Dies ist eine Diskussion zu Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) innerhalb des Forums Markenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) angenommen jemand möcht gerne ein Kleingewerbe mit dem Fantasienamen "XYZ-Clothing" (Beispiel) anmelden und ist bei der Namensrecherche auf eine GmbH in Deutschland gestoßen, die den Namen "XYZ-Moden" verwendet. Bei https://dpinfo.dpma.de gibt es zwar einige Treffer zum Namen "XYZ", allerdings nie im gleichen Bereich. Die Firma "XYZ-Moden" kann man dort nicht finden. "XYZ-Moden" vertreibt Kleidungsstücke verschiedener Marken, jedoch keine Kleidungsstücke unter eigenem Namen. Das Kleingewerbe produziert und vertreibt ausschließlich Kleidungsstücke mit dem eigenem Namen "XYZ-Clothing". Im Grunde unterscheiden sich die Namen ja durch den Zusatz "-Moden" und "-Clothing". Das Kleingewerbe läuft als Nebengewerbe und wird wohl auch keinen großen Gewinn abwerfen. Hierbei handelt es sich eher um ein Hobby. Hat jemand eine Idee wie hier die Rechtslage sein könnte? Kann das Kleingewerbe unter diesem identischen bzw., sich durch die zusätzliche Bezeichnung unterscheidenden Namen den Geschäftsbetrieb beginnen? Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen oeppel |
| |||
| AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) Wofür steht denn XYZ? |
| |||
| AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) XYZ steht entweder für "eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung" oder für eine im Inland nicht so sehr bis kaum bekannte geschäftliche Bezeichnung laut Absatz 3 § 15 Markengesetz. Für die weniger bekannte Firma gilt statt Absatz 3*) nur Absatz 2: "(2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen." Gruß aus Berlin, Gerd *) "(3) Handelt es sich bei der geschäftlichen Bezeichnung um eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung, so ist es Dritten ferner untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn keine Gefahr von Verwechslungen im Sinne des Absatzes 2 besteht, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) OK, naja irgendwo war damit zu rechnen, dass das wahrscheinlich schwierig ist... Die Tatsache, dass die Produkte unter diesem Namen vertrieben werden und die andere Firma lediglich Fremdmarken vertreibt, macht wahrscheinlich auch keinen großen Unterschied aus, denke ich? Wenn es sich bei XYZ nicht um einen Fantasienamen, sondern um einen geläufigen, englischen Begriff handelt, macht das einen Unterschied? Der Begriff ist somit ja wenig einzigartig wie es ein Fantasiename sein kann. Das "-Clothing" und "-Moden" sehr ähnlich klingt und Verwechslungsgefahr mit sich bringt leuchtet mir ein. Würde es wohl ausreichen, wenn der Name sich weiterhin durch einen Zusatz unterscheidet, der weniger dem Bereich der Kleidungsstücke zuzuordnen ist? z.B. "XYZ's Finest", "XYZ's Best", "XYZ Lifestyle", "XYZ Art", "XYZ Sensation", oder was auch immer? Danke und viele Grüße oeppel |
| ||||
| AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) Zitat:
Einzelunternehmen (Kleingewerbe) eh ein Problem; bzw. würde ich nicht empfehlen; letzlich muss ja eindeutig sein, mit wem der vertrag abgeschlossen wird. Zitat:
bzw. spielt hier keine Rolle; da es sich um ein gewerbe handelt. Zitat:
solange die Unternehmen sich an verschiedenen Orten befinden, und dadurch eine Verwechlungsgefahr grundsätzlich ausgeschlossen ist; was den Unternehmer allerdings grundsätzlich nicht daran hindern kann bei einem Kleingewerbe die selbe Geschäftsbezeichnung eines Unternehmens am gleichen Ort zu wählen; solange diese Geschäftsbezeichnung nicht geschützt ist. Es kommt höchtsens darauf an, ob Markenrechte oder ähnliches verletzt werden. M.W. kann man sowas bei der IHK überprüfen lassen. Zitat:
