Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Geschützte Begriffe in der Beschreibung einer Dienstleistung

Dies ist eine Diskussion zu Geschützte Begriffe in der Beschreibung einer Dienstleistung innerhalb des Forums Markenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 15:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Antonaustirol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonaustirol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonaustirol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonaustirol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonaustirol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonaustirol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonaustirol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonaustirol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonaustirol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonaustirol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Geschützte Begriffe in der Beschreibung einer Dienstleistung

Hallo zusammen,

angenommen, die Bezeichnung "xxx-Methode" ist ein geschützter Begriff. Daher nenne ich eine abgewandelte Form dieser Methode "yyy-Methode" und biete Ausbildungen an, damit andere diese erlernen können.

Wäre es erlaubt auf der Homepage des Ausbildungsinstituts zu schreiben: "Die Ursprünge der yyy-Methode liegen in der xxx-Methode, die von Mr. xxx entwickelt wurde."

Oder ist die alleinige Nennung der xxx-Methode auf der eigenen Homepage bereits verboten?
Und dürfte die xxx-Methode als Suchbegriff für Suchmaschinen in die Website oder in Kleinanzeigen integriert werden?

Oder Allgemein: Wie und in welcher Form darf ich den geschützten Begriff verwenden?

Vielen Dank im Voraus...
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 20:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Geschützte Begriffe in der Beschreibung einer Dienstleistung

Zitat:
Zitat von Antonaustirol Beitrag anzeigen
angenommen, die Bezeichnung "xxx-Methode" ist ein geschützter Begriff.
Eine Bezeichnung X kann nicht für eine "Methode", sondern nur für Waren/Dienstleistungen (eingetragen werden und dadurch) geschützt sein. Von der Eintragung sind Zeichen ausgeschlossen, die für die angemeldeten Waren/Dienstleistungen beschreibend oder sprachüblich sind, § 8 MarkenG.

---> Jeder, der Dienstleistungen der Art X anbietet und dabei nach einer allgemein als xxx bezeichneten Methode arbeitet, darf damit werben, daß er X-Dienstleistungen nach der Methode xxx anbietet, § 23 MarkenG.

Zitat:
Wäre es erlaubt auf der Homepage des Ausbildungsinstituts zu schreiben: "Die Ursprünge der yyy-Methode liegen in der xxx-Methode, die von Mr. xxx entwickelt wurde."
Jedenfalls müssen die Vorschriften beachtet werden, die -unter bestimmten Voraussetzungen- vergleichende Werbung erlauben.

Zitat:
ist die alleinige Nennung der xxx-Methode auf der eigenen Homepage bereits verboten?
Das hängt von den Umständen ab.

"Ich biete ( Massagen ) nach der xxx-Methode an" ist z.B. zulässig, selbst wenn "xxx-Methode" für "Massage-Dienstleistungen" als Marke eingetragen sein sollte, § 23 MarkenG.

Zitat:
Wie und in welcher Form darf ich den geschützten Begriff verwenden?
Das läßt sich ohne Kenntnis des fraglichen Begriffs, ohne Kenntnis der Waren und Dienstleistungen, für welche er eingetragen ist, und ohne sonstige Kenntnis sämtlicher Umstände nicht zuverlässig beurteilen.

11
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 00:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Geschützte Begriffe in der Beschreibung einer Dienstleistung

Neben markenrechtlichen Erwägungen sollten noch wettbewerbsrechtliche treten, vielleicht mit Hilfe des § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen:

"Unlauter handelt insbesondere, wer
(...)
9.
Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a)
eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b)
die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c)
die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;"

Eine Anwältin erläuterte dazu: "Nach der Rechtsprechung ist zudem zusätzlich zu diesen im Gesetz geschriebenen Voraussetzungen noch erforderlich, dass das Produkt eine sog. wettbewerbliche Eigenart besitzt. Das ist dann der Fall, wenn die nachgeahmte Ware oder Dienstleistung geeignet ist, auf die Herkunft und auf die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen."

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
geschützer begriff, internet, website

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rückgabe einer Dienstleistung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 28.10.2011 11:42
Kündigung einer Dienstleistung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 13.08.2011 16:06
Kündigung einer Dienstleistung Handelsrecht 04.11.2010 19:10
Fehler in der Beschreibung einer Internetseite Internetrecht 12.06.2009 15:31
Erschleichen einer Dienstleistung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 08.01.2009 13:26





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Markenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN