die andere Firma lediglich Fremdmarken vertreibt, macht wahrscheinlich auch keinen großen Unterschied aus, denke ich?

Wenn es sich bei XYZ nicht um einen Fantasienamen, sondern um einen geläufigen, englischen Begriff handelt, macht das einen Unterschied? Der Begriff ist somit ja wenig einzigartig wie es ein Fantasiename sein kann.

Das "-Clothing" und "-Moden" sehr ähnlich klingt und Verwechslungsgefahr mit sich bringt leuchtet mir ein.

Würde es wohl ausreichen, wenn der Name sich weiterhin durch einen Zusatz unterscheidet, der weniger dem Bereich der Kleidungsstücke zuzuordnen ist?
z.B. "XYZ's Finest", "XYZ's Best", "XYZ Lifestyle", "XYZ Art", "XYZ Sensation", oder was auch immer?


Danke und viele Grüße
oeppel
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  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 11:20
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AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM)

Zitat:
angenommen jemand möcht gerne ein Kleingewerbe mit dem Fantasienamen "XYZ-Clothing" (Beispiel) anmelden und ist bei der Namensrecherche auf eine GmbH in Deutschland gestoßen, die den Namen "XYZ-Moden" verwendet.
Reine Fantasienahmen sind bei einem nicht kaufmännischen
Einzelunternehmen (Kleingewerbe)
eh ein Problem;
bzw. würde ich nicht empfehlen;
letzlich muss ja eindeutig sein, mit wem der vertrag abgeschlossen wird.


Zitat:
Im Grunde unterscheiden sich die Namen ja durch den Zusatz "-Moden" und "-Clothing". Das Kleingewerbe läuft als Nebengewerbe und wird wohl auch keinen großen Gewinn abwerfen. Hierbei handelt es sich eher um ein Hobby.
Den Begriff "eher ein Hobby" gibt es nicht;
bzw. spielt hier keine Rolle;
da es sich um ein gewerbe handelt.

Zitat:
Würde es wohl ausreichen, wenn der Name sich weiterhin durch einen Zusatz unterscheidet, der weniger dem Bereich der Kleidungsstücke zuzuordnen ist?
z.B. "XYZ's Finest", "XYZ's Best", "XYZ Lifestyle", "XYZ Art", "XYZ Sensation", oder was auch immer?
Für die reine Geschäftsbezeichnung ist das unerheblich,
solange die Unternehmen sich an verschiedenen Orten
befinden, und dadurch eine Verwechlungsgefahr grundsätzlich ausgeschlossen ist;
was den Unternehmer allerdings grundsätzlich nicht daran hindern
kann bei einem Kleingewerbe die selbe Geschäftsbezeichnung
eines Unternehmens am gleichen Ort zu wählen;
solange diese Geschäftsbezeichnung nicht geschützt ist.

Es kommt höchtsens darauf an, ob Markenrechte oder ähnliches
verletzt werden.
M.W. kann man sowas bei der IHK überprüfen lassen.

Zitat:
Wenn es sich bei XYZ nicht um einen Fantasienamen, sondern um einen geläufigen, englischen Begriff handelt, macht das einen Unterschied? Der Begriff ist somit ja wenig einzigartig wie es ein Fantasiename sein kann.
Das scheint mir wohl eher ein Problem der Geschäftsbezeichnung
eines Kleingewerbes als ein Problem des Markenrechts zu sein.
Solange dieser Begriff nicht geschützt ist,
was für einen geläufigen englischen Begriff eh schwierig
sein dürfte,
darf man den benutzen als Geschäftsbezeichnung;
ob das dann eine Untrscheidungskraft besitzt ,
ist dann ein Problem des Unternehmers selber.

Geändert von berniebär (12.09.2011 um 11:52 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 18:00
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AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM)

Zitat:
Zitat von oeppel Beitrag anzeigen
jemand möcht gerne ein Kleingewerbe mit dem Fantasienamen "XYZ-Clothing" (Beispiel) anmelden; das Kleingewerbe produziert und vertreibt ausschließlich Kleidungsstücke mit dem eigenem Namen "XYZ-Clothing".

[ Eine ältere ] "XYZ-Moden" [ GmbH ] vertreibt Kleidungsstücke verschiedener Marken, jedoch keine Kleidungsstücke unter eigenem Namen.
1. Weil dann XYZ-Moden GmbH "nur" als Unternehmensbezeichnung benutzt wird, bestehen an dieser Bezeichnung "nur" Rechte als sog. geschäftliche Bezeichnung, § 5 MarkenG. Rechte an einer (Benutzung als) Marke für die Waren "Bekleidungsstücke" würden durch den Vertrieb von Fremdmarkenwaren nicht begründet werden können.

2. Wenn mit dem Zeichen "XYZ-Clothing" Waren (z.B. Kleidungsstücke) zum Zweck der Unterscheidung von Waren anderer Unternehmen gekennzeichnet würden, dann wäre dies eine markenmäßige Benutzung als Marke.

