Dies ist eine Diskussion zu Fotos von Produkten auf Webseite nutzen innerhalb des Forums Markenrecht
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| Fotos von Produkten auf Webseite nutzen ich bin neu im Forum und habe, wie sollte es auch anders sein, gleich eine Frage. Beim Surfen im Internet ist mir aufgefallen, dass viele Webseiten Bilder von Produkten nutzen und frage mich, ob sie dies überhaupt dürfen. Klar, wenn die Bilder vom Hersteller sind, dann ist das eine Verstoß gegen das Urheberrecht. Was mich in diesem Fall aber interessiert ist das Markenrecht. Damit kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt könnte man die Dose einfach selber Fotografieren. Gut. Jetzt habe ich schon herausgefunden, dass man Bilder von Produkten (beispielsweise Dosen) auch nicht einfach so verwenden darf, auch wenn diese selbst fotografiert wurden. Wenn die Bilder dem geschäftlichen Verkehr dienen, dann soll dies aber erlaubt sein, da sonst der Handel mit Waren unnötig stark erschwert wird... Wenn nun jemand eine Webseite betreibt, auf der Dosen oder andere Produkte getestet und vorgestellt werden, dürfen dort Fotos zur besseren Identifikation des Produkts genutzt werden? Es sind eindeutig Logos, Zeichnungen und andere evtl Markenrechtlich geschützte Dinge auf den Fotos zu sehen. Ich kann zu diesem Thema einfach nichts finden im Internet und wäre wirklich dankbar, wenn mal jemand ein paar Wörter dazu sagen könnte. Es betrifft mich nicht, aber ich frage mich das einfach die ganze Zeit, weil dann ziemlich viele Webseiten ganz schön Probleme mit Bildern hätten. |
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| AW: Fotos von Produkten auf Webseite nutzen Zitat:
Zitat:
Will sagen: wenn ich einen Mercedes C200D verkaufen will, dann darf ich den abbilden, ich darf die Wortwarke Mercedes benutzen, den Mercedes-Stern zeigen, usw. usf. Was ich nicht darf: dabei den Eindruck erwecken, ich selbst sei Mercedes-Benz, oder ein offizieller Mercedes-Händler usw., wenn ich das nun mal nicht bin. Sollte ich etwas marken- oder urheberrechtlich geschütztes ohne Zustimmung des Rechteinhabers in den Bereich des EWR (EU + Norwegen, Schweiz, Island) eingeführt haben, dann darf, etwas vereinfacht gesagt, ich's hier weder weiterverkaufen noch die Marke zur Verkaufswerbung abbilden usw. Zitat:
Geschützte Marken dürfen ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers nicht "markenmäßig" genutzt werden. Andere Nutzungen sind aber durchaus zulässig. Am Rande angemerkt: wenn man sich in einer durchschnittlichen Wohnung in die Mitte der Küche oder des Wohnzimmers stellt und einmal im Kreis dreht, hat man schätzungsweise 50 geschützte Marken, Geschmacksmuster, Designs usw. gesehen, von denen niemand außer Experten überhaupt weiß, daß sie geschützt sind. Und da muß keineswegs immer ein Markenname oder ein Markenzeichen draufstehen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotos von Produkten auf Webseite nutzen Vielen Dank für diese ausführliche Antwort auf meine Frage. Ich war nämlich etwas verwundert, weil so viele Webseiten (speziell Testseiten) Bilder verwendenden. Und naja, gerade bei Berichten die etwas negativer ausfallen könnte ich mir vorstellen, dass die Hersteller eher nicht einwilligen würden, dass Bilder verwendet werden dürfen. |
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| AW: Fotos von Produkten auf Webseite nutzen Ein launiger Lesestoff für den erstaunten Erst-Poster: "Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?" Daraus zu TomRohwers markenreichem Wohnzimmer: ""Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..."" Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
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| AW: Fotos von Produkten auf Webseite nutzen Zitat:
Der EuGH hatte in einer ähnlichen Konstellation darin eine "Benutzung" der Marke zu Unterscheidungszwecken gesehen, d.h. eine Benutzung im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchtstabe a der Markenrechtrichtlinie ( = § 14 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG ). "Die BMW-Marken werden vom Werbenden benutzt, um die Herkunft der Waren zu bestimmen, die Gegenstand der Dienstleistung sind, um also diese Waren von anderen Waren zu unterscheiden, die Gegenstand derselben Dienstleistungen sein könnten. Die Benutzung der Marke in Anzeigen betreffend die Dienstleistung des Verkaufs von BMW-Gebrauchtfahrzeugen hat zweifellos den Zweck, den Gegenstand der geleisteten Dienste zu unterscheiden. Die Anzeigen hinsichtlich der Dienstleistung der Instandsetzung und der Wartung von BMW-Fahrzeugen ist nicht anders zu behandeln. Auch hier wird die Marke benutzt, um die Herkunft der Waren zu bezeichnen, die Gegenstand der Dienstleistung sind." ---> Hier würden vom Webseitenbetreiber "Dosen"-Marken benutzt zu dem Zweck, die Gegenstände seiner "Produkt-Test"-Dienstleistungen ( Dosen ) von anderen Waren zu unterscheiden, auf die sich ebenfalls die Produkttest-Dienstleistungen des Webseitenbetreibers beziehen könnten. Zitat:
Dagegen sind EU-Markeninhaber, die ihre Original-Waren ( z.B. Levis-Jeans; Davidoff-Eau-de-Toilette, Puma-Sportschuhe, ... ) in den USA oder in Singapur in den Verkehr gebracht haben, berechtigt, gegen den Weiterverkäufer dieser Original(!)-Artikel in der EU gerichtlich vorzugehen. 11 |
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