Dies ist eine Diskussion zu gewerblich Markenkleidung online verkaufen innerhalb des Forums Markenrecht
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| gewerblich Markenkleidung online verkaufen |
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| AW: gewerblich Markenkleidung online verkaufen |
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| AW: gewerblich Markenkleidung online verkaufen ja, und genau dieser § besagt doch, dass wenn die Ware frei in der EU verkäuflich ist ( also wenn die Ware vom Hersteller selbst ursprünglich auf den EU Markt gebracht wurde, es dann erlaubt sei die Ware zu verkaufen, richtig? |
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| AW: gewerblich Markenkleidung online verkaufen Es geht aber nicht um die Ware "an sich", sondern um die Ware "für sich". Das heißt, der konkrete Artikel selbst muss vom Markeninhaber in der EU in Verkehr gebracht worden sein! Es genügt nicht, dass eine gleich aussehende Ware diesen Weg genommen hat. Es mus die selbe Ware sein - die identische, keine gleiche! Um es in Zahlen zu verdeutlichen: Ein Artikel mit der Produktionsnummer 1234567 wurde in Palermo in Verkehr gebracht, also verkauft, verlost, versteigert oder verschenkt. Dann darf genau dieser Artikel in Helsinki wieder verkauft werden. Nicht aber der gleiche Artikel mit der Produktionsnummer 1234568, den der Markeninhaber in Shanghai in den Verkehr gebracht hatte. Dessen Wieder-Verkauf in der EU kann der Markeninhaber untersagen, da dessen Rechte nicht erschöpft sind innerhalb der EU. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: gewerblich Markenkleidung online verkaufen Dh. also, dass sich die Erschöpfung auf konkrete in den Verkehr gebrachte Ware beschränkt und nicht auf eine Erschöpfung des Markennamens. Durch Erschöpfung werden die Rechte des Markeninhabers im Hinblick auf diejenigen Warenexemplare eingeschränkt, die mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind. Erschöpfung bezieht sich also nie auf Rechte aus einem Zeichen allgemein, sondern immer nur auf konkrete körperliche Gegenstände. Dh. also wie es im Prinzip schon erklärt wurde, wenn mit der Erlaubnis des Markeninhabers 10 Pullover in die EU verkauft werden, für diese 10 Pullover Erschöpfung eintritt und nur für genau diese 10 Warenexemplare. Außerdem muß es sich dabei um in den Verkehr gebrachte Orginalware handeln. Schätzungsweise sollen zB. auf einer großen deutschen Versteigerungsplattform etwa 70% aller verkauften Markenartikel Plagiate sein. Solche Ware wird auch Widerverkäufern gerne als Orginalware angeboten, die angelich mit der Erlaubnis des Markeninhabers verkauft wird. Meistens sind die Preise allerdings so niedrig, dass das alles nicht wahr sein kann. |
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