Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Freeware, Markenrecht und Domainnamen. innerhalb des Forums Markenrecht
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| Frage zu Freeware, Markenrecht und Domainnamen. Ich habe folgende fiktive Situation bei der ich mir absolut nicht sicher bin wie sie auszulegen ist: Eine Person (Herr A) erstellt eine Software (freeware) in zB Italien und gibt ihr den fiktiven Namen, supershizzle. Herr A erstellt ebenfalls eine website gehostet in Dänemark: supershizzle.com. Da die software freeware ist wird sie 1000fach heruntergeladen und auch auf deutschen seiten von anderen gehostet und zum download angeboten. Etwas zeit vergeht. Nun bekommt Herr A nachricht von einer Firma aus Deutschland die die Markenrechte für "supershizzle" seit Jahren in Deutschland registriert hat (ist keine allgemein bekannte Marke). Die Firma weist ihn an umgehend den Namen seiner Software und die Domain zu ändern und droht mit weiteren Schritten. Nun dies ist die Situation. Nun kann Herr A argumentieren das das Deutsche Markenrecht seine Dänische Homepage (.com domain) nicht betrifft, er Italiener ist und er keine einfluss darauf hat wer seine software downloaded und wo sie jemand anders hostet. Wohingegen die Deutsche firma argumentieren könnte dass man seine Software auch in Deutschland herunterladen kann. (Was ja eigentlich der Sinn des Internets ist) Tja da ich kein Experte bin ist mir das zu kniffelig was meint ihr?LG! |
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| AW: Frage zu Freeware, Markenrecht und Domainnamen. Zitat:
2. Richtet sich das Software-Download-Angebot (zumindest auch) an deutsche Interessenten? Die deutsche Marke könnte höchstens dazu berechtigen, die Unterlassung der Benutzung der markenidentischen Bezeichnung (als Domain bzw. als Titel einer Software ) für markenähnliche Waren/Dienstleistungen in Deutschland zu verlangen. Zitat:
2. Die Nationalität von A spiel keine Rolle 3. Der Sitz der Registrierungsstelle einer Domain, und der Standort der Server einer unter dieser Domain abrufbaren Website sind für die kennzeichenrechtliche Haftung bedeutungslos, wenn sich Dienstleistungsangebote auf der Website ( z.B. Software-Downloads ) an in Deutschland ansässige Nutzer richten. Zitat:
Zitat:
Aus der (letztlich gelöschten) deutschen Software-Marke "Explorer" ( die von Microsoft benutzt und dadurch "aufrechterhalten" worden sei ) wurde nicht gegen die FTPx Corp geklagt, die auf ihrer US-Website die Software "FTP-Explorer" zum Download anbot, sondern lediglich (und letztlich erfolglos) gegen in Deutschland ansässige Hoster/Linksetzer auf diese Software, die dabei ( letzlich zu Recht ) die Bezeichnung "FTP-Explorer" benutzten. LANDGERICHT MÜNCHEN I Aktenzeichen: 4HK 0 6543/00 Entscheidung vom 25. Mai 2000 Die Beklagte wird verurteilt, es ... zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in Deutschland die Kennzeichnung "FTP Explorer" für Angebote zum Download von Software über das Internet zu benutzen. Oberlandesgericht Braunschweig Urteil vom 19.07.2001 Aktenzeichen Geschäftsnummer: 2 U 141/00 Es wird festgestellt, dass die Verwendung des Kennzeichens "FTP-Explorer" durch die Klägerin auf einer Homepage unter gleichzeitiger Setzung eines Hyperlinks auf die Homepage des amerikanischen Herstellers der Software "FTP-Explorer" oder eines anderen fremden lnternetverzeichnisses, von dem aus die Software "FTP-Explorer" bezogen werden kann, keine Recht der Beklagten verletzt hat noch verletzt. usw. 11 |
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| AW: Frage zu Freeware, Markenrecht und Domainnamen. Hallo und danke für Ihre Antwort! zu 1. Die Marke ist in diesen Fall ebenfalls für Software eingetragen. zu 2. Nun ja die Seite richtet sich an Besitzer bestimmter Hardware und ist in Englisch geschrieben. D.h. sie ist nicht explizit auf Deutschland ausgerichtet - sondern international - aber daher zwangsweise auch unter anderem auf Deutschland. Könnte Herr A sich damit behelfen eine Startseite zu erstellen die ausdrücklich darauf hinweist dass die Webseite nicht in Deutschland angesurft werden darf? Oder sollte Herr A einfach (der lieben Ruhe willen) seine Seite abschalten da die Rechtslage zu unsicher ist? Was soll er dann mit den ganzen fremd gehosteten Seiten machen auf die er keinen Zugriff hat? LG! |
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