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Frage zur benutzung eines Teamnamens

Dies ist eine Diskussion zu Frage zur benutzung eines Teamnamens innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 27.07.2007, 23:34
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Frage zur benutzung eines Teamnamens

Hallo,

ich habe eine Frage. Und zwar wurde der Verein "Frankfurt Galaxy" aufgelöst. Nun haben die Fans einen neuen Verein gegründet und wollen den Namen natürlich so nah wie möglich an dem alten haben. Wie weit darf man da gehen?

Wäre folgendes erlaubt?

The Galaxy of Frankfurt
oder
Frankfurt Galaxie


Danke für die Antworten!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 11:05
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AW: Frage zur benutzung eines Teamnamens

Zitat:
Zitat von tobicop
der Verein "Frankfurt Galaxy" [wurde] aufgelöst.
Dann können an diesem Zeichen zumindest keine Rechte aus einer Namensführung durch einen (aufgelösten) Verein mehr geltend gemacht werden.

Das Zeichen 'Frankfurt Galaxy' ist jedoch weiterhin als Marke für die Waren/Dienstleistungen 'Bekleidungsstücke für Fans (einschließlich Schuhe); Organisation, Veranstaltung und Durchführung von professionellen Sportveranstaltungen im American Football; und von Ausstellungen' eingetragen, und zwar für den Markeninhaber World League Euromarks B.V., Amsterdam,

Zitat:
Nun haben die Fans einen neuen Verein gegründet und wollen den Namen natürlich so nah wie möglich an dem alten haben. Wie weit darf man da gehen?
1. Dem neugegründeten Verein könnte die Führung des Vereinsnamens 'Frankfurt Galaxy' von einem Verein identischen Namens unter Berufung auf das Namensrechts untersagt werden. Namensähnliche Vereine ( Reitsportverein "Frankfurt Galaxis Knights" ) könnten die Benutzung namensrechtlich insoweit verbieten, als eine verwechslungsträchtige Ähnlichkeit anzunehmen wäre.

2. Unter Berufung auf die Eintragung der Marke 'Frankfurt Galaxy' könnte bloß eine Benutzung dieser Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr für markenwarenähnliche Waren/Dienstleistungen ( Fankleidung / Profi-Football-Veranstaltungen ) untersagt werden. Das Auftreten eines Vereins unter 'Frankfurt Galaxy' dürfte nicht vom Ausschließlichkeitsrecht der Marke umfaßt sein, solange der Verein weder Fanbekleidung, noch Profi-Veranstaltungen anbietet/durchführt.

3. Angenommen, in Deutschland wäre die Bezeichnung 'Frankfurt Galaxy' als Marke für Fanartikel und für die Durchführung von Profifootball-Veranstaltungen bekannt; erforderlicher Bekanntheitsgrad: 3 bis 20 %. ( Das erscheint äußerst zweifelhaft. Wenn überhaupt, dann ist diese Bezeichnung als Sportvereinsbezeichnung bekannt, aber keinesfalls als Marke für Bekleidungsstücke und Veranstaltungs-Durchführungen.) Dem Inhaber einer bekannten Marke stehen Verbotsrechte gegenüber markenähnlichen Bezeichnungen auch bei Benutzung für markenwarenwaren-unähnliche Waren / Dienstleistungen zu, sofern die Bekanntheit und der Ruf der bekannten Marke unredlich beschädigt oder ausgebeutet würden.

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