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gefälschtes E-Prüfzeichen

Dies ist eine Diskussion zu gefälschtes E-Prüfzeichen innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 14:12
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gefälschtes E-Prüfzeichen

Fiktiver Fall:

angenommen, Internet-Händler A bewirbt Kfz-Artikel mit E-Prüfzeichen. Käufer B erwirbt den Artikel.
Es stellt sich heraus dass das Prüfzeichen gefälscht ist und der Artikel auf Grund von Richtlininen gar nicht zugelassen werden kann.
Käufer B hat Anzeige gestellt bei der Polizei.
Angenommen: Der Artikel hat nur 6 Euro gekostet. Verkäufer A verkauft über 4 Jahre lang insgesamt ca.200 Stück des Artikels.
Das gefälschte E-Prüfzeichen ist als Fälschung leicht zu erkennen, vor allem als Händller.
Hat der Verkäufer A fahrlässig gehandelt?
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das Verkäufer dafür belangt wird, oder die Angelegenheit auf grund des kleinen Einzelwertes fallen gelassen wird?
Muss Verkäufer A überhaupt wissen wie ein richtiges/echtes E-Prüfzeichen aussieht?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 11:28
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AW: gefälschtes E-Prüfzeichen

Hallo,

1. das e-Prüfzeichen ist keine Marke, sodass Du Dich im flaschen Unter-Forum befindest. Vielleicht könnte ein Moderator das Posting mal ins "Strafrecht-Forum" schieben, weil ich meine dass es dort besser hinpasst.

2. aus strafrechtlicher Sicht fallen mir so einige Tatbestände ein, die der Verkäufer verwirklicht, so z.B.:
Betrug, Urkundenfälschung (wenn er das Zeichen selbst gefälscht hat), Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs ...
Da würden m.E. einige Taler rollen müssen bzw. Jahre ins Land ziehen...

Herzliche Grüße
heini
__________________
§ 3 Telekommunikationsgesetz
Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht;


Schön, dass es Legaldefinitionen gibt!
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