3. Verbotsrechte aus einer geschäftlichen Bezeichnung richten sich "ungefähr" nur gegen das Auftreten unter einer verwechslungsträchtigen Unternehmensbezeichnung in einer zu ähnlichen Branche.

4. Für die Prüfung, ob sich "XYZ-Clothing" bzw. "XYZ-Clothing Max Schneider e.K." und "XYZ-Moden GmbH" einander ähneln, käme es auf einen Vergleich der GESAMTZEICHEN an. Inwiefern dabei Übereinstimmungen nur in Bestandteilen der Gesamtzeichen ( "XYZ" ) eine Ähnlichkeit dem Gesamteindruck nach begründen könnten, hängt entscheidend von der Unterscheidungskraft von XYZ ab.

Es käme dabei auch auf die Branche bzw. die Waren/Dienstleistungen an, wie unterscheidungskräftig XYZ in diesem Bereich anzusehen wäre. Bei (stark) beschreibendem Bedeutungsgehalt ( z.B. XYZ = "Damenoberbekleidung" ) könnte XYZ kaum eine Eignung zugebilligt werden, anhand dieses Zeichens Waren des einen Unternehmens in der Damenoberbekleidungs-Branche von solchen eines anderen Unternehmens unterscheidbar zu machen.

Zitat:
Wenn es sich bei XYZ ... um einen geläufigen, englischen Begriff handelt, macht das einen Unterschied?
Ist der Begriff in irgendeiner Weise für die benannten Waren/Dienstleistungen üblich, oder sogar beschreibend ( für Warenmerkmale, Herstellungsart usw. ) ?

XYZ = Top:

Hier wäre "Top" als Hinweis auf eine herausgehobene Qualität zu banal, um wegen der Übereinstimmung zwischen "Top-Moden GmbH" und "Top-Clothing" im wenig unterscheidungskräftigen Bestandteil "top" von einer verwechslungsträchtigen Zeichenähnlichkeit dem Gesamteindruck nach sprechen zu können.

XYZ = Regret

Zwar "geläufiger" englischer Begriff, aber weder zur Kleidungsstückbezeichnung üblich, noch irgendwie eigenschaftsbeschreibend.

usw.

11
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  #7 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 07:17
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AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM)

vielen Dank für deinen Post, once.

Zitat:
Ist der Begriff in irgendeiner Weise für die benannten Waren/Dienstleistungen üblich, oder sogar beschreibend ( für Warenmerkmale, Herstellungsart usw. ) ?

XYZ = Top:

Hier wäre "Top" als Hinweis auf eine herausgehobene Qualität zu banal, um wegen der Übereinstimmung zwischen "Top-Moden GmbH" und "Top-Clothing" im wenig unterscheidungskräftigen Bestandteil "top" von einer verwechslungsträchtigen Zeichenähnlichkeit dem Gesamteindruck nach sprechen zu können.

XYZ = Regret

Zwar "geläufiger" englischer Begriff, aber weder zur Kleidungsstückbezeichnung üblich, noch irgendwie eigenschaftsbeschreibend.
Die Geschäftsbezeichnung lässt keine Schlüsse auf die Waren oder Dienstleistungen ziehen, mit denen sich die Firma beschäftigt. Hier passt also dein Beispiel "XYZ = Regret".

Naja, also hin oder her, schlauer wäre es wohl schon, sich für eine neue Geschäftsbezeichnung zu entscheiden?

Danke und viele Grüße
oeppel
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 08:51
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Zitat:
Zitat von berniebär
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letzlich muss ja eindeutig sein, mit wem der vertrag abgeschlossen wird.
Da muss ich dir widersprechen. Natürlich muss man im Vertrag, im Impressum, in den AGB etc. mit dem richtigen Namen (hier also Vor- und Nachname des Gewerbetreibenden) auftreten.

Aber eine frei gewählte Geschäftsbezeichnung, die dann z.B. so im Logo und in der Internet-Domain wiederzufinden ist, ist völlig unproblematisch und auch sehr üblich.

Zitat:
Zitat von oeppel
Naja, also hin oder her, schlauer wäre es wohl schon, sich für eine neue Geschäftsbezeichnung zu entscheiden?
Aus praktischer/taktischer Sicht sollte man sich auch mal fragen, wie streitlustig man ist bzw. wie streitlustig diese GmbH ist.

Selbst wenn man recht hat, will man sich vielleicht als Hobby-Kleinunternehmer nicht unbedingt mit Abmahnungen herumschlagen müssen, nur weil man sich keinen "komplett freien" Namen ausgesucht hat.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 09:26
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alex-muc, genau das ist der Punkt. Wenn man so etwas als "Hobby" bzw. mit sehr geringen oder kaum Gewinnerzielung praktiziert, dann will man sich bestimmt nicht noch selber mit irgendwelchen anderen Firmen anlegen, oder ist scharf drauf sich von außen Ärger einzufangen... selbst wenn man im Recht ist.

Blöd ist nur, wenn man mit dieser Geschäftsbezeichnung in der Planung schon recht fortgeschritten ist
Aber gut... das ist dann eine Sache mit der man sich auch früher hätte befassen müssen.
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