eines Kleingewerbes als ein Problem des Markenrechts zu sein. Solange dieser Begriff nicht geschützt ist, was für einen geläufigen englischen Begriff eh schwierig sein dürfte, darf man den benutzen als Geschäftsbezeichnung; ob das dann eine Untrscheidungskraft besitzt , ist dann ein Problem des Unternehmers selber. Geändert von berniebär (12.09.2011 um 11:52 Uhr). |
| |||
| AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) Zitat:
2. Wenn mit dem Zeichen "XYZ-Clothing" Waren (z.B. Kleidungsstücke) zum Zweck der Unterscheidung von Waren anderer Unternehmen gekennzeichnet würden, dann wäre dies eine markenmäßige Benutzung als Marke. 3. Verbotsrechte aus einer geschäftlichen Bezeichnung richten sich "ungefähr" nur gegen das Auftreten unter einer verwechslungsträchtigen Unternehmensbezeichnung in einer zu ähnlichen Branche. 4. Für die Prüfung, ob sich "XYZ-Clothing" bzw. "XYZ-Clothing Max Schneider e.K." und "XYZ-Moden GmbH" einander ähneln, käme es auf einen Vergleich der GESAMTZEICHEN an. Inwiefern dabei Übereinstimmungen nur in Bestandteilen der Gesamtzeichen ( "XYZ" ) eine Ähnlichkeit dem Gesamteindruck nach begründen könnten, hängt entscheidend von der Unterscheidungskraft von XYZ ab. Es käme dabei auch auf die Branche bzw. die Waren/Dienstleistungen an, wie unterscheidungskräftig XYZ in diesem Bereich anzusehen wäre. Bei (stark) beschreibendem Bedeutungsgehalt ( z.B. XYZ = "Damenoberbekleidung" ) könnte XYZ kaum eine Eignung zugebilligt werden, anhand dieses Zeichens Waren des einen Unternehmens in der Damenoberbekleidungs-Branche von solchen eines anderen Unternehmens unterscheidbar zu machen. Zitat:
XYZ = Top: Hier wäre "Top" als Hinweis auf eine herausgehobene Qualität zu banal, um wegen der Übereinstimmung zwischen "Top-Moden GmbH" und "Top-Clothing" im wenig unterscheidungskräftigen Bestandteil "top" von einer verwechslungsträchtigen Zeichenähnlichkeit dem Gesamteindruck nach sprechen zu können. XYZ = Regret Zwar "geläufiger" englischer Begriff, aber weder zur Kleidungsstückbezeichnung üblich, noch irgendwie eigenschaftsbeschreibend. usw. 11 |
| |||
| AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) vielen Dank für deinen Post, once. Zitat:
Naja, also hin oder her, schlauer wäre es wohl schon, sich für eine neue Geschäftsbezeichnung zu entscheiden? Danke und viele Grüße oeppel |
| |||
| AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) Zitat:
Aber eine frei gewählte Geschäftsbezeichnung, die dann z.B. so im Logo und in der Internet-Domain wiederzufinden ist, ist völlig unproblematisch und auch sehr üblich. Zitat:
Selbst wenn man recht hat, will man sich vielleicht als Hobby-Kleinunternehmer nicht unbedingt mit Abmahnungen herumschlagen müssen, nur weil man sich keinen "komplett freien" Namen ausgesucht hat. |
| |||
| AW: Gleicher Firmenname im selben Bereich (keine Eintragung DPM) alex-muc, genau das ist der Punkt. Wenn man so etwas als "Hobby" bzw. mit sehr geringen oder kaum Gewinnerzielung praktiziert, dann will man sich bestimmt nicht noch selber mit irgendwelchen anderen Firmen anlegen, oder ist scharf drauf sich von außen Ärger einzufangen... selbst wenn man im Recht ist. Blöd ist nur, wenn man mit dieser Geschäftsbezeichnung in der Planung schon recht fortgeschritten ist ![]() Aber gut... das ist dann eine Sache mit der man sich auch früher hätte befassen müssen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Zweimal Wegnahme der selben Sache?? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 01.02.2012 10:11 |
| keine Eintragung Prokura-Erteilung und Prokura-Entzug | Handelsrecht | 29.07.2009 21:41 |
| 3 Anzeigen zur selben Sache auf einmal? | Straßenverkehrsrecht | 03.10.2006 05:11 |
| Mietwohnungen im selben Haus billiger | Mietrecht | 10.01.2006 15:46 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios