Dies ist eine Diskussion zu Gebrauchsmusterschutz? - ja oder nein? innerhalb des Forums Markenrecht
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| Gebrauchsmusterschutz? - ja oder nein? Der Sachverhalt: Nehmen wir an: Firma A ließe sich einen Artikel per Geschmacksmusterschutz beim DPMA schützen, obwohl es diesen Artikel nachweislich in vielen Geschäften, z.Bsp. Online-Shops bereits in sehr ähnlicher Form zu kaufen gibt. Es könnte sich zum Beispiel um ein nachgebildetes Motorad handeln, welches aus Gebrauchsgegenständen (Handtücher, Waschlappen oder anderen "formbaren" Dingen "zusammengebastelt" wird. Diese Gebrauchsgegenstände können, wenn man das "erschaffene" Modellmotorrad auseinanderbaut, weiter für den täglichen Bedarf genutzt werden. Firma B fertigt bisher ähnliche "Motoräder" - auch aus ähnlichen Materialien. Nachdem Firma A den Geschmacksmusterschutz angemeldet hat, wird Firma B die Fertigung und der Vertrieb von "Motorädern aus Gebrauchsgegenständen" (siehe oben) untersagt. Frage: Kann Firma B den Geschmacksmusterschutz umgehen durch: - geringfügige Änderung der verwendeten Materialien, obwohl eindeutig erkennbar bleibt, dass es sich um eine Motorrad-Nachbildung handelt? - eine Modell mit 3 Rädern, so dass es sich um die Nachbildung eines sogenannten "Trikes" handelt und nicht um ein Motorrad? Hat Firma A überhaupt die Möglichkeit ein Objekt wie ein gemein bekanntes "Motorrad" als Nachbildung durch Verwendung des Materials X schützen zu lassen? Ich bin dankbar für jede Hilfe und Denkanstoss! Viele Grüße Wolfstal Geändert von Wolfstal (11.08.2011 um 21:21 Uhr). Grund: versehentlich Gebrausmusterschutz, statt Geschmacksmusterschutz benannt |
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| AW: Gebrauchsmusterschutz? - ja oder nein? Was spricht gegen einen Schutz laut Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)? Oder laut Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV)? Bitte mit Angabe der §§ und deren Absätze. Danach wäre zu prüfen, ob eine Löschung der Eintragung beim DPMA.de möglich ist. Gruß aus Berlin, Gerd